Ich habe die Beutel im Supermarkt gekauft. Die gibt es von der Marke "außen Top... innen Geschmack".
In einer Packung (ca. 3,00 Euronen) sind 15 Stück drin.
Gruß
Bianca
Ich habe die Beutel im Supermarkt gekauft. Die gibt es von der Marke "außen Top... innen Geschmack".
In einer Packung (ca. 3,00 Euronen) sind 15 Stück drin.
Gruß
Bianca
@'Woodstöckchen' sagte:
Ich verstehe nicht ganz den Sinn dieses Beutels.Wenn da jetzt ein Terrorist unbedingt an die Flüssigkeiten will,was hindert ihn daran,anstatt an der Handgepäcktasche an den Beutel ranzugehen???Oder darf man den während des Fluges nicht öffnen?
Ich habe zum Glück eine 100 ml Flasche Kontaktlinsenflüssigkeit gefunden.Dazu noch Augentropfen,die ich auch während des Fluges benötige.Müssen die nun in den Beutel,oder können die ins normale Handgepäck?Weil da ja stand "Medikamente".Die Flüssigkeiten sind ja nicht direkt ein Medikament,brauche dise aber trotzdem während des Fluges(vor allem die Augentropfen).
Wo bekommt man denn diese "Zipper"?Was ist das genau,sind das solche durchsichtigen Kosmetiktaschen?
Hallo,
mit Medikamenten sind verschreibungspflichtige Medikamente gemeint.
Deine Kontaktlinsenflüssigkeit und die Augentropfen müssen in den durchsichtigen, verschließbaren Beutel.
Viele Grüße
Christina
Hallo zusammen,
hoffe, es steht nicht schon irgendwo und ich hab´s überlesen. Also wenn jetzt ab 06.11. auch hier die verschärften Bestimmungen gelten heißt das dann, dass ich im Handgepäck auch keine 1,5lOriginalwasserflasche mitnehmen darf? Muss ich dann mein Wasser in 0,1l-Behälter umfüllen?
Denn im Duty-free hab ich noch nie Wasserflaschen gesehen.
gruss chepri
@'chepri' sagte:
Hallo zusammen,
hoffe, es steht nicht schon irgendwo und ich hab´s überlesen. Also wenn jetzt ab 06.11. auch hier die verschärften Bestimmungen gelten heißt das dann, dass ich im Handgepäck auch keine 1,5lOriginalwasserflasche mitnehmen darf? Muss ich dann mein Wasser in 0,1l-Behälter umfüllen?
Denn im Duty-free hab ich noch nie Wasserflaschen gesehen.
gruss chepri
Ich bin mir sicher, dass sich dies ab 06.11.2006 ändern wird.
Das hing bislang vom Flughafen ab, beispielsweise konnte man am Londoner Flughafen Stansted zur Zeit des höchsten Terrorrisikos diesen Herbst (mit extrem eingeschränktem Handgepäck) nach der Handgepäckkontrolle alles mögliche erwerben und mit ins Flugzeug nehmen, inklusive Wasser und Kosmetika ohne jede Einschränkung.
Ich hoffe sehr, daß man Wasserflaschen künftig an jedem Flughafen auf diese Art kaufen und mit ins Flugzeug nehmen kann, da mir die Getränkeverteilung im Flugzeug sonst niemals ausreichen wird.
hier Infos, die uns durch diverse Veranstalter zur Verfüng gestellt wurden.
Hoffe es beantwortet alle eure Fragen
aktuelle Meldung: Die EU-Verkehrssicherheitsexperten haben einen Gesetzentwurf verabschiedet, durch den die Bestimmungen für das Handgepäck stark verschärfen werden.
Dieser Gesetzentwurf muß noch von der EU-Kommission beschlossen werden und kann dann 20 Tage nach dem Beschluß in Kraft treten.
