165€ Nachzahlung am Airport - Kein Freigepäck bei Rückflug, jedoch bei Hinflug

  • barbara__munich
    Dabei seit: 1493041354439
    Beiträge: 8
    geschrieben 1493042778109 , zuletzt editiert von Ahotep

    Threadtitel entschärft, da ein Forum kein rechtsfreier Raum ist.

    Hallo :confused:

    ich hoffe ich kann hier Experten finden die mir bitte Hilfe gibt. Für einen Anwalt habe ich kein Geld.

    Gestern hat uns auf der Rückreise aus Griechenland eine plötzliche 165€ Zahlungsaufforderung für 3 Koffer auf dem Flughafen beinahe den ganzen Urlaubsaufenthalt "vermiest"....

    Hätten wir nicht bezahlt wäre unser Gepäck geblieben auf dem Flughafen.

    Zum Fakt, wir haben über ab-in-den-urlaub.de eine Pauschalreise aus München via Condor nach Rhodos incl. Flug, Hotel All incl, Transfer für 2 Erwachsene und ein 5 jähriges Kind für rund 2000€ gebucht.

    Auf dem Hinflug gab es keine Komplikation wegen Gepäck. Auf dem Rückflug beim Checkin sagte man uns wir hätten kein Freigepäck in unseren Pauschalreise.

    Nach 50min wartend an der Telefonschleife war ein Kundendienstmitarbeiter mir zugeschaltet der nur sagte es tut im leid er könne nichts für mich tun, ich sollte mein Anliegen via Email vorliegen. Das tat ich ohne Erfolg, eine Antwort erhielt ich nur von "Anonym". Folgend könnt ihr hier den kompletten bisherigen Verlauf lesen, was sagt ihr dazu, wer ist im Recht?

    Ich bin zum Test eine gleiche Buchung durchgegangen bis zum letzten "jetzt Buchen" Button und habe keine der Art Gepäckinformation, 5.1 oder 5.2 o.ä. gelesen dass es im Hinflug Freigepäck gibt und im Rückflug nicht.

    Guten Tag,

     auf dem Rückflug von Rhodos nach München DEXXXX hat sich rausgestellt, dass Sie als Reiseveranstalter den Flug in Economy Light Klasse (nur Handgepäck, Buchungsnummer XXXX) gebucht haben und wir für die Beförderung von unseren 3 Koffer 165 Euro (55 euro pro Koffer) bezahlen mussten. Anbei Zahlungsbeleg von Condor und unsere Boarding Pässe. Bitte um die Rückerstattung der Kosten. Meine Kontoverbindung:

    XXXX

    Freundliche Grüße

    Sehr geehrte Frau XXXX,

    vielen Dank für Ihr Schreiben und das damit verbundene Vertrauen.

    Wir bedauern sehr, dass die gebuchte Reise nicht Ihren Wünschen entsprach und es am Flughafen zu den von Ihnen beschriebenen Problemen gekommen ist.

    Für die entstandenen Unannehmlichkeiten möchten wir uns in aller Form entschuldigen.

    Ihre Beschwerde wurde geprüft. Bedauerlicherweise müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir Ihrer Regressforderung nicht entsprechen können. 

    Ihnen wurden vor der Buchung im Buchungsschrift 5.1 die Gepäckinformationen angezeigt und Sie haben bestätigt, diese gelesen und akzeptiert zu haben. Bei Klick auf den Link "Gepäckinformation" werden ihnen die aktuellen Gepäckpreise der Fluggesellschaft angezeigt. Im Buchungsschritt 5.2 haben Sie dann die Möglichkeit, das Gepäck direkt online zuzubuchen.

    Wir bedauern sehr, Ihnen keinen positiveren Bescheid geben zu können und bedanken uns im Voraus für Ihr Verständnis. 

    Bei Fragen oder Problemen können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir helfen Ihnen gern weiter.

    Mit freundlichem Gruß

    Ihr

    Quality Management

  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1493043998923 , zuletzt editiert von Ahotep

    Willkommen im Reiseforum von HC

    Ich kann den Unmut verstehen, sehr ärgerlich. Aber A.b.z.o.c.k.e?

    AIDU ist ein Vermittler. Kann man die Reiseausschreibung irgendwo einsehen, wer ist der Veranstalter? Welcher Tarif zum Freigepäck steht auf den Tickets/Reiseunterlagen? Man hat nicht automatisch Freigepäck inkludiert, kommt auf den Tarif an, der für die jeweilige Reise/Flug eingekauft/ausgeschrieben wurde.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1493048558054

    Wurde der Link "Gepäckinformationen" genutzt oder nicht?

