• tom99
    Dabei seit: 1136678400000
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    geschrieben 1288282848000

    ....danke für die Unterstützung und den Beitrag......ich werde hier weiter davon berichten ...  der nächste Urlaub kommt bestimmt ... ;)

  • sandro-tt
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    geschrieben 1288288420000

    Bahama, Du hast mir aus dem Herzen gesprochen. Wie gesagt, andere Airlines, lösen die Probleme anders. Reklamieren würde ich beim Reiseveranstalter und auch binnen 2 Wochen bei Condor. Denn Condor ist nicht pünktlich in Frankfurt angekommen!

    Gruss

    sandro

  • mosaik
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    geschrieben 1288289969000

    @bahama247 sagte:

    Natürlich gibt es Ausgleichzahlungen für Verspätungen und zwar für Ankunftsverpätungen am Zielort in dem Fall von mehr als 3h!

    nein, Ausgleichszahlungen für verspätete Landungen gibt es (noch) nicht. Nur bei Abflugsverspätungen von mehr als drei Stunden wurde in einem Fall eine solche Entschädigung gewährt.

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1288290093000

    @sandro-tt sagte:

    Reklamieren würde ich beim Reiseveranstalter und auch binnen 2 Wochen bei Condor. Denn Condor ist nicht pünktlich in Frankfurt angekommen!

    Gruss

    sandro

    Da keine Ansprüche aus der Fluggastverordnung bestehen (meines Erachtens), hat eine Reklamation bei Condor keine Wirkung auf Zahlungen. Der Ansprechpartner für nicht ordnungsgemäß erbrachten Leistungen einer Pauschalreise ist der Reiseveranstalter. Hier hat man vier Wochen Zeit, seine Reklamation unter Setzung einer konkreten Forderung, zu stellen.

  • privacy
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    geschrieben 1288290891000

    @mosaik

    Gem. dem aktuellen EuGH-Urteil, sind alle Ankünfte mit mehr als 3 Stunden Verspätung analog zu Annullierungen ausgleichszahlungspflichtig. (tolles Wort)

    Wobei der Einzelfall mit der entsprechender Begründung wie technischer Defekt, Wetter usw. geprüft wird. Nach meiner Kenntnis gerade noch vor wenigen Tagen gegen Condor

    durch das AG Rüsselsheim 600 Euro pro Person wegen technischen Defekts. Alleine wegen einer mehr als 3-stündigen Verspätung am Ankunftsflughafen.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1288291532000

    @privacy sagte:

    @mosaik

    Gem. dem aktuellen EuGH-Urteil, sind alle Ankünfte mit mehr als 3 Stunden Verspätung analog zu Annullierungen ausgleichszahlungspflichtig. (tolles Wort)

    Wobei der Einzelfall mit der entsprechender Begründung wie technischer Defekt, Wetter usw. geprüft wird. Nach meiner Kenntnis gerade noch vor wenigen Tagen gegen Condor

    durch das AG Rüsselsheim 600 Euro pro Person wegen technischen Defekts. Alleine wegen einer mehr als 3-stündigen Verspätung am Ankunftsflughafen.

    Gruß privacy

    Ich kenne im Moment nur den Kurztext im Internet, aus dem solches schließen könnte. Jedenfalls haben wir es in diesem Fall aber nur mit 45 Minuten zu tun, somit außer Streit, dass es sich nicht um die Fluggastverordnung handeln  könnte.

    Den anderen Punkt: Ausgleichszahlung nur bei verspäteten Abflug (mehr  als drei Stunden) oder auch bei verspäteteter Ankunft (mehr als drei Stunden) - werde ich noch versuchen, genau zu klären

  • frieda_1993
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    geschrieben 1288293196000

    Hier hat man vier Wochen Zeit,....

    Steht wo?

    Zumindest in Deutschland gilt § 651g BGB: "Ansprüche ... hat der Reisende innerhalb eines Monat..." Mag zwar nach Erbsenzählerei klingen, aber 4 Wochen sind etwas anders als ein Monat. Darüber (Fristen etc.) gibt es seitenlange Abhandlungen und Kommentare.

    Ein Fallstrick lauert auch in zweitem Teil dieses Satzes: "...nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise...".

    Kommt man nämlich aus irgendwelchen Gründen zwei Tage verspätet zurück, läuft grundsätzlich die Monatsfrist schon. Aber auch da gibt es Möglichkeiten, dies wieder hinzubiegen. Juristei ist eine schöne Sache, allerdings oftmals nichts für Laien. Anwalts Liebling will schließlich auch leben.

    "Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher." (A. Einstein)
  • Lexilexi
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    geschrieben 1288293807000

    @frieda

    hey super. 4 wochen und 1 monat sind wirklich ein erheblicher unterschied.

    gut, dass du es nochmal angesprochen hast.

    es klingt zwar oftmals "kleinlich" oder nach "************", aber es ist wichtig, genau zu lesen.

    super. wir brauchen mehr von solchen leuten.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • frieda_1993
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    geschrieben 1288294892000

    Sag mal, habe ich dir was getan? Oder darf man hier als "Neue" Beiträge erst einstellen, wenn sie von einem der Vielschreiber gegengelesen und für gut befunden wurden? Ich dachte wirklich, dass diese Info u.U. mal nützlich sein könnte. Und eines garantiere ich dir: JEDER Jurist wird als allererstes prüfen, ob eine Klage zulässig ist, Und zu dieser Prüfung gehört als allererstes die Frage nach den Fristen, Und deine Beschwerde, Klage, Widerspruch etc. mag noch sehr begründet sein, du hast KEINE Chance zu deinem Recht zu kommen, wenn er/sie/es wegn Fristversäumnis unzulässig ist und es dir nicht gelingt, dies irgendwie zu heilen.

    Im übrigen lag es mir fern, mosaik zu kritisieren und so wie ich ihn einschätze ist er keinesfalls eingeschnappt wegen meiner Korrektur.

    Aber auch das wird jetzt wahrscheinlich niemand interessieren.

    "Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher." (A. Einstein)
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1288295404000

    @frieda

    natürlich interessiert es mich.

    wie kommst du bitte drauf, dass du mir was getan haben könntest?

    mein beitrag kam von herzen ehrlich.

    ich habe doch gar keine smileys benutzt.

     

    p.s. dieser unterschied ist wirklich nützlich.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
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