Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

  • REJBodenheim
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    geschrieben 1599319240311

    @zooeyvoyager1979 sagte:

    da bin ich jetzt aber schon etwas entsetzt.. [...] hier gehts um 1400€ ☹️

    Kein Grund entsetzt zu sein. Du hast einen gültigen Vertrag sehenden Auges mit bestimmten Bedingungen abgeschlossen, die dir wahrscheinlich einen Preisvorteil verschafft haben. Klar könnt ihr nichts dafür, das Hotel aber auch nicht. Alle halten sich nur an die vereinbarten Bedingungen.

    Da hilft jetzt kein Jammern. Wie gesagt, du kannst das Hotel oder Expedia anschreiben und auf Kulanz hoffen. Es sei denn du findest in den Vertragsbedingungen einen Passus, der dich weiterbringt.

  • Armin
    Dabei seit: 1093132800000
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    geschrieben 1599322005885

    ...zumindest würde ich versuchen auf Kulanz eine Verschiebung meines Aufenthaltes im Hotel zu erreichen...

  • vonschmeling
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    geschrieben 1599322868816 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Hier mal die Rechtslage präzisiert:

    Wenn der Reisende aufgrund einer ausdrücklichen Anweisung der Behörden nicht in der Lage ist, die Buchung in Anspruch zu nehmen, kann er vom Vertrag zurücktreten. Die Unterkunft kann eine Rückerstattung in bar leisten oder einen Gutschein in gleicher Höhe (der innerhalb von 18 Monaten nach Ausstellung eingelöst werden kann) ausstellen. Die Wahl bleibt dem Betreiber der Unterkunft überlassen.

    Daher halte ich eine Erstattung des Hotelpreises für unwahrscheinlich.

    Übrigens ist das kein deutsches sondern EU Recht.

    Nun liegt Tokio bekanntlich außerhalb der EU und es wird darauf ankommen, ob Expedia nur Vermittler war und der Vertrag direkt mit dem Hotel geschlossen wurde.

    Gleiches gilt auch - trotz mannigfachen Widerspruches! - für Flugtickets.

    Allerdings nicht bei einer reinen Reisewarnung, es muss ein Einreiseverbot verhängt sein, gleichwohl für Beförderung und Unterkunft.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
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    geschrieben 1599413481243

    @dl36277 sagte:

    ... bei FB versucht man mir wenigstens etwas zu helfen und mich zu verstehen.

    Wobei denn helfen? :flushed:

    Wurde hier doch deutlich drauf hingewiesen - die Reisezeitenänderung kann als Kündigungsgrund herhalten. Lässt du dir die dann bei facebook ausformulieren?

    Ferner verstehe ich nicht, weshalb man "verärgert" sein muss. Es handelt sich schließlich eine Ausnahmesituation - und zwar für alle! - und nicht etwa eine mutwillig von irgendjemandem vergurkte Reise.

    Und deine Kontakte bei facebook mussten sich ja nicht durch das wochenlange Lamento lesen, von Partyurlaub der nicht möglich sei bis hin zur Unzumutbarkeit der Einhaltung von Vorsichtsmaßnahmen.

    Last not least fällt es mir enorm schwer, die wundersame Wandlung vom Partymacher zum Entdecker der Naturkleinode zu glauben - vermutlich geht´s damit nicht nur mir so!

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  • Svenie
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    geschrieben 1599415923665

    Hallo, ich bin momentan etwas überfragt wie ich mich verhalten soll, kurz zum Szenario.

    Am 03.10. ist geplant das wir nach Irland fliegen wollen/wollten. 6 Übernachtungen.

    Nun verstehe ich es so, dass man als Deutscher sich in Irland für 14 Tage in Quarantäne begeben muss.

    Wie verhält man sich in so einem Fall? Unsere Restzahlung wäre jetzt fällig.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1599417133239

    Eine Quarantänepflicht am Zielort ist ein Kündigungsgrund.

    Du kannst demnach den Reisevertrag kündigen und deine bislang geleisteten Zahlungen zurückverlangen - vorausgesetzt es handelt sich um eine Pauschalreise.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Svenie
    Dabei seit: 1187568000000
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    geschrieben 1599419828872 , zuletzt editiert von vonschmeling

    xxx unnötiges Zitat enfernt, bitte benutzt den button Antworten! xxx

    @vonschmeling

    Ok danke für die Info. Dann werde ich den Vertrag kündigen.

  • Steffen59
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    geschrieben 1599494785196 , zuletzt editiert von Steffen59

    Hallo in die Runde,

    ist eigentlich die Regelung, die ab 1. Oktober gelten soll (Rückkehr aus Risikiogebiet: zunächst Quarantäne, dann frühestens am 5. Tag ein Test, der -falls negativ- zur Aufhebung der Quarantäne führt) schon beschlossene Sache oder noch in der Diskussion?

    Hintergrund: Wir haben 2 Wochen Mallorca Flug und Hotel extra gebucht (beides wird derzeit angeboten), also kein Grund für eine kostenlose Storno. Hm, hieße, wir müssten hintendran eine Woche "Zusatzurlaub" nehmen oder eine Woche eher zurück.

    Die Reiseveranstalter, Fluglinien, Hoteliers müssten doch eigentlich Sturm gegen diese Regelung laufen, die ja die Touristenzahlen weiter nach unten drückt (was natürlich vom RKI/AA so gewollt ist, ist schon klar). Ist da was im Gange?

    Grüße, Steffen

  • vonschmeling
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    geschrieben 1599509903792 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Ich fürchte, es geht politisch eher entgegen deiner Wunschrichtung, Steffen59 ... :confused:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • DL36277
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    geschrieben 1599589482990 , zuletzt editiert von Ahotep

    Hallo lieber vonschmeling. eigentlich wollte ich nicht mehr schreiben aber, aber nur mal zur deiner Aussage: Wurde hier doch deutlich drauf hingewiesen - die Reisezeitenänderung kann als Kündigungsgrund herhalten.Wwill ich dir mal die Antwort von TUI zeigen die sie mir darauf geschrieben haben, veilleicht kannst du verstehen, was ich aber nicht glaune, warum ich etwas sauer bin.

    Antwort TUI:Es tut mir leid, dass unsere gemeinsamen Kunden eine Flugzeitenänderung erhalten haben. Ich weiß, dass Flugzeitenänderungen für Sie und unsere gemeinsamen Kunden sehr unangenehm sein können.

    Für eine eventuelle Umbuchung, die selbstverständlich gebührenfrei ist, biete ich Ihnen sehr gern meine Hilfe an. Die aktuellen Preise können Sie vorab über die Umbuchenseite ermitteln. Eine gebührenfreie Stornierung müssen wir leider ablehnen.

    Haben Sie noch Fragen, dann zögern Sie nicht und rufen Sie uns an.

     

    Für weitere Fragen stehen meine Kollegen und ich sehr gerne zur Verfügung.

     

    Herzliche Grüße aus Hannover und bleiben Sie gesund!

    Ihr XXX keine KlarnamenXXX von der TUI

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