• burton_
    Dabei seit: 1321747200000
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    geschrieben 1569574246585 , zuletzt editiert von burton_

    Ein Hoch auf die deutsche Vollkasko-Mentalität!

    Das ist nun mal das Risiko bei Vorauszahlungsgeschäften, dass man das Insolvenzrisiko des Vertragspartners trägt. Und im Reiserecht gibt´s eben sogar noch die Besonderheit, dass die schlimmsten Spitzen durch die Kundengeldabsicherung abgefangen werden.

    Und unverschämt hin oder her - ich bleibe dabei, hier jetzt von einer unseligen Allianz aus CDSU/SPD/AfD zu Lasten der kleinen Bürger zu faseln, ist Unfug.

  • erhard50
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    geschrieben 1569577395708

    Okay, das reicht mir dann.

    Ich werde mich ab sofort auf meine Hotelbewertungen und Reisetipps konzentrieren. Da quatscht mir wenigstens niemand rein.

    Und tschüs.

  • Kourion
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    geschrieben 1569580310734 , zuletzt editiert von Kourion

    @erhard50 sagte:

    Ich werde mich ab sofort auf meine Hotelbewertungen und Reisetipps konzentrieren. Da quatscht mir wenigstens niemand rein.

    Nun ja, wenn du mit so was um die Ecke kommst und es dann noch so drehst, dass man es (siehe burton) als eine "Allianz aus CD/S/U SPD und AfD" verstehen könnte, musst du schon mit Gegenwind rechnen. Mit "Reinquatschen" hat das nichts zu tun.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Werner Ewes
    Dabei seit: 1569242620619
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    geschrieben 1569592407911

    Dieses blödsinnige Gefasel über Vollkaskomentalität oder trifft die Richtigen (Luxus) lässt letztlich psychopathologische Aspekte bei den Autoren annehmen.

    Fakt ist:: EU-Recht wurde missachtet bzw. fehlerhaft umgesetzt. Amtshaftung zur Not auf dem Klageweg festzustellen. Der Sicherungsschein wird nach der Buchung ausgestellt. Kein Richter dürfte ernsthaft vom Verbraucher erwarten, dass dieser dann die Bilanzen und Jahresumsätze aller RV und Firmierung derer Insolvenzversicherungsträger studiert, um dann das Risiko einer Unterdeckung zu erkennen und umgehend die Buchung zu widerrufen.

  • jlechtenboehmer
    Dabei seit: 1258588800000
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    geschrieben 1569593066915

    @werner-ewes sagte:

    Kein Richter dürfte ernsthaft vom Verbraucher erwarten, dass dieser dann die Bilanzen und Jahresumsätze aller RV und Firmierung derer Insolvenzversicherungsträger studiert,

    nein, aber jeder Richter wird erwarten, dass ein Verbraucher, der sich für einen sog. „mündigen Bürger“ hält, auch die Konsequenzen für sein Verhalten trägt. Einfach ein gesunder Menschenverstand ist auch mal gefragt. Den kann man nicht bei Belieben abschalten wenn man hierdurch Vorteile erzielt.

    um dann das Risiko einer Unterdeckung zu erkennen und umgehend die Buchung zu widerrufen.

    Diese sind nicht vorab zu erkennen, da sich das Potential erst am letzten Tag eines Wirtschaftsjahres aus der Summe aller Schadensmeldungen eines Versicherers ergibt.

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • Werner Ewes
    Dabei seit: 1569242620619
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    geschrieben 1569595945561

    @jlechtenboehmer sagte:

    nein, aber jeder Richter wird erwarten, dass ein Verbraucher, der sich für einen sog. „mündigen Bürger“ hält, auch die Konsequenzen für sein Verhalten trägt. Einfach ein gesunder Menschenverstand ist auch mal gefragt. Den kann man nicht bei Belieben abschalten wenn man hierdurch Vorteile erzielt.

    Diese sind nicht vorab zu erkennen, da sich das Potential erst am letzten Tag eines Wirtschaftsjahres aus der Summe aller Schadensmeldungen eines Versicherers ergibt.

    Bullshit Bingo Treffer !!

