• curiosus
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    gesperrt
    geschrieben 1175518640000

    @'meinungsfreiheit' sagte:

    und trotzdem wollte keiner das Cuvee aus dem Spucknapf verkosten :(

    Spitze! :spucken:

    :laughing: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl:

  • Mausebaer120
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    geschrieben 1175589948000

    Kann mir mal bitte jemand helfen, ob das Wahr ist :question:

    Gestern hatten wir es über das Thema Alkoho,l Jugendliche und Jugendschutz.

    Jetzt meinte jemand, dass vor ca. 2 Jahren das Jugendschutzgesetz

    soweit gelockert wurde, dass Kinder/Jugendliche mit einer Einverständnisserklärung der Eltern auch bis weit nach Mitternacht in Discos könnten :shock1: :frage:

    Discotheken Besitzer würden mittlerweile sogar auf Ihren HP's Einverständnisserklärungen zum Ausdrucken anbieten, damit die Eltern nur noch unterscheiben müssen :shock:

    Ist das wirklich so ??? Ich weiss, ich könnte auch einfach mal rumgoogeln, aber ich denke mir, dass ich hier auch Antworten finde.

    Schonmal vielen Dank für eure Hilfe/Antwort.

    lg.

    Von allen Geschenken, die uns das Schicksal gewährt, gibt es kein größeres Gut als die Freundschaft - keinen größeren Reichtum, keine größere Freude. ( Epikur von Samos )
  • meinungsfreiheit
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    geschrieben 1175592857000

    @mausebär

    das wäre mir auch neu!

    Kann ich nicht glauben. Wann habt ihr Euch darüber unterhalten? Am 01.04. ;)

    LG

    Wenn Du das Ziel nicht kennst, ist kein Weg der Richtige!
  • carstenW.
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    geschrieben 1175592971000

    @mausebaer

    grins, das würde mich dann auch mal interessieren. Wenn ich Zeit habe google ich mal u. sag bescheid, ansonsten wäre ich über diese neue Erkenntnis auch gespannt. Wenn dies so wäre, braucht man sich nicht zu wundern, daß solche Dinge passieren. Dann wollen es die betreffenden Eltern nicht anders.

    LG

  • Mausebaer120
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    geschrieben 1175593021000

    @'meinungsfreiheit' sagte:

    @mausebär

    das wäre mir auch neu!

    Kann ich nicht glauben. Wann habt ihr Euch darüber unterhalten? Am 01.04. ;)

    LG

    Gestern war der 2.4.

    dann werde ich wohl doch googeln müssen und es vor meinen Kindern geheimhalten *lach*, sonst kommen die noch auf dumme Ideen und legen mir so einen Zettel vor, falls es stimmt :shock1: ;)

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  • meinungsfreiheit
    Dabei seit: 1151971200000
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    geschrieben 1175593430000

    @mausebär

    vielleicht die Nachwehen vom 01. ;)

    LG

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  • Mausebaer120
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    geschrieben 1175593590000

    @'carsten wismar' sagte:

    @mausebaer

    grins, das würde mich dann auch mal interessieren. Wenn ich Zeit habe google ich mal u. sag bescheid, ansonsten wäre ich über diese neue Erkenntnis auch gespannt. Wenn dies so wäre, braucht man sich nicht zu wundern, daß solche Dinge passieren. Dann wollen es die betreffenden Eltern nicht anders.

    LG

    mal schauen, wer zuerst fündig wird, guten morgen Carsten ;)

    ich bin geschockt, sollte das wirklich stimmen.

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  • Mausebaer120
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    geschrieben 1175594223000

    Es ist leider kein Aprilscherz gewesen:

    hier zur Info, was ich gefunden habe :shock1: :

    Unter 18 länger in die Disco

    Am 1. April 2003 trat das aktualisierte Jugendschutzgesetz in Kraft. Unter anderem wurde der Begriff der "erziehungsbeauftragten Person" klarer als bisher definiert. Kurz gefasst bedeutet das:

    Aus §4 Abs.1 Jugendschutzgesetz ist zu entnehmen, dass Jugendlichen über 16 Jahren und Jugendlichen unter 18 Jahren über 24 Uhr hinaus der Gaststätten- und Discothekenbesuch erlaubt ist, wenn sie in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person sind. Erziehungsbeauftragte Person kann gem. §1 Abs. 1 Nr.4 jede Person über 18 Jahren sein, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person (in der Regel die Eltern) Erziehungsaufgaben wahrnimmt.

    Übertragen die Eltern die Aufsicht über ihren Sohn/Tochter auf eine Person über 18 Jahre (Aufsichtsperson), so dürfen sich minderjährige Jugendliche auch nach 24 Uhr in der Discothek aufhalten. Voraussetzung ist allerdings, dass der Aufenthalt im Beisein der Aufsichtsperson erfolgt. Die Aufsichtsperson muss sich also zusammen mit dem Jugendlichen in der Discothek aufhalten und mit ihr zusammen die Discothek wieder verlassen.

    Um bei möglichen Kontrollen der Aufsichtsbehörden hier auf der sicheren Seite zu sein, sollte man vom Jugendlichen und der Aufsichtsperson eine schriftliche Vereinbarung der Eltern vorlegen lassen, die idealer Weise zusammen mit dem Personalausweis des Aufsichtspflichtigen, des Jugendlichen und der personensorgeberechtigten Person (Eltern) beim Eintritt einbehalten werden sollte.

    Also ganz einfach: Vereinbarung downloaden, ausdrucken und ausfüllen, 3 Ausweise mitbringen (Mutter/Vater, Aufsichtsperson und Jugendlicher).

    Na Klasse.

    ( wenn es nicht zulässig ist, dass hier reinzukopieren, bitte löschen ;))

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  • carstenW.
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    geschrieben 1175594493000

    @mausebaer

    unfassbar. Hättest Du es nicht dazu geschrieben, wäre ich tatsächlich von einem Aprilscherz ausgegangen. Da sieht man es wieder mal. Die Pflichten werden auf billige Art u. Weise an gerade mal 18 jährige weitergegeben, welche größtenteils selbst unerwachsen handeln. Und viele Eltern machen es mit. Schön blöde wer es zuläßt. Erinnert mich irgendwie an den Spruch: No risk, no fun.

    LG

  • Mausebaer120
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    geschrieben 1175594688000

    @'carsten wismar' sagte:

    @mausebaer

    unfassbar. Hättest Du es nicht dazu geschrieben, wäre ich tatsächlich von einem Aprilscherz ausgegangen. Da sieht man es wieder mal. Die Pflichten werden auf billige Art u. Weise an gerade mal 18 jährige weitergegeben, welche größtenteils selbst unerwachsen handeln. Und viele Eltern machen es mit. Schön blöde wer es zuläßt. Erinnert mich irgendwie an den Spruch: No risk, no fun.

    LG

    Carsten, ich bin echt Sprachlos.

    Das gibt, wenn meine Tochter, 14, das rausbekommt, wieder ellenlange diskussionen. Die bekommt nie und nimmer so einen Wisch von mit unterschrieben...da riskiere ich lieber einen Tagelangen Machtkampf.

    Sachen gibts.

    Da wundert mich aber ehrlich gesagt gar nichts mehr.

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