Demnach werden die Regelungen für das Handgepäck im EU-Flugverkehr folgendermaßen geändert
Ab Mitte November müssen alle Arten von Flüssigkeiten, Pasten, Gels, Cremes etc. in Behältern mit einem maximalen Fassungsvolumen von 0,1 Liter (= 100 ml), in einer durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastiktüte, deren Fassungsvermögen nicht größer als 1 Liter betragen darf, transportiert werden.
Flüssigkeiten (Spirituosen, Parfum etc.), die nach der Sicherheitszone in den Geschäften (Duty Free Shops) gekauft wurden, dürfen auch weiterhin, unter bestimmten Auflagen, mit in das Handgepäck. Diese Auflagen wurden noch nicht näher benannt, nach dem US-amerikanischen Vorbild, wird wohl eine Versieglung von Produkten mit Flüssigkeiten, die in den Geschäften nach der Sicherheitszone gekauft wurden, vorgeschrieben.
Die Kontrolle von Mäntel, Jacken und Laptops soll verstärkt werden
Mit einer Übergangsphase von 6 Monaten darf das Handgepäck die maximale Größe von 56 cm x 45 cm x 25 cm nicht überschreiten. Für Musikinstrumente gilt eine Sonderregelung. (Quelle: www.salzburg.com, Salzburger Nachrichten -> Nachrichten, "EU schränkt Flüssigkeiten im Handgepäck ein", 27.09.2006)
erlaubte Gegenstände und Medikamente:
z.Z. sind Flüssigkeiten noch erlaub: z.B. Shampoos, Parfums, Cremes / Pfegeöle, Spirituosen, Babynahrung etc. Die Mitnahme von Flüssigkeiten innerhalb des europäischen Flugverkehrs bzw. für Flüge ab einem EU-Flughafen wird allerdings zukünftig mengenmäßig stark eingeschränkt werden und dürfen dann z.T. nur noch versiegelt (Einkäufe aus dem Duty Free Shop) mitgeführt werden.
Verschreibungspflichtige Medikamente als Pulver, Flüssigkeit, Tabletten und Aerosolform (z.B. ein Asthma-Spray). Eine ärztliche Bestätigung (bei Reisen ins Ausland in englisch) wird dringend empfohlen. Diese Bestätigung schützt allerdings nicht vor Beschlagnahmung der Medikamente durch die zuständige Behörde, deshalb sollte im Handgepäck nur die für die Flugzeit notwendige Medikamentenration mitgeführt werden, die für die Reisedauer notwendige Medikamentenmenge sollte im aufgegebenen Reisegepäck befördert werden. Dabei ist es auch dringend ratsam sich über die jeweiligen Bestimmungen in dem Reiseland vorab zu erkundigen, denn nicht selten sind hier zugelassene Medikamente anderswo verboten.
Insulin für Diabetiker maximal 148 ml
medizinisch notwendige Flüssigkeiten, z.B. Augentropfen, Kontaktlinsen, Hustensaft etc. maximal 120 ml
Laptops, Handys (müssen aber i.d.R. ausgeschaltet bleiben), MP3-Player, kleinere Fotoapparate und Kamerazubehör (keine übergroße Objektive und Kamerastative, diese könnten als Schlaggegenstände eingeordnet werden und somit beschlagnahmt bzw. der Mitflug verweigert werden. Genaue Maßangaben hierzu gibt es nicht und man ist, ähnlich wie bei den Medikamente, von der Willkür der zuständigen Behörde abhängig.)
