165€ Nachzahlung am Airport - Kein Freigepäck bei Rückflug, jedoch bei Hinflug

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1493200463515

    Im geschilderten Buchungsvorgang kann man auf einen Button "Gepäckinformationen" klicken um sich schlau zu machen.

    Auch bei allen anderen Buchungen sind die Spezifikationen während des Vorgangs abrufbar, man muss halt wissen wie.

    Es sind Pflichtangaben, sie können entscheidend sein.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • sealord
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    geschrieben 1493205402404 , zuletzt editiert von Sokrates

    @vonschmeling sagte:

    Es spielt aus rechtlicher Sicht zwar keine Rolle aber ganz sicher ist in den ganz gleich wie zugestellten Buchungsunterlagen auch die Freigepäckmenge erwähnt. Falls nicht gibt es keine, die muss dann auch nicht mit zero erwähnt werden um der Aufklärungspflicht zu genügen.

    Immer seltener bekommt man "Tickets" oder Voucherheftchen - wenn doch sind die auch nichts für oberflächliche Betrachter.

    Mich interessiert weshalb du danach fragst, reiselilly?!

    ich bekam nun von Berge&Meer die Flugtickes. Dort sind weder die gebuchten Tarife der Fluggesellschaft (hier Eurowings) noch die Freigepäckmenge genannt. Trotzem, nach Nachfrage bei B&M 23 Kg Freigepäck für das aufzugebende Reisegepäck.

    Im übrigen, noch bei keiner Pauschalreise wurden mit die gebuchten Tarife bei den Fluggesellschaften genannt, Ich ging dann immer davon aus, dass es der günstigste Tarif, meistens Basistarif genannt, ist.

    Entweder hinter dem zitierten Text 2 Leerzeilen machen oder direkt - bevor ein anderer dazwischen funkt - den Zitatbalken links unter "Bearbeiten" weglöschen!

    LG

    Sealord
  • sealord
    Dabei seit: 1176854400000
    Beiträge: 724
    geschrieben 1493205556403

    Sorry, hätte das zitierte Post in Kursiv zur besseren Abgrenzung und Verständigung setzen sollen, das nächste Mal.

    Sealord
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1493207809510

    Das ist nicht richtig, diese Angaben werden gemacht - man sollte eben nicht versäumen, sich vor dem Absenden der Buchung durch die namhaften Buttons zu klicken.

    Nimmt man persönliche Beratung in Anspruch kann man nachfragen, die Info wird nicht immer automatisch erteilt.

    Es stimmt auch nicht, dass immer der "günstigste Tarif" vorgesehen ist, zuweilen gibt´s Arrangements zwischen Veranstaltern und Airlines, die so gar nicht im Tarifsystem zu finden sind.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • sealord
    Dabei seit: 1176854400000
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    geschrieben 1493217972769

    vs, hab wohl versäumt mitzuteilen, dass die meisten meiner Pauschalreisen im Reisebüre bzw. hier bei HC gebucht wurden.

    Dann kenne ich wohl die Fluggesellschaft, aber nicht den gebuchten Tarif und auf dem Voucher des Fluges gibt es keine dererlei Angaben.

    Manchmal wohl die Freigepäckmenge, aber nicht immer. Also muss man sich dann jedes Mal vor Flug vergewissern, wie hoch die Freigeäckmengen sind und, ob es die überhaupt gibt.

    Also so ganz sicher ist es nicht, dass in den zugestellten Buchungsunterlagen auch die Freigepäckmengen angegeben sind.

    Schön und begrüßenswerte wäre es schon. Hab dies eben auch B&M so mitgeteilt.

    Sealord
  • Alexa78
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    geschrieben 1493224672379

    Vor dieser Frage stand ich im Jänner. "Achtung: Freigepäck und Verpflegung während des Fluges können je nach Fluggesellschaft variieren.  Detailinformationen erhalten Sie unter ...", aber während des gesamten Buchungsvorganges wird leider nicht angezeigt, auf welchen Tarif man überhaupt gebucht wird, nur die voraussichtliche Fluglinie war angegeben. Da hilft nur Rückfragen.

  • wukovits
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    geschrieben 1493225731147

    Hallo

    Für mich stellt sich die Frage warum diese wesentlichen Informationen immer hinter einem Link versteckt werden. Die Anbieter könnten doch alle Angaben auch in einem Stück auf die Webseite setzen. Wenn dann jemand herunter scrollt ist er natürlich auch wieder selbst schuld. Ich glaube jedoch das viele Konsumenten obwohl sie sich im Internet befinden in Papier denken wo es keine Links gibt.

    Gruß

    Karl

  • barbara__munich
    Dabei seit: 1493041354439
    Beiträge: 8
    geschrieben 1493237680534 , zuletzt editiert von barbara__munich

    @wukovits sagte:

    Hallo

    Für mich stellt sich die Frage warum diese wesentlichen Informationen immer hinter einem Link versteckt werden. Die Anbieter könnten doch alle Angaben auch in einem Stück auf die Webseite setzen. Wenn dann jemand herunter scrollt ist er natürlich auch wieder selbst schuld. Ich glaube jedoch das viele Konsumenten obwohl sie sich im Internet befinden in Papier denken wo es keine Links gibt.

