Yep, das mit dem Schadenersatz habe ich ziemlich hirnlos übernommen.
Übrigens zum Thema Vergleich, wer als Urlauber im Reisebus auf der Autobahn im Stau festhängt kann sich seinen Vertrag auch zuhause schön gerahmt an die Wand hängen.
Yep, das mit dem Schadenersatz habe ich ziemlich hirnlos übernommen.
Übrigens zum Thema Vergleich, wer als Urlauber im Reisebus auf der Autobahn im Stau festhängt kann sich seinen Vertrag auch zuhause schön gerahmt an die Wand hängen.
Von Schmeling:
Leistungsträger ist ein schöner Begriff der aber im Vertragsrecht
nicht existiert dort gibt es nur Vertragspartner. und Erfüllunggehilfen.
Der Reiseveranstalter kann ja versuchen seine Zuständigkeit zu verneinen,
wird aber eine deratige Bauchlandung erleiden.
Erinnert mich an den analogen Versuch ,Gewährleistungsansprüche ebenso aufgrund
eines Vertragsverhältnisse an den Hersteller abzuwiegeln.
So geht das aber nicht.
@bernhard707 sagte:
Übrigens zum Thema Vergleich, wer als Urlauber im Reisebus auf der Autobahn im Stau festhängt kann sich seinen Vertrag auch zuhause schön gerahmt an die Wand hängen.
Hallo Bernhard, die EU ist schon wieder einen Schritt weiter und macht damit in Kürze so ziemlich jedes Argument in dieser Richtung zunichte.
Gruß privacy
Bei der derzeit aktuellen Problematik Schneechaos hilft der Absatz
"Die Grünen im Europaparlament kritisierten, dass den
Busunternehmen zu viele Schlupflöcher gewährt würden. Für kürzere
Strecken gelte die Entschädigungsregelung nicht, bei extremen
Wetterbedingungen würden die Fahrgastrechte ausgesetzt und Behinderte
hätten keinen Anspruch auf Hilfe."
nicht wirklich weiter , oder habe ich ein Problem mit der Interpretation?
Vielleicht. Ging ja hier um Verspätungen und nicht um Verspätung durch extreme Wetterbedingungen.
Gruß privacy
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!