Ein HALLO an euch
Gebucht habe ich bei Urlaubstours GmbH, die sind wenn ich es richtig gelesen habe Pleite und haben mir heute den folgend stehenden standarisierten Antworttext geschickt und Anonym, ohne Ansprechperson erneut.
So lässt sich Kasse machen oder?! Pro Reise nochmals kräftig vom Kunden 165€ einfordern!
Zusammen mit meinen Mann haben wir in den letzten Jahrzehnten 30-40 Paschaulreisen gebucht und kein mal in so eine dreiste Kostenfalle getappt. Allein wie die das gebucht haben, damit der zu zahlende Betrag nicht astronomisch wird hat man nur für den Rückflug abkassiert, so als wären wir mit 0 Gepäck hingeflogen und mit 3 Koffern zurück.
Sehr geehrter Kunde,
in o.g. Angelegenheit wurde uns Ihr Schreiben vom 24.04.2017 vor und nehmen nachfolgend hierauf inhaltlich Bezug.
Diesbezüglich wurde unsere Abteilung mit der Prüfung des Sachverhalts betraut.
Zunächst bedauern wir, dass Sie mit der Abwicklung des mit unserem Unternehmen geschlossenen Reisevertrages nicht zufrieden waren und möchten uns hierfür entschuldigen.
Im Mittelpunkt Ihrer Reklamation steht offenbar die vermeintlich nicht vertragsgemäße Einbuchung betreffend der Mitnahme von Reisegepäck im Rahmen der Flugbeförderung auf der gebuchten Reise.
Danach teilen Sie sinngemäß mit, dass vermeintlich auf dem Rückflug kein Reisegepäck zu gebucht wurde, hingegen auf dem Hinflug das Reisegepäck vermeintlich zu gebucht gewesen sei.
Für die Darstellung des Sach- und Streitstandes im Übrigen verweisen wir auf den bisherigen Schriftverkehr der Parteien sowie die bisher ausgehändigten Reisedokumente.
Zu den Gepäckkosten:
Lassen Sie uns zunächst darauf hinweisen, dass auch im Rahmen einer Pauschalreise die Gepäckmitnahme auf der Flugbeförderung regelmäßig eine entgeltliche Zusatzleistung der Fluggesellschaft darstellt, welche meist direkt über den gewählten höheren / teuren Flugtarif abgerechnet oder aber separat eingebucht wird.
Durch die unterschiedliche Tarifgestaltung der Flüge wollen die Fluggesellschaften im Rahmen des Geschäftsbetriebes eine flexiblere Preisgestaltung sowie Angebote erreichen um so verschiedene potentielle Kunden anzusprechen.
Demgemäß verhält es sich so dass die Reisenden bzw. Fluggäste lediglich Anspruch darauf haben, im Rahmen der Flugbeförderung bei Pauschalreisen Reisegepäck in der üblichen Freimenge befördert zu bekommen, sofern dies vertraglich vereinbart wurde, d.h. im Reisepreis / Flugtarif inkludiert ist.
Danach kann es auch vorkommen, dass die konkrete Flugbeförderung entsprechend den gebuchten Flugtarif und den damit verbundenen Bestimmungen der Fluggesellschaft vorsieht, dass das Reisegepäck lediglich als kostenpflichtige Zusatzleistung mitbefördert wird.
So liegt der Fall hier.
Die auswählte Flugbeförderung hatte einen Flugtarif zu Grunde welcher sowohl auf dem Hinflug als auch auf dem Rückflug keine Freigepäckmenge vorsah.
Vielmehr musste dieses als separate entgeltliche Zusatzleistung eingebucht werden. Diese Option stand auch Ihnen über das Vermittlungsportal offen.
Sofern Sie vortragen auf dem Hinflug sei das Reisegepäck kostenfrei transportiert worden, so handelt es sich offenbar um eine Entscheidung der Fluggesellschaft Condor vor Ort am Abflugtag.
Einen vertraglichen Anspruch hierauf bestand laut Flugbeförderungsvertrag im konkreten Fall nicht.
