165€ Nachzahlung am Airport - Kein Freigepäck bei Rückflug, jedoch bei Hinflug

  • vonschmeling
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    geschrieben 1493144614426

    Es spielt aus rechtlicher Sicht zwar keine Rolle aber ganz sicher ist in den ganz gleich wie zugestellten Buchungsunterlagen auch die Freigepäckmenge erwähnt. Falls nicht gibt es keine, die muss dann auch nicht mit zero erwähnt werden um der Aufklärungspflicht zu genügen.

    Immer seltener bekommt man "Tickets" oder Voucherheftchen - wenn doch sind die auch nichts für oberflächliche Betrachter.

    Mich interessiert weshalb du danach fragst, reiselilly?!

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  • Armin
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    geschrieben 1493145638845 , zuletzt editiert von Armin

    Zitat AGB Urlaubstours IV Punkt 8:

    Bitte beachten Sie die Tarifbestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft.

    Hieraus können sich Sonderregelungen z.B. bezüglich der Beförderung von Gepäck, des Check-InVerfahrens, der Ticketausstellung sowie bezüglich der Beförderung minderjähriger Reisender ergeben. Für Schäden, die aus der Nichtbeachtung dieser Regelung entstehen (insb.. erhöhte Gebühren für den Check-In oder Gepäck), übernehmen wir keine Haftung.

    Sowie ich die AGB von Urlaubstours interpretiere ist ULT ein X-Veranstalter. Sämtliche Reisebausteine müssen daher eigenverantwortlich auf Leistungsinhalt geprüft werden. Ich möchte jetzt nicht in den Klugschxxxermodus verfallen..aber selbst ich als doch recht Reiseerfahrener würde mich dann bei der nächsten Reise eher an ein kompetentes Reisebüro (kann natürlich auch ein "virtuelles" mit guten Mitarbeitern sein), wenden.

    Ich empfinde die AGB von ULT, vor allem Absatz X als recht "gewöhnungsbedürftig":smirk:

  • HC-Mitglied985931
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    geschrieben 1493146381760

    Urlaubstours ist Geschichte und ich habe es an anderer Stelle schon gesagt, wie auch der Mitarbeiter es in seiner Antwort an den TO formuliert, will man sich der Bequemlichkeit und oft auch oberflächlich verlockenden Preisen einer Internetbuchung hingeben, sollte man dafür qualifiziert, oder zumindest die Konsequenzen seiner Handlungen zu tragen bereit sein! Man tut mit der Buchung seine Vertragsmündigkeit kund, insofern sollte man sie im Nachhinein nicht selber anzweifeln.

    "Günstige" Preise müssen irgendwo begründet sein, nicht selten ist es der Sevicebereich und will man diesen einsparen, indem man auf die fachkundige Beratung ausgebildeten Personals verzichtet, ist man oftmals nicht ganz so schlau, wie man vielleicht denkt?

    Selbstredend ist das Unisterderivat Urlaubstours nicht gerade ein allzu seriöser Stern am Himmel der Reisebranche, aber davor hätte Fachpersonal gewarnt und wenn ich dessen Job übernehme, bleibt mir nur die Einrede bei mir selbst, so jedenfalls meine Sicht der Dinge im Allgemeinen und nicht gesondert auf diesen Fall bezogen, wo erstmal alles koscher ausschaut!

  • vonschmeling
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    geschrieben 1493147198539

    Das hatte ich bereits angeregt - der Rat taugt aber nicht zur Aufarbeitung.

    Man muss sich zunächst einmal bewusst machen, dass das Buchen im Internet gewisser Tücken leider nicht entbehrt und sehr aufmerksam sein im Hinblick auf ihr Auftauchen. Unerwartet - q.e.d.!

    Das hat t.o. offenbar versäumt und ja selbst bei der Nachstellung des Vorgangs den entscheidenen Fehler nicht entdeckt ... (niemals "gelesen & akzeptiert" klicken ohne wirklich gelesen - geschweige denn verstanden - zu haben!!).

    Hier geht´s aber nicht um Vermögen oder Unvermögen sondern um die rechtlichen Aspekte im Falle eines Scheiterns. Diese liefern soweit keinerlei Anhalt eine Erstattung wie von der Autorin erhofft wirksam durchzusetzen.

    Vielmehr hat sie den Vertrag in Gänze akzeptiert und kann nun auch nicht mehr mit Vorhalten der mangelhaften Information um die Kurve kommen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1493147441558

    Im Übrigen wäre die Reise nach einem Anruf mit Rückfragen keinen Cent teurer geworden!

    Das ist der springende Punkt für meinen Mangel an Mitgefühl ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HC-Mitglied985931
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    geschrieben 1493147583343

    Ich sehe den springenden Punkt in des Namensvetters schon lange nicht mehr gelesenem Teebeutelvergleich :laughing:

  • reiselilly
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    geschrieben 1493147753986

    Also, ich kenne mich mit "Pauschalbuchungen" nicht aus, da ich meine Flüge immer direkt bei der jeweiligen airline buche. Wenn mir dann aber ein Tarif "Light-economy" genannt wird, muss ich doch vorher eruieren, was in diesem Tarif enthalten ist. Deswegen meine Frage, ob man die "Flugtickets" in gedruckter Form bei einer Pauschalreise erhält. Spätestens dann, schaue ich nach, was im "Light-Tarif" enthalten ist.

    Vergangenheit ist Geschichte, Zukunft ist Geheimnis, und jeder Augenblick ist ein Geschenk.
  • HC-Mitglied985931
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    geschrieben 1493148023192

    Wie bei Deiner direkten Flugbuchung, hätte TO bei seiner Buchung auch einsehen können (m.M.n. müssen), was in seiner Buchung enthalten ist oder halt nicht, genau da liegt der Hund ja begraben.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1493153796212

    Völlig korrekt - und auf dem Ticket zu schauen ist u.U. viel zu spät.

    So wie beispielsweise für mich, die ich ein Frühstück irrtümlich für den abendlichen Heimflug gebucht hatte und das ( 23 days before Trip!) nun nicht etwa auf den Hinflug umbuchen sondern nur ******* oder sterben kann?!

    (kein Ding, wird aber sicherlich beim nächsten Audit schärfstens kritisiert, geht nämlich gar nicht!!)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • pzl64
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    geschrieben 1493198038876 , zuletzt editiert von pzl64

    Das Problem ist nur, dass man vor der Buchung oft gar nicht sieht, ob und wie viel Gepäck dabei ist.

    Letztens wollte ich eine TUI Pauschalreise buchen und fand nirgends Infos zum Gepäck.

    Auch bei anderen Veranstaltern nicht.

    Anruf bei TUI: bei Pauschalreisen mit Condor sind immer 20 kg inkl. !

    In der Bestätigung fand ich dann den Hinweis...

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