    Gruß

    Karl

    Hey :wink: ich bin der Mann von Barbara, ein Ausländer der sich im vorab wegen Schreibfehlern entschuldigt.

    Es war so dass gar nicht hingewiesen wurde, für mich war bisher selbstverständlich dass Freigepäck in der Pauschalreise dabei ist.

    Der große Unterschied zwischen uns allen hier Thread ist dass ich fast nur Pauschalreisen buche.

    Ich habe gerade nachgezählt in meinen alten Reisepass der 10 Jahre diente und der vor 4 Jahren abgelaufen ist sind insgesamt 46 Reisen, davon 38 Pauschalreisen. Bei diesen 38 Pauschalreisen gab es kein einziges mal "KEIN FREIGEPÄCK"! Und ich buchte nur im Internet quer durch die Reiseanbieter auf den Seiten weg.de, expedia, opodo abindenurlaub usw.

    Da sieht ihr mal, wenn etwas selbstverständlich ist gibt es keinen Grund die komplette AGB lesen zu müssen, wie in diesem Fall hätte ich ja das tun müssen weil es keinen Hinweis gab.

    Kaum einer wird die AGB komplett durchlesen nach einer Buchung um dann sicher zu sein dass es keine Überaschung auf der Reise geben wird. Dass ich persönlich auf die Gepäckinfo bei einer reinen Flugbuchung zu schauen habe ist eine ganz andere Geschichte.

    Ich denke die reinen Zahlen die ich genannt habe werfen ein anderes Licht darauf.

    Was mich nervt ist dass dieser Veranstalter einen sehr aufwändigen Standartbrief aufgefasst hat weil die mit diesem "Problem" öfters konfrontiert werden und meine Meinung nach so eventuell die Insolvenz Kasse systematisch aufbessern....würde man das Gegenteil wollen dann würden die während der Buchung darauf hinweisen ACHTUNG, AUS SEHR UNGEWÖHNLICHEN GRUND BITTE LESEN SIE DIE GEPÄCKINFORMATION.

    Das ist natürlich alles rechtens aber alles andere als Kundenfreundlich, ich nenne das einfach ******* an Kunden! Und ich habe den Link zu diesem Thread an den Reiseanbieter geschickt also wundert euch nicht warum der User "vonschmeling" hier ist :grinning:

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1493242987195

    Na dann werde ich die mir "zugedachte Aufgabe" einmal erfüllen:

    Die Behauptung, es werde mit Kalkül vorgegangen ist nicht nur kühn sondern gänzlich substanzlos - denn der Veranstalter "spült" damit keine Umsätze in die "Insolvenzkasse". Die Airline lässt sich die Beförderung vom Fluggast bezahlen, davon sieht der RV keinen Cent.

    Bei spitzfindiger Auslegung könnten solche Aussagen auch als üble Nachrede betrachtet werden - und dann wird´s nochmal deutlich teurer.

    Die Annahme, dass etwas immer vorhanden sein müsse, nur weil es 50x zuvor vorhanden war ist ebenfalls ein Irrtum - q.e.d. Ich kann auch nicht in eine Einbahnstraße entgegen der Richtung einbiegen, nur weil sie davor 50 Jahre keine war.

    Man muss nicht die kompletten AGB lesen, aber zumindest die wichtigen Details der vertraglichen Übereinkunft - zum eigenen Besten. Selbst wenn man erst mit den Reiseunterlagen den Leistungsumfang erfährt kann man - im beispielhaften Fall - noch preiswert seine Gepäckstücke dazubuchen und steht nicht erst am Flughafen wie vom Donner gerührt.

    Ist ein Verbraucher nicht in der Lage die Grundzüge eines Geschäftsabschlusses im Internet ("Papierdenken"???) zu verstehen geht er ein Risiko ein und sollte sich beraten lassen. Stattdessen wird hier auf die "arme Verbraucher"-Tränendrüse gedrückt, wo doch Einsicht die einzig adäquate Reaktion wäre?

    Übrigens ist das Schreiben Nr. 2 eindeutig individuell abgefasst und kein "Standardschreiben". Es wird genau auf den spezifischen Fehler (das Versäumnis) beim Buchungsvorgang Bezug genommen - allein barbara & co wollen noch immer glauben machen, sie seien in eine unvorhersehbare Falle getappt?

    Die gute Nachricht: Einen Anwalt brauchen sie nicht, der kann an dem Schlamassel auch nichts mehr richten ...

    So ich hoffe mal, dass die Foris ihre Beschwerdethreads nicht noch an andere Veranstalter verlinkt haben und mir weitere "Aufträge" blühen ... :wink:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HABERLING
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    geschrieben 1493244727199

    Die andere Frage wäre,

    buche ich in zukunft eine Pauschalreise bei einem Vermittler bei dem ich das Gepäck extra buchen muss.:rage:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
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