    Man darf nicht erwarten, dass einen die vertraglichen Bestimmungen während des Buchungsvorgangs in allen Details direkt anspringen - so ein bisschen Recherche ist bei Onlinebuchungen leider unabdingbar.

    Eine Einrede gegen die Ablehnung der Erstattung erscheint mir rechtlich aussichtslos; der Kunde hat eine gewisse Sorgfaltspflicht, bei geringer Routine sollte man sich im Reisebüro beraten lassen. Das geht übrigens auch bei AIDU ...

    Nun ist es aber tatsächlich wenigstens ungewöhnlich, auf den einzelnen Legs bei ein und derselben Fluggesellschaft 2 verschiedene Tarife einzubuchen. Genau mit dieser Argumentation würde ich noch einmal vortragen, verbunden mit der Bitte um Kulanz in Höhe wenigstens des Abstands zwischen der Onlienbuchung und dem vor Ort zu zahlenden Betrag.

    Ich gebe dir zudem den Rat, im Bewusstsein einer fehlenden Rechtspflicht des Vertragspartners sehr höflich zu bleiben. Ihr richtet eine Bitte an den Betreffenden (das kann durchaus der Vermittler sein, der ja auch bereits die Ablehnung gesandt hat!), keine Forderung.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • barbara__munich
    Dabei seit: 1493041354439
    Beiträge: 8
    geschrieben 1493112575086

    Ein HALLO an euch :smirk:

    Gebucht habe ich bei Urlaubstours GmbH, die sind wenn ich es richtig gelesen habe Pleite und haben mir heute den folgend stehenden standarisierten Antworttext geschickt und Anonym, ohne Ansprechperson erneut.

    So lässt sich Kasse machen oder?! Pro Reise nochmals kräftig vom Kunden 165€ einfordern!

    Zusammen mit meinen Mann haben wir in den letzten Jahrzehnten 30-40 Paschaulreisen gebucht und kein mal in so eine dreiste Kostenfalle getappt. Allein wie die das gebucht haben, damit der zu zahlende Betrag nicht astronomisch wird hat man nur für den Rückflug abkassiert, so als wären wir mit 0 Gepäck hingeflogen und mit 3 Koffern zurück.

    Sehr geehrter Kunde,

    in o.g. Angelegenheit wurde uns Ihr Schreiben vom  24.04.2017 vor und nehmen nachfolgend hierauf inhaltlich Bezug. 

    Diesbezüglich wurde unsere Abteilung mit der Prüfung des Sachverhalts betraut.

    Zunächst bedauern wir, dass Sie mit der Abwicklung des mit unserem Unternehmen geschlossenen Reisevertrages nicht zufrieden waren und möchten uns hierfür entschuldigen.

    Im Mittelpunkt Ihrer Reklamation steht offenbar die vermeintlich nicht vertragsgemäße Einbuchung  betreffend der Mitnahme von Reisegepäck im Rahmen der Flugbeförderung  auf der gebuchten Reise.

    Danach teilen  Sie sinngemäß mit, dass vermeintlich auf dem Rückflug kein Reisegepäck zu gebucht wurde, hingegen auf dem Hinflug das Reisegepäck vermeintlich zu gebucht gewesen sei.

    Für die Darstellung des Sach- und Streitstandes im Übrigen verweisen wir auf den bisherigen Schriftverkehr der Parteien sowie die bisher ausgehändigten  Reisedokumente.

    Zu den Gepäckkosten:

    Lassen Sie uns zunächst darauf hinweisen, dass auch im Rahmen einer Pauschalreise  die Gepäckmitnahme auf der Flugbeförderung regelmäßig eine entgeltliche Zusatzleistung der Fluggesellschaft darstellt, welche meist direkt über den gewählten höheren / teuren  Flugtarif abgerechnet oder aber separat eingebucht wird.

    Durch die unterschiedliche Tarifgestaltung der Flüge wollen die Fluggesellschaften im Rahmen des Geschäftsbetriebes  eine flexiblere Preisgestaltung sowie Angebote erreichen um so verschiedene potentielle Kunden anzusprechen.

    Demgemäß verhält es sich so dass  die Reisenden   bzw. Fluggäste lediglich Anspruch darauf haben, im Rahmen der Flugbeförderung bei Pauschalreisen Reisegepäck in der üblichen Freimenge befördert zu bekommen, sofern dies vertraglich vereinbart wurde, d.h. im Reisepreis / Flugtarif inkludiert ist.

    Danach kann es auch vorkommen, dass die konkrete Flugbeförderung entsprechend den gebuchten Flugtarif und den damit verbundenen  Bestimmungen der Fluggesellschaft vorsieht, dass das Reisegepäck lediglich  als kostenpflichtige  Zusatzleistung mitbefördert wird.

