• Adsche
    Dabei seit: 1339027200000
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    geschrieben 1339059148000

    Hallo,

    unser Veranstalter hat "All inclusive" bis 24 Uhr angeboten. Vor Ort werden wir in 2 Wochen feststellen, dass um 23 Uhr der Gehsteig hochgklappt wird. Die Kellner gehen nach Hause, keine weitere Bar auf der Anlage geöffnet.

    Wir haben dies durch Bekannte erfahren, die bereits vor Ort sind. Diverse Reiseveranstalter haben unterschiedliche Hotelinformationen herausgegeben. Unser Reiseveranstalter sagt bis 24 Uhr, andere bis 23 Uhr.

    All inclusive war in diesem Hotel früher grundsätzlich bis 24 Uhr, angeblich wurde dies geändert. Dennoch steht in unseren Reiseunterlagen bis 24 Uhr.

    Was tun? Welche Reisepreisminderung bzw. Forderung der Rückerstattung ist angemessen?

    Viele Grüße

    Adsche

  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
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    geschrieben 1339061441000

    Im groben kann man es mit Hilfe der Frankfurter Tabelle überschlagen. Ein Ausfall der Verpflegung wird dort mit 50% des Tagessatzes angesetzt. Berechnet man nunmehr diese anteilige Stunde, also z.B. statt 14 Stunden AI nunmehr nur 13 Stunden, so ergibt das 7,14% weniger AI-Leistung. Macht also, da in dieser Stunde ja die Verpflegung komplett ausfällt 3,57% des Tagessatzes der Unterbringungskosten. ;)

  • Adsche
    Dabei seit: 1339027200000
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    geschrieben 1339061826000

    Danke für die Antwort.

    Tja, die Zeiten sind nicht weniger geworden, sondern anders. Bei uns steht 11-24 Uhr, bei anderen Veranstaltern 7-23 Uhr oder 10-23 Uhr.

    Ich möchte in der Früh um 7 Uhr unglücklicherweise keinen Wodka oder Wein, würde aber im Urlaub in Ägypten nur ungern schon um 23 Uhr ins Bett geschickt werden.

  • curiosus
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    geschrieben 1339062247000

    Wenn die Zeiten nur verschoben wurde, was in Ägypten durch die fehlende Sommerzeit ja auch Sinn macht, dann hast Du keinerlei Anspruch auf "Minderung". Warum auch?

    Die ursprünglich genannten Zeiten bezogen sich bestimmt auf die Sommerzeit und da es diese in diesem Jahr in Ägypten nicht gibt, sind die 24:00 Uhr Sommerzeit = 23:00 Uhr Normalzeit (EET)

  • HC-Mitglied1862570
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    Bekannter Forentroll
    geschrieben 1339064449000

    Hallo @Adsche,

    findest Du es nicht etwas übertrieben Dir Gedanken zu machen über eine mögliche "verlorene" Stunde Allin und "mögliche" Reisepreisminderung? :frowning:

    Das verschiedene Rv verschiedene Allinzeiten angeben ist mir zwar auch schon aufgefallen, aber um eine Stunde Verschiebung mache ich mir keine Gedanken. :D

    Ein Vorschlag zur Güte: Sollte um 23.00 Uhr Schluss miT Lustig sein , nimm Dir doch um 22,59 Uhr noch mehrere Drinks kipp sie hinunter, dann hast Du bestimmt keine Lust Dir noch Gedanken über Entschädigung zu machen. :laughing:

  • Claudia86
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    geschrieben 1339091269000

    Das ist doch nicht dein Ernst, dass du dich allen ernstes an einer fehlenden Stunde Trinken ergeiferst? :?

    Bin immer wieder fassungslos, mit welch sinnfreien "Sorgen" sich manche rumschlagen. Dann bestell dir kurz vor 23 Uhr eine Flasche Wodka, dann bist du bis 24 Uhr bestens versorgt...Unglaublich, für sowas einen Thread zu eröffnen und auch noch ernsthaft an eine Reisepreisminderung zu denken. Wäre ich der RV, würde ich vor lachen nicht in den Schlaf kommen...

    De gustibus non est disputandum. Alle 60 Sekunden vergeht in Afrika eine Minute.
  • Gonzo1969
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    geschrieben 1339092795000

    also ich muss zwar auch schmunzeln wenn sofort nach "Reisepreisminderung" gefragt wird, aber die Frage  warum und wieso und ob es einfach so hinnehmbar sein muss, muss doch erlaubt sein.

    Dass der TO jetzt einigermaßen sinnfreie Kommentare erhält ist genauso bescheuert wie die sofortige, reflexartige Frage nach Reisepreisminderung.

  • tripplexXx
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    geschrieben 1339093148000

    Danke lupo, so sehe ich das auch...

    Ich gucke mir auch vorab die Zeiten an und grad, wenn man am Abend gern mit anderen Leuten an der Bar ist, könte das sehr wohl für mich ein Kriterium sein, dieses Hotel NICHT zu buchen.

    Reisepreisminderung würde ich allerdings auch nicht fordern ;)

    Wenn es denn jetzt so ist, mach das beste draus - nehmt euch jeder noch 2 Getränke mit und setzt euch auf den Balkon/die Terrasse...

  • Mettbrötchen43
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    geschrieben 1339095487000

    Was ist dagegen zu sagen, wenn es jemanden stört, daß um 23 Uhr die Bar schließt.

    Wir und unsere Freunde würden niemals in solch ein Hotel fahren. In dem konkreten Fall würden wir im Vorfeld unserem Reisevermittler um Klärung bitten und dann umbuchen oder stornieren. Es geht dabei gar nicht um die kostenlose Dröhnung als vielmehr um die tote Hose ab 23 Uhr.

    Grüße

    Martina

  • Helmut & Ulla
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    geschrieben 1339096177000

    Einfach mal ohne subjektive Betrachtung, ganz sachlich:

    curiosus hat es doch oben beantwortet: 3,57% des Tagessatzes der Unterbringungskosten

    Wo kommen wir den hin wenn jeder RV in den Reiseunterlagen oder Katalogbeschreibungen einfach so schreiben kann was er möchte. Der Pauschalreisende @Adsche hat einen Anspruch auf 100% der angebotenen Leistung die er gegen Zahlung des Reisepreises angenommen hat.

    Wo sollte denn sonst die Schmerzgrenze gezogen werden? Nach 90 Minuten, 120, 180????

    Ein hübsches Gesicht wird altern, ein geiler Körper ändert sich, aber ein guter Mensch wird immer ein guter Mensch bleiben
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