  • Wülfi71
    Dabei seit: 1393891200000
    Beiträge: 1056
    geschrieben 1569597851915

    Wäre ja schön, wenn man zumindest die Beiträge weiter oben mal lesen würde, bevor man ausfallend wird.

    Erstens heißt das Staatshaftung und nicht Amtshaftung

    Und zweitens sieht die aktuelle EU Richtlinie wie von mir oben verlinkt und zitiert bei Großschadenereignissen gar keine 100%ige Absicherung mehr vor.

    Letztendlich ist die ganze EU-Richtlinie Murks und verstößt genau wie die EU-Fluggastverordnung gegen ein Grundprinzip des Rechts, nämlich den Gleichbehandlungsgrundsatz. Genau so wenig wie Flugreisende besser gestellt werden dürfen, als Nutzer anderer Verkehrsmittel, dürfen Anzahlungen für Reisen nicht besser gestellt werden, als Anzahlungen für Möbel, etc.. Eine Erhöhung der Deckungssumme wäre auch nur Markulatur an einem kranken System.

    Wo man wirklich ansetzen muss, ist es, Unternehmen zu verbieten, sich über Gelder von Verbrauchern zu finanzieren. Dass es anders geht, zeigt die Makler- und Bauträgerverordnung. Nach einigen spektakulären Pleiten dürfen Bauleistung grundsätzlich nur nach erreichten Bautenstand bzw. gegen Stellung einer entsprechenden Bürgschaft fällig gestellt werden. D.h. Geld nur gegen Leistung. Genau so sollte das bei allen Verträgen mit Verbrauchern geregelt sein. Brauchen die Unternehmen halt höhere Kreditlinien und wer die nicht bekommt, scheidet halt aus dem Markt aus. Das wäre eine natürliche Marktbereinigung, die am Ende nur noch die wirklich leistungsfähigen überlässt, die Kundengelder nicht nach dem Schneeballprinzip verwenden. Und das airbnb Problem in den Städten würde sich gleich mitlösen, denn bei so einer Regelung hätten die kein Geschäftsmodell mehr.

    02/15 DXB, 02/16 EWR, 10/16 SIN, 02/17 AUH, 10/17 HKG, 02/18 KEF, 07/18 MRU, 07/19 LAS, 10/19 PMI/Mein Schiff 3, 06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND
  • Wülfi71
    Dabei seit: 1393891200000
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    geschrieben 1569611214706

    Tour Vital hat Insolvenz angemeldet (siehe Thread dazu). Kundengeldabsicherer ist natürlich wieder -wen wunderts- die Zurich...

    02/15 DXB, 02/16 EWR, 10/16 SIN, 02/17 AUH, 10/17 HKG, 02/18 KEF, 07/18 MRU, 07/19 LAS, 10/19 PMI/Mein Schiff 3, 06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND
  • SonneStrand75
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    geschrieben 1569617065477

    @werner-ewes sagte:

    Das nenne ich mal Milchmädchenrechnung. Eine Absicherung eines durchschnittlichen Reisepreises eines einzelnen Reiseteilnehmers (Stückpreis Sicherungsschein) ist bei redlicher Kalkulation unwesentlich davon abhängig, ob viele kleine oder wenige große RV am Markt sind. Wenn der Versicherer sich aber in Kenntnis der Obergrenze fast alle RV an Land zieht und dank Masse den Sicherungsschein zum Schnäppchenpreis anbieten kann, läuft der eigentliche Sinn des Gesetzgebung ins Leere.

    Der Gedanke ist wirklich nicht zu verachten...

  • Wülfi71
    Dabei seit: 1393891200000
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    geschrieben 1569663347725

    So, hab mal meine letzten Sicherungsscheine nachgeschaut:

    Canusa (Spezialanbieter, aber da meist hochpreisige Reisen auch nicht gerade klein): Aktueller, noch gültiger Sicherungsschein: Natürlich mal wieder von der Zurich...

    DERTour im vergangenen Jahr: Deutscher Reisepreis-Sicherungsverein (analog TUI Gruppe)

    02/15 DXB, 02/16 EWR, 10/16 SIN, 02/17 AUH, 10/17 HKG, 02/18 KEF, 07/18 MRU, 07/19 LAS, 10/19 PMI/Mein Schiff 3, 06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND
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