    So liegt der Fall hier.

    Die auswählte Flugbeförderung hatte einen Flugtarif zu Grunde welcher sowohl auf dem Hinflug als auch auf dem Rückflug keine Freigepäckmenge vorsah.

    Vielmehr musste dieses als separate entgeltliche Zusatzleistung eingebucht werden. Diese Option stand auch Ihnen über das Vermittlungsportal offen.

    Sofern Sie vortragen auf dem Hinflug sei das Reisegepäck kostenfrei transportiert worden, so handelt es sich offenbar um eine Entscheidung der Fluggesellschaft Condor vor Ort am Abflugtag.

    Einen vertraglichen Anspruch hierauf bestand laut Flugbeförderungsvertrag im konkreten Fall nicht.

    Nach bisheriger Überprüfung der streitbefangenen Buchungsvorgänge  in Zusammenhang mit dem genutzten Vermittlungsportal ist davon auszugehen, dass Sie  am  16.03.2017 die oben benannte Reise bei der Urlaubstours GmbH anfragten und buchten, mithin die Buchungsanfrage über das Buchungsportal ab-in-den-urlaub.de  abgeschlossen haben.

    Hiernach wurde Ihnen im Rahmen der  vorliegenden Buchung auch ein Hinweis zu den  Gepäckinformationen zu den ausgewählten Flügen  angezeigt und welche Sie letztendlich auch bestätigten , diese gelesen und akzeptiert zu haben. 

    Insbesondere  wurden auch Sie  im 5. und abschließenden Buchungsschritt, mithin  nach Auswahl sämtlicher Reisedetails (Unterkunft, Hotel, Flug etc.)  nochmals über deren Einzelheiten informiert.

    Es besteht hier die Möglichkeit für die Kundschaft sich umfassend über die jeweiligen Reiseleistungen durch Anklicken der verschiedenen Informationsfelder und Hinweise  sich Kenntnis über die vertraglichen Essentials vor Abschluss der Buchung zu verschaffen.

    Bei Klick auf den Link "Gepäckinformation" werden Ihnen die aktuellen Gepäckpreise der Fluggesellschaft angezeigt. Im weiteren Buchungsschritt haben Sie dann die Möglichkeit, das Gepäck direkt online einzubuchen.

    Wir haben uns erlaubt eine Probebuchung auf dem Vermittlungsportal a.i.d.u. vorzunehmen betreffend der Informationsmöglichkeiten der Kundschaft. 

    In Anlage ein Screenshot zur Kenntnisnahme.

    Rechtsfolge:

    Mit der darauffolgenden Ausweisung der Buchungsreferenz kam es dahingehend zur Begründung des Reisevertrages zwischen Ihnen  und unserem Unternehmen.

    Danach verhält es sich so, dass Sie als Nutzer eines automatisierten Reisevermittlungs/-buchungsportals für die Richtigkeit und Vollständigkeit der individuellen Buchungsdaten verantwortlich sind. 

    In diesem Zusammenhang müssen wir dennoch darauf verweisen, dass das selbstständige Buchen einer Reise mittels Internet auch die Pflicht des Reisenden  beinhaltet, sich mit der Materie insoweit auseinander zu setzen, dass die gebuchte Reise  den jeweiligen Bedürfnissen entspricht und problemlos genutzt werden kann. Das schließt die detaillierte Prüfung seiner Angaben zur Buchungsanfrage und deren nochmalige Bestätigung vor Buchungsabschluss ein. 

    Dem Kunden trifft somit eine gesteigerte Sorgfalts -und Prüfungspflicht da er sich bewusst für ein automatisiertes Buchungsverfahren entschieden hat. Etwaige Falschangaben etc. gehen zu seinen Lasten. 

    Es gehört also zum Organisationsbereich und somit zum eigenen  Risiko der Kundschaft , wenn diese als Vertragspartner die eigenen verbindlichen Buchungseingaben bedauerlicherweise  nicht zur Kenntnis nimmt.

    Bedauerlicherweise müssen wir daher Ihren  Sachvortrag  und Vorhalt zur vermeintlichen nicht vertragsgemäßen Einbuchung   von Reisegepäck  als unbegründet zurückweisen.

    Mit Übersendung der Reisebestätigung am 16.03.2017  wurde das verbindliche Angebot Ihrerseits auf Abschluss des Reisevertrages letztendlich unsererseits angenommen. Damit ist der Reisevertrag mit den bestätigten Essentials wirksam zustande gekommen.

    Nach alledem gehen wir weiterhin davon aus, dass die streitbefangene Reise verbindlich von Ihnen  gebucht wurde.

