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  • Frankenstephan
    Dabei seit: 1119312000000
    Beiträge: 6206
    gesperrt
    Verwarnt
    geschrieben 1585938428026

    @daniel113 sagte:

    Kann ich da nirgendwo herauslesen. Nur das Kolumbien bis 30.05. kostenlos storniert wird...

    Bei TUI kann man aktuell auch auf Sommer 21 umbuchen, soweit es schon frei gegeben ist. Das neue Reiseziel ist frei wählbar und kann auch günstiger sein.

    Umbuchung auf eigene Anreise geht auch.

     

    Wie lange das Angebot gilt ist aktuell leider nicht deutlich kommuniziert und nicht bekannt, sollte also schnellst möglichst genutzt werden falls gewünscht.

    Lustig gelebt und selig gestorben, das heißt dem Teufel die Rechnung verdorben!
  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
    Beiträge: 30984
    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1585940103466

    OT Geplauder entfernt!

  • Club123
    Dabei seit: 1463270400000
    Beiträge: 29
    geschrieben 1586003853841

    Das hab ich durch Zufall in den Medien gelesen, bevor ich gebucht hatte am 4.03.2020 .Pressemitteilung Alltours :Aufgrund der Aktuellen Situation geänderte Storno u Umbuchungsbedingungen bis 30.04. Alle Buchungen ab 1 März bis 18 April für den Reisezeitraum 15.03. bis 31.10.2020 können bis 14 Tage vor Abreise kostenlos storniert oder umgebucht werden .Diese Regel gilt für für Stornierungen oder Umbuchungen, die bis zum 30 April 2020 getätigt werden u trifft nur für Alltours Flugreisen zu.Was mit meiner Anzahlung ist, keine Ahnung .Wird hoffendlich zurück gebucht.:fearful:

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1586005149284

    Die Stornobedingungen sind gesammelt auf der HC Startseite abrufbar und werden ständig aktualisiert - man muss sich also nicht auf Kommissar Zufall verlassen.

    Nein, deine Anzahlung wird höchstwahrscheinlich nicht erstattet, man wird dir einen Gutschein anbieten.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Candecor
    Dabei seit: 1565756925313
    Beiträge: 784
    gesperrt
    Bekannter Forentroll
    geschrieben 1586007195796

    @Club123

    Du hast ein Recht auf die Rückzahlung binnen 14 Tage und musst dich auf eine Gutscheinregelung nicht einlassen. Stelle schriftlich per Einwurfeinschreiben deine Forderung auf Rückzahlung und setz eine Frist von weiteren 14 Tagen.

    "So viele Haare und kein Kamm ..."
  • Ulrich5
    Dabei seit: 1203120000000
    Beiträge: 270
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    geschrieben 1586120598856

    Das ist die rein rechtliche Seite.

    Es gibt Überlegungen, gesetzlich zu regeln: Gutschein befristet.

    Ich sehe das kritisch, weil ich dann an den Veranstalter gebunden bleibe und wenn das diskutierte Datum 31.12.21 greifen sollte, werden Regelungen des BGB außer Kraft gesetzt.

    Aber:

    Besondere Situationen erfordern besondere Maßnahmen, die mit ihrer Wirkung in die Zukunft gerichtet sind.

    Es heißt abwarten.

    Welche Kosten werden eigentlich aus den Anzahlungen bei Pauschalreisen bestritten?

    Fixkosten des Veranstalters?

    Flugbuchungen?

    Hotels kenne ich mit Zahlungsziel manchmal lange nach Abreise.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1586123149145

    Regelungen werden angepasst und nicht außer Kraft gesetzt.

    Ich frage mich, ob in der Niederlanden, Italien etc. auch so ein Theater gemacht wurde um die Gutscheine, dort hat man sie nämlich bereits ohne großes Brimborium etabliert.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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