(Quelle: www.fit-for-travel.de, "Medikamente im Handgepäck: Was darf mit?", direkt zum Artikel bitte hier klicken, 18.09.2006)
Bildergalerie über erlaubte und nicht erlaubte Konsumgegenstände im Handgepäch bitte hier klicken
(Merkblatt der Deutschen Botschaft für Anreisezeiten und Handgepäck im Luftverkehr von und nach UK und USA als pdf-Datei, bitte hier klicken) verbotene Gegenstände und Bestimmungen für Medikamente und Babynahrung:
alle unter dem Punkt "Europäische Union" genannten Gegenstände
Sonderregelungen: z.Z. (19.09.2006) ist die Mitnahme von Flüssigkeiten (Getränke, Shampoos, Lotionen, Cremes etc.) im Handgepäck verboten, diese Regelung soll allerdings im Laufe dieser Woche gelockert werden. Nach der Sicherheitszone, also im Duty Free Shop können Flüssigkeiten gekauft werden und im Handgepäck mitgeführt werden. Das Verbot gilt also für alle Flüssigkeiten, die außerhalb der Sicherheitszone gekauft wurden.
Behälter die Flüssigkeiten entahlten könnten
generelles Verbot von Feuerzeugen auch nicht im aufgegebenen Gepäck (das teuere Dupont-Feuerzeug sollte man bei Flügen nach Großbritannien und in die USA nicht mitnehmen.)
an verschreibungspflichtigen Medikamente in flüssiger Form, falls diese für den Flug dringend benötigt werden (ärztliche Bestätigung!), dürfen maximal 50 ml im Handgepäck mitgeführt werden. Für flüssige Medikamente, die nicht vorgekostet werden können, bedarf es gegebenfalls einen Unbedenklichkeitsnachweis durch die Airport-Apotheke
flüssige Babynahrung darf mitgeführt werden, muss aber vom Fluggast vorgekostet werden!!!!
(Quelle: www.london.diplo.de, Merkblatt "Handgepäck" der Deutschen Botschaft in London. Merkblatt als pdf-Datei / 153 kb bitte hier klicken)
aktuelle Meldung: Die britische Regierung hat die Bestimmungen für das Reisegepäck etwas gelockert. Seit dem 22.09.2006 darf wieder ein Handgepäckstück in normaler Größe (B x H x T = 56 x 45 x 25 cm) mit an Board genommen werden. Künftig sind auch wieder Musikinstrumente als zweites Handgepäckstück erlaubt. (Quelle: www.spiegel.de, Nachrichten -> Reise -> Aktuell "Handgepäck: Briten lassen wieder kleine Koffer an Bord", 21.09.2006)
USA
(Merkblatt der Deutschen Botschaft für Anreisezeiten und Handgepäck im Luftverkehr von und nach UK und USA als pdf-Datei, bitte hier klicken) verbotene Gegenstände und Bestimmungen für Medikamente:
alle unter den Punkten "Großbritannien" und "Europäische Union" genannten Gegenstände und Verordnungen (vorkosten von flüssigen Medikamenten und Babynahrung etc.)
aktuelle Meldung: In den USA dürfen wieder Flüssigkeiten (Getränke, Parfum, Körperpflegemittel) in den Geschäften nach der Sicherheitszone (Duty Free-Shops) gekauft und im Reisegepäck versiegelt mitgeführt werden. Auch die Mitnahme von Flüssigkeiten, die außerhalb der Sicherheitszone gekauft wurden, dürfen in geringen Mengen wieder in das Handgepäck. So sind im Handgepäck maximal 0,1 Liter an Shampoo, Deodorant oder andere unbedenklichen flüssigen Konsumgüter erlaubt, diese müssen allerdings in einer durchsichtigen Plastiktüte transportiert werden. (www.spiegel.de, -> Reise -> aktuell: "Flugsicherheit: US-Behören erlauben wieder Flüssigkeiten", 25.09.2006)
an rezeptfreien flüssigen Medikamente (Hustensaft etc) dürfen maximal 4 oz = ca. 113 ml mitgeführt werden, diese müssen ggf. vorgekostet werden.