Nach bisheriger Überprüfung der streitbefangenen Buchungsvorgänge in Zusammenhang mit dem genutzten Vermittlungsportal ist davon auszugehen, dass Sie am 16.03.2017 die oben benannte Reise bei der Urlaubstours GmbH anfragten und buchten, mithin die Buchungsanfrage über das Buchungsportal ab-in-den-urlaub.de abgeschlossen haben.
Hiernach wurde Ihnen im Rahmen der vorliegenden Buchung auch ein Hinweis zu den Gepäckinformationen zu den ausgewählten Flügen angezeigt und welche Sie letztendlich auch bestätigten , diese gelesen und akzeptiert zu haben.
Insbesondere wurden auch Sie im 5. und abschließenden Buchungsschritt, mithin nach Auswahl sämtlicher Reisedetails (Unterkunft, Hotel, Flug etc.) nochmals über deren Einzelheiten informiert.
Es besteht hier die Möglichkeit für die Kundschaft sich umfassend über die jeweiligen Reiseleistungen durch Anklicken der verschiedenen Informationsfelder und Hinweise sich Kenntnis über die vertraglichen Essentials vor Abschluss der Buchung zu verschaffen.
Bei Klick auf den Link "Gepäckinformation" werden Ihnen die aktuellen Gepäckpreise der Fluggesellschaft angezeigt. Im weiteren Buchungsschritt haben Sie dann die Möglichkeit, das Gepäck direkt online einzubuchen.
Wir haben uns erlaubt eine Probebuchung auf dem Vermittlungsportal a.i.d.u. vorzunehmen betreffend der Informationsmöglichkeiten der Kundschaft.
In Anlage ein Screenshot zur Kenntnisnahme.
Rechtsfolge:
Mit der darauffolgenden Ausweisung der Buchungsreferenz kam es dahingehend zur Begründung des Reisevertrages zwischen Ihnen und unserem Unternehmen.
Danach verhält es sich so, dass Sie als Nutzer eines automatisierten Reisevermittlungs/-buchungsportals für die Richtigkeit und Vollständigkeit der individuellen Buchungsdaten verantwortlich sind.
In diesem Zusammenhang müssen wir dennoch darauf verweisen, dass das selbstständige Buchen einer Reise mittels Internet auch die Pflicht des Reisenden beinhaltet, sich mit der Materie insoweit auseinander zu setzen, dass die gebuchte Reise den jeweiligen Bedürfnissen entspricht und problemlos genutzt werden kann. Das schließt die detaillierte Prüfung seiner Angaben zur Buchungsanfrage und deren nochmalige Bestätigung vor Buchungsabschluss ein.
Dem Kunden trifft somit eine gesteigerte Sorgfalts -und Prüfungspflicht da er sich bewusst für ein automatisiertes Buchungsverfahren entschieden hat. Etwaige Falschangaben etc. gehen zu seinen Lasten.
Es gehört also zum Organisationsbereich und somit zum eigenen Risiko der Kundschaft , wenn diese als Vertragspartner die eigenen verbindlichen Buchungseingaben bedauerlicherweise nicht zur Kenntnis nimmt.
Bedauerlicherweise müssen wir daher Ihren Sachvortrag und Vorhalt zur vermeintlichen nicht vertragsgemäßen Einbuchung von Reisegepäck als unbegründet zurückweisen.
Mit Übersendung der Reisebestätigung am 16.03.2017 wurde das verbindliche Angebot Ihrerseits auf Abschluss des Reisevertrages letztendlich unsererseits angenommen. Damit ist der Reisevertrag mit den bestätigten Essentials wirksam zustande gekommen.
Nach alledem gehen wir weiterhin davon aus, dass die streitbefangene Reise verbindlich von Ihnen gebucht wurde.
Wir hoffen Ihnen mit vorliegenden Informationen die Sach- und Rechtslage umfassend dargelegt zu haben.
Für weitere Rücksprachen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Kontaktdaten:
Kundenbetreuung@urlaubtours.de
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team Qualitätsmanagement
Urlaubstours GmbH
Dittrichring 18-20
D-04109 Leipzig
Deutschland
Telefon: +49 (0) 341 - 65050 80900
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