Wäre ja schön, wenn man zumindest die Beiträge weiter oben mal lesen würde, bevor man ausfallend wird.
Erstens heißt das Staatshaftung und nicht Amtshaftung
Und zweitens sieht die aktuelle EU Richtlinie wie von mir oben verlinkt und zitiert bei Großschadenereignissen gar keine 100%ige Absicherung mehr vor.
Letztendlich ist die ganze EU-Richtlinie Murks und verstößt genau wie die EU-Fluggastverordnung gegen ein Grundprinzip des Rechts, nämlich den Gleichbehandlungsgrundsatz. Genau so wenig wie Flugreisende besser gestellt werden dürfen, als Nutzer anderer Verkehrsmittel, dürfen Anzahlungen für Reisen nicht besser gestellt werden, als Anzahlungen für Möbel, etc.. Eine Erhöhung der Deckungssumme wäre auch nur Markulatur an einem kranken System.
Wo man wirklich ansetzen muss, ist es, Unternehmen zu verbieten, sich über Gelder von Verbrauchern zu finanzieren. Dass es anders geht, zeigt die Makler- und Bauträgerverordnung. Nach einigen spektakulären Pleiten dürfen Bauleistung grundsätzlich nur nach erreichten Bautenstand bzw. gegen Stellung einer entsprechenden Bürgschaft fällig gestellt werden. D.h. Geld nur gegen Leistung. Genau so sollte das bei allen Verträgen mit Verbrauchern geregelt sein. Brauchen die Unternehmen halt höhere Kreditlinien und wer die nicht bekommt, scheidet halt aus dem Markt aus. Das wäre eine natürliche Marktbereinigung, die am Ende nur noch die wirklich leistungsfähigen überlässt, die Kundengelder nicht nach dem Schneeballprinzip verwenden. Und das airbnb Problem in den Städten würde sich gleich mitlösen, denn bei so einer Regelung hätten die kein Geschäftsmodell mehr.