Sonderregelung für Handgepäckgröße: Bei Flügen ab USA und innerhalb der USA darf das Handgepäck folgende Maßen nicht überschreiten: Breite: 55 cm x 40 cm x 20 cm (alle Maßen inkl. Rädern, Tragegriffen und Seitentaschen)
(Quelle: www.london.diplo.de, Merkblatt "Handgepäck" der Deutschen Botschaft in London. Merkblatt als pdf-Datei / 153 kb bitte hier klicken)
Grüße
Christoph
Ich verstehe aber trotzdem nicht,wieso durch die Beutel das Handgepäck sicherer werden soll??? Ein Terrorist kann den Beutel doch genauso leicht öffnen und was rausnehmen,wie bei einer normalen Handgepäcktasche.Da hängt ja schließlich kein Schloß dran.
@'Woodstöckchen' sagte:
Ich verstehe aber trotzdem nicht,wieso durch die Beutel das Handgepäck sicherer werden soll???
Da der Beutel durchsichtig ist, kann man die Flaschen mit dem flüssigen Sprengstoff besser sehen!
Neue EU-Handgepäckregelung ab 06.11.2006
Die neue EU Handgepäckregelung gilt für alle Flüge, die von Flughäfen in der Europäischen Union abfliegen, unabhängig von deren Bestimmungsort und dem Niederlassungsland der Fluggesellschaft.
Auf allen Flügen, die in der EU starten sowie auf Anschlussflügen ab Europa dürfen ab 6. November 2006 Flüssigkeiten nur noch eingeschränkt mit in die Flugzeugkabine genommen werden. Dazu zählen auch alle innerdeutschen und innereuropäischen Flüge.
Flüssige und gelartige Produkte, wie z. B. Pflege- und Kosmetikartikel, sind jedoch im Handgepäck gestattet, sofern sie den folgenden Bestimmungen entsprechen:
- Behältnisse mit Flüssigkeiten und ähnlichen Produkten dürfen bis zu 100 ml fassen (es gilt die aufgedruckte Höchstfüllmenge)
- Alle einzelnen Behältnisse müssen vollständig in einem transparenten, wieder verschließbaren Plastikbeutel (z.B. handelsübliche Plastikbeutel mit so genanntem „Zipp-Verschluss“) mit max. einem Liter Fassungsvermögen transportiert werden
- Je ein Beutel pro Person
- Der Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden
Wir empfehlen, dass sich die Passagiere diese Plastikbeutel frühzeitig besorgen und ihre Flüssigkeiten, die sie im Handgepäck befördern möchten, bereits zu Hause entsprechend verpacken.
Medikamente und Spezialnahrung (z.B. Babynahrung), die während des Fluges an Bord benötigt werden, können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden. Diese Artikel müssen ebenfalls an der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden.
Artikel und Beutel, die den Maßgaben nicht entsprechen, dürfen nicht mit an Bord genommen werden. Eine ähnliche Regelung gilt bereits seit 29. September 2006 auf Flügen und Umsteigeverbindungen in die USA mit 90 ml pro Behältnis. Zurzeit werden jedoch an deutschen Flughäfen auf Flügen in die USA 100 ml pro Behältnis akzeptiert.
Duty Free Artikel, die am Tag des Fluges im DutyFree-Bereich der Flughäfen in der EU oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft, z. B. auf einem Condor Flug, erworben wurden, dürfen in einer versiegelten Tüte mitgeführt werden, sofern ein Kaufbeleg vom selben Tag vorliegt.
Condor hat keinen Einfluss auf diese gesetzlichen Auflagen und bittet Fluggäste, diese bereits bei der Reiseplanung zu berücksichtigen und das Handgepäck auf das Nötigste zu reduzieren.
Stand: 24.10.2006
Quelle: Condor
@Sokrates
:rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl:
Ich brüll mich wech...Ich bin eine totale Saufziege..nee nee..nix Alk,ich liebe Wasser ohne Gas.Im Flieger hab ich IMMER 2 Pullen dabei...getz nimmer?Ich bin auch für Sicherheit,nur manches scheint mir ein bissel überzogen.Na dann,guten FLUCH! Micha
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!