Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

  • werder_hase
    Dabei seit: 1241395200000
    Beiträge: 117
    geschrieben 1587122063672

    So vielleicht hilft einigen ja unser Ablauf....

    Gebucht war eine Maledivenreise über Jahn Indi, Abflug 16.04.2020 bei einem stationärem Reisebüro unseres Vertrauens.

    Die Restzahlung war einen Tag nach Verkündung der Reisewarnung bis 30.04. fällig. DER Touristik hat diese dann obwohl die Reisen erst 2 Tage später bei denen offiziell als storniert galten nicht mehr eingezogen. Wir hatten zwischendurch 2 mal kurz mit unserem Reisebüro Kontakt wie wir uns weiter verhalten sollen. Mittlerweile haben wir auch die email bekommen mit der endgültigen Stornierung und ein paar Tage später die email mit der Option Gutschein oder Rücküberweisung. Da der Gutschein für die komplette DER Touristik gilt haben wir uns entschieden diesen anzunehmen. Allein in der Hoffnung auch in Zukunft ein Reisebüro und Veranstalter zu haben, bei denen wir, wenn die Lage irgendwann wieder unter Kontrolle ist, unsere Urlaubsreisen buchen können.

    Darüber hinaus hatten wir eine Sitzplatzreservierung bei Emirates, Kostenpunkt knapp 400 €. Obwohl wir diese selber gemacht haben, hat uns unser Reisebüro versucht dabei zu helfen dieses Geld wieder einzufordern. Nachdem das Onlineformular erst immer die Fehlermeldung raus gegeben hat, dass für eine Rückforderung der Kosten der Sitzplatzreservierung der Flug schon stattgefunden haben muss, habe ich heute nochmals erfolglos versucht die Rückforderung zu stellen. Nachdem das in Ermangelung einer neuen Sitzplatznummer auch gescheitert ist, hab ich die Hotline kontaktiert. Das ging problemlos ohne Wartezeit.... Da wurde die Rückforderung dann aufgenommen und ich habe sofort die Bestätigung darüber per email bekommen. In dem Telefonat stand zu keiner Zeit die Erstattung der Sitzplatzreservierungsgebühren als Gutschein zur Debatte. Der Betrag soll jetzt meiner Kreditkarte wieder gut geschrieben werden.

    Tatsächlich bin ich sehr gespannt ob das auch stattfinden wird.... Wir sind zumindest froh jetzt einen Schlussstrich unter der Reise zu haben.

    So oder so sind wir aber gut damit gefahren ruhig zu bleiben und abzuwarten.

  • Eisprinzessin
    Dabei seit: 1178064000000
    Beiträge: 184
    geschrieben 1587122872156 , zuletzt editiert von Eisprinzessin

    Hallo liebes Forum,

    ich habe über HolidayCheck eine Pauschalreise nach Mallorca gebucht (Buchung erfolgte Anfang Februar). Hinflug wäre am 1. Juli 2020. Bisher wurden schon 40% des Reisepreises per Lastschrift eingezogen, Sepa-Mandat wurde durch die Buchung erteilt.

    1. Soll ich einfach abwarten, bis mir der RV (Eurowings holiday bzw. holidays.ch) die Reise von selbst kündigt? Telefonisch komme ich nirgendwo durch und bekomme nur die Ansage, dass man warten soll, man würde sich mit den Kunden in Verbindung setzen. Oder sollte ich jetzt schon besser stornieren? (möglich, dass ich dann ja nicht mein Geld zurückbekomme oder einen Voucher oder was auch immer)
    2. Der restliche Reisepreis wird am 1.6. eingezogen. Das möchte ich eigentlich gerne verhindern, da ich davon ausgehe, dass die Reise nicht stattfinden wird. Kann ich die kommende Abbuchung irgendwie jetzt schon canceln?
    3. Wir haben eine Reiseversicherung, die die Kosten nicht zurückerstattet wenn ein ungesehenes Ereignis wie Krieg, Terroranschlag etc. stattfindet. Von Pandemie steht da allerdings nichts drin. Nur der Zusatz, wenn etwas von "hoher Hand" (also ich nehme an durch die Regierung?) gestrichen wird. Was ja durchaus sein kann. Wenn aber auch Hotel & Fluggesellschaft ihre Dienste nicht anbieten, zählt das aber doch nicht dazu, oder? Das heißt, würde in dem Fall die Reiseversicherung doch zahlen, falls man sein Geld vom RV nicht zurückbekommt?

    Dank für eure Hilfe & LG! Bleibt alle gesund!

