Eine Pauschalreise beginnt mit dem Abflug am Startflughafen und endet mit der Landung dort. Folglich ist alles dazwischen vom RV und seinen Erfüllungsgehilfen zu verantworten und erscheint es mir etwas eigenartig, den Reisenden direkt ans Hotel zu verweisen.
Gosia darf bei einer mit 7 Tagen beworbenen Reise davon ausgehen, dass ihr das Hotelzimmer für 6 Nächte zur Verfügung steht. Diesen Anspruch verneint der Vermittler und gibt an, da sie bereits um Mitternacht abgeholt würde, habe sie keinen Anspruch auf eine Unterbringung bis 20.9. 0 Uhr. Ich halte das - mit Verlaub! - für eine ausgemachte Schweinerei, fehlte noch, dass der RV meint, da sie erst am 16. in der Früh anreise, müsse er auch für diese Nacht kein Hotelzimmer vorhalten ... sorry, aber wo samma eigentlich?
Genau darauf hätte ich bei der Entgegnung abzustellen empfohlen, die Katalogwahrheit samt AGB wird wohl eher wenig Eindruck machen.
"Matthias´Urteil" ist zwar interessant, hat aber imho keinen Bezug zum hier von Gosia vorgetragenen Problem:
Wenngleich etwas widerersprüchlich formuliert verlangt sie im Grunde nichts anderes als die zu erwartenden 6 Übernachtungen auf ihrer 7 tägigen Reise.
Das ist doch vollkommen statthaft!?
Ich verstehe nicht, was daran "nicht lösbar" sein soll - immerhin ist das keine Schleuderpreisreise und durch die reichlich beschnickerten Flugzeiten ohnehin "verkürzt" (in der landläufigen Verbraucherwahrnehmung). Dann auch noch den vorletzten Tag (voll bezahlt!) auf dem Koffer zubringen zu müssen ist nach meiner unmaßgeblichen Sicht der Dinge eine Zumutung. Genau so und nicht anders hätte ich das dem Rudi´s Resterampe Verein mitgeteilt.