    Wir hoffen Ihnen mit vorliegenden Informationen die Sach- und Rechtslage umfassend dargelegt zu haben.

    Für weitere Rücksprachen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

    Kontaktdaten:

    Kundenbetreuung@urlaubtours.de

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Team Qualitätsmanagement

    Urlaubstours GmbH

    Dittrichring 18-20

    D-04109 Leipzig

    Deutschland

    Telefon: +49 (0) 341 - 65050 80900

    Fax:         +49 (0)341 - 65050 80647

    Mail: info@urlaubstours.eu

  • vonschmeling
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    geschrieben 1493116838038

    Da bist du im Irrtum - die Gepäckkosten sind Sache der Airline, beim Veranstalter bleibt nichts hängen.

    Bestätigt allerdings meine Befürchtungen: Zum einen habt ihr die Gepäckinformationen nicht überprüft, zum anderen wurden nicht etwa verschiedene Tarife eingebucht.

    Letztlich spielt es keine Rolle, wie viele Pauschalreisen man bereits gebucht/ unternommen hat. Die Tarifbestimmungen der Airlines sind laufend im Wandel und es obliegt der Sorgfaltspflicht des Kunden, sich über solche Spezifikationen im Reisevertrag in Kenntnis zu setzen.

    Vermutlich ist es einem Fehler des CI Agents geschuldet, dass die Kosten nicht schon bei der Hinreise verlangt wurden - insofern seid ihr mit einem blauen Auge davongekommen und solltet die Angelegenheit unter "aus Schaden wird man klug" zu den Akten legen.

    Soweit erkennbar liegt bei Vermittler kein Verschulden - Vorwürfe der unrechtmäßigen Bereicherung halte ich daher für zumindest unpassend ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • burton_
    Dabei seit: 1321747200000
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    geschrieben 1493119597753

    Wobei es natürlich schon ein gewisses "Gschmäggle" hat, eine Pauschalreise ohne Aufgabegepäck zu verkaufen... :stuck_out_tongue_winking_eye:

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1493121705236

    Kann man so sehen, ist aber keine Seltenheit - wenig überraschender Weise bei günstigen Angeboten.

    Das Ganze als Geldschneiderei darstellen zu wollen betrachte ich jedenfalls als nicht gerechtfertigt.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1493138819295

    Ich möchte hier mal ergänzen um so wirklich ärgerlichen Pannen vorzubeugen:

    Tatsächlich gibt es etliche Pauschalreiseangebote, bei welchen der Leistungsteil Flug von Luftfahrtunternehmen erbracht wird, die gar keinen Tarif mit Freigepäck anbieten. Es ist daher wirklich zu empfehlen die vertraglichen Leistungen während des Buchungsvorgangs genau in Augenschein zu nehmen und erst dann das Häkchen zur Kenntnisnahme und Zustimmung zu den AGB /ABB zu setzen. Andernfalls bleibt man nämlich - wie die t.o.! - u.U. auf unnötig hohen Kosten sitzen bzw. versäumt es, andere Angebote hinsichtlich des Endpreises noch einmal gegenzuchecken.

    Das betrifft nicht nur den Flug sondern beispielsweise auch Leistungen wie den Transfer zum Hotel - erfahrungsgemäß alles preiswerter im Vorwege zu buchen und schmerzlich teuer, wenn man erst vor Ort feststellt was man eigentlich genau vertraglich zugesagt bekommen hat.

    Formal ist die Begründung der Ablehnung tadellos, t.o. muss die anfallenden Kosten der eigenen Nachlässigkeit anrechnen lassen und hätte mit der Nutzung des fraglichen Button den Schaden begrenzen können.

    Ich denke, Einsicht wäre hier die korrekte Reaktion? Mir geht es immer ordentlich gegen den Strich, wenn Verbraucher erst einmal wettern wegen angeblicher "Ab.zo.cke" und sich doch im Grunde selbst geschadet haben.

    Entgegen der Aussage in der Überschrift war für beide Legs ein Tarif ohne Freigepäckmenge gebucht, jedoch wurde dies nur auf dem Rückflug moniert.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
    Beiträge: 5690
    geschrieben 1493139150348

    Der genannte Screen-Shot würde mich interessieren. Barbara, kannst du den bitte einstellen.

    Danke

  • reiselilly
    Dabei seit: 1198195200000
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    Zielexperte/in für: Südtirol
    geschrieben 1493141915281

    Hallo,

    mich würde mal interessieren, ob man bei so einer Pauschalbuchung die Flugtickets extra bekommt, und ob dann darauf auch der Tarif, wie z.B. "Economy Light" steht.

    LG

    reiselilly

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