  • Vive la France
    Dabei seit: 1584703795211
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    geschrieben 1587122919862

    Bei Emirates ging es nur um die Reservierung der Sitzplätze korrekt? Nicht um Tickets, korrekt?

  • bzips
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    geschrieben 1587122962106

    Den Zusammenhang von Gutschein und der Hoffnung, auch in Zukunft noch ein Reisebüro zu haben, verstehe ich nicht. Euer Geld hat der Veranstalter, nicht das Reisebüro.

    Nochwas Allgemeines zu Gutscheinen und "Rettung" der Reisekonzerne.

    TUI z.B. schickt einen Großteil der Mitarbeiter in Kurzarbeit. Die werden also aus der Arbeitslosenversicherung bezahlt. Zudem hat TUI 1,8Mrd. Staatshilfe bewilligt bekommen und behält die bereits überwiesenen Kundengelder ein, für die ja momentan keine Leistung erbracht wird.

  • bzips
    Dabei seit: 1209513600000
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    geschrieben 1587123237989

    @Eisprinzessin

    Wenn Du Deine Anzahlung nicht verlieren möchtest, bzw. nicht auf den Stornokosten sitzenbleiben möchtest, mußt Du leider warten, bis die Reise durch den Veranstalter storniert wird.

  • Günter/HolidayCheck
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1587124143048 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    Zunächst ist der Veranstalter Holidays.ch und die produzieren neben anderen wie z.B. Lufthansa Holidays, HLX ---auch eine Marke mit dem Namen Eurowings Holidays

    Es bleibt aber dabei, das Holidays.ch der eigentliche Veranstalter ist, alles andere sind lediglich Marken.

    Hier sind die aktuellen Regelungen, die zunächst nur bis 30.04. gelten- einfach derm RV ein wenig Zeit lassen..

    Nachzulesen auf der HC Sonderseite klick:

  • gerozxr
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    geschrieben 1587124233751

    Hallo, 40% des Reisepreises als Anzahlung ? Das klingt nach nach irgendeinen X-Veranstalter (XFTI, XTUI.. ) !?

    Hab ich selber gerade gehabt das Problem, wir haben die Notbremse gezogen und Storniert (1100€ futsch!) sonst wäre es noch weit mehr gewesen ! Alles wird umgebucht bzw. irgendwie "kulant" abgewickelt, außer die X-Dinger !!!!!!!

    Da steht keiner gerade, auch keine Versicherung ! Entweder absolutes Risiko gehen und das Geld vielleicht zurückbekommen oder in den Sauren Apfel Beißen ! NIE MEHR X !!!!!

  • kanoanja
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    geschrieben 1587124251851

    @Eisprinressin ich nehme an du redest von einer Reiserücktrittsversicherung, die springt nicht ein wenn der RV nicht zahlt, die Versicherung springt ein, wenn z.B. Du vor Reiseantritt schwer erkrankst und nicht reisefähig bist und natürlich die Reise nicht abgesagt wurde vom Veranstalter.

  • Bienekind
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    geschrieben 1587124435555

    @Eisprinzessin

    Deine Reiserücktrittsversicherung - eine solche meinst du ja wohl - versichert einen Rücktritt deinerseits aus versichertem Grund. Das kann Krankheit, Arbeitslosigkeit etc. sein. Eine Absage der Reise durch den Veranstalter fällt da nicht drunter. Auch wenn du jetzt stornierst, weil du nicht an die Durchführung der Reise glaubst, ist das nicht versichert.

    Was die Zahlung des Restbetrags angeht (ich gehe mal davon aus, dass du per Sepa-Lastschrift zahlst), kannst du versuchen, beim Veranstalter die Zahlungsart von Abbuchung auf Rechnung ändern zu lassen. Ist aber fraglich, ob der sich darauf einlässt. Du kannst aber auch versuchen, bei deiner Bank das Sepa-Mandat für diese Abbuchung sperren zu lassen. Am einfachsten durchführbar ist meiner Meinung nach allerdings eine Lastschriftrückgabe. Bedenke aber, dass du dich mit jeder dieser Varianten u.U. selbst in Verzug setzt.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1587126401345 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Die Zahlungsart kann man i.d.R. bei laufenden Vorgängen nicht ändern.

    SEPA Lastschriften kann man allerdings zurückholen. Zu berücksichtigen sind dabei immer die Covid19 bedingten (Sonder)Regelungen des Leistungserbringers, z.B. Rücklastschrift wird als Kündigung durch den Reisenden betrachtet ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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