Na dann werde ich die mir "zugedachte Aufgabe" einmal erfüllen:
Die Behauptung, es werde mit Kalkül vorgegangen ist nicht nur kühn sondern gänzlich substanzlos - denn der Veranstalter "spült" damit keine Umsätze in die "Insolvenzkasse". Die Airline lässt sich die Beförderung vom Fluggast bezahlen, davon sieht der RV keinen Cent.
Bei spitzfindiger Auslegung könnten solche Aussagen auch als üble Nachrede betrachtet werden - und dann wird´s nochmal deutlich teurer.
Die Annahme, dass etwas immer vorhanden sein müsse, nur weil es 50x zuvor vorhanden war ist ebenfalls ein Irrtum - q.e.d. Ich kann auch nicht in eine Einbahnstraße entgegen der Richtung einbiegen, nur weil sie davor 50 Jahre keine war.
Man muss nicht die kompletten AGB lesen, aber zumindest die wichtigen Details der vertraglichen Übereinkunft - zum eigenen Besten. Selbst wenn man erst mit den Reiseunterlagen den Leistungsumfang erfährt kann man - im beispielhaften Fall - noch preiswert seine Gepäckstücke dazubuchen und steht nicht erst am Flughafen wie vom Donner gerührt.
Ist ein Verbraucher nicht in der Lage die Grundzüge eines Geschäftsabschlusses im Internet ("Papierdenken"???) zu verstehen geht er ein Risiko ein und sollte sich beraten lassen. Stattdessen wird hier auf die "arme Verbraucher"-Tränendrüse gedrückt, wo doch Einsicht die einzig adäquate Reaktion wäre?
Übrigens ist das Schreiben Nr. 2 eindeutig individuell abgefasst und kein "Standardschreiben". Es wird genau auf den spezifischen Fehler (das Versäumnis) beim Buchungsvorgang Bezug genommen - allein barbara & co wollen noch immer glauben machen, sie seien in eine unvorhersehbare Falle getappt?
Die gute Nachricht: Einen Anwalt brauchen sie nicht, der kann an dem Schlamassel auch nichts mehr richten ...
So ich hoffe mal, dass die Foris ihre Beschwerdethreads nicht noch an andere Veranstalter verlinkt haben und mir weitere "Aufträge" blühen ...