was sind denn das für tipps, bitte?
es geht darum, dass "adsche" vom hörensagen weiß (ohne vor ort gewesen zu sein), dass eine vertraglich zugesicherte leistung (ai bis 24 uhr) nicht geliefert werden kann.
erst einmal muß adsche vor ort sein. sollte dann die entsprechende leistung nicht geliefert werden können, müßte er vor ort um abhilfe bitten. passiert dieses binnen einer angemessen frist nicht, hat er anspruch auf reisepreisminderung.
und eben nicht, weil der schwager eines freundes, dessen cousine auch mal dort war und was anderes berichtete.
der hinweis auf die zeitverschiebung ist obsolete.
alle angegebenen zeiten sind ortszeiten. wie auch bei den flugzeiten.
schließt vor ort die bar um 23 uhr und nicht, wie in der leistungsbeschreibung angegeben, um 24 uhr hat man die möglichkeit: siehe oben.