• bahama247
    Dabei seit: 1215907200000
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    geschrieben 1293150007000

    @bernhard707 sagte:

    Das Nachtflugverbot in FRA sollte eigentlich bei Buchung des Rückflugs mit einer relativ späten Abflugzeit bekannt gewesen sein, auch die Risiken.

    Jetzt hat sich also der Reisende schon bei Buchung Gedanken um ein drohendes Nachtflugverbot zu machen und ist auch noch selbst schuld wenn die Airline wegen einer zumindest teilweise selbst verschuldeten Verspätung keine Landeerlaubnis mehr bekommt...

    Selten so gelacht :laughing:

    Wahrscheinlich ist es sinnvoll, vor der nächsten Reise gleich eine zusätzliche Haftpflichtversicherung abzuschließen! Wer weiß, für was der Pauschaltourist sie noch benötigt...

  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
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    gesperrt
    geschrieben 1293272057000

    ...nachdem an dieser Stelle mehr als unpassende "Beiträge" entfernt wurden, ein kurzer Hinweis:

    Wenn man sachlich zu einem Thema nichts beizutragen hat, dann sollte man seine Finger still halten damit nicht die geistige Diarrhoe auch noch schriftlich fixiert wird.

    Im Wiederholungsfall werden die entsprechenden Accounts einfach gesperrt, es reicht langsam!

    Frohe Weihnachten... ;)

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1293282122000

    @bahama247

    Ich frage mich, was daran so urkomisch sein soll? Eigentlich ist es einigermaßen logisch, dass man sich bei der Buchung eines späten Fluges eines gewissen Risikos bewusst sein muss, nicht mehr am Zielflughafen anzukommen, wenn dort eine Nachtflugbeschränkung herrscht. Und ja, ich finde durchaus, dass der Kunde sich diese Gedanken machen sollte. Ich zumindest tu das, wenn ich einen späten Rückflug wähle.

    Dass man nicht vor Freude an die Decke hüpft, wenn man in CGN anstatt in FRA landet, ist auch klar, ebenso die Erwartung, von der Airline oder dem Veranstalter bei der Weiterreise unterstützt zu werden. Ob es allerdings einer anwaltlichen Hilfe bedarf, die Aufwendungen erstattet zu bekommen, sei dahingestellt.

    Richtig ist auch, dass man sich nicht alles gefallen lassen muss und darauf besteht, den Leistungsumfang auch zu erhalten, für den man bezahlt hat, aber das darf schon sachlich bleiben - und CGN-FRA ist nun mal nicht Moskau-innere Mongolei!

    ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HC-Mitglied628740
    Dabei seit: 1248825600000
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    gesperrt
    geschrieben 1293282967000

    Hallo,

    tom99 hat aber eine Pauschalreise gebucht.

    Da wissen wir doch alle : man hat keinen , gar keinen Einfluss auf die Abflugzeiten.

    L.G.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1293289823000

    Sorry, es geht auch nicht um Einflussnahme, sondern um Risikoeinschätzung.

    Die Uhr tickt für Pauschalreisende auch nicht anders, als für Indiviualbucher!

    Es geht eher darum, dass die Vorstellung herrscht, eine Pauschalreise sei ein vollkommen Risiko loses Rundum-Sorglos-Paket, bei dem man sich "was wäre wenn" Gedanken überhaupt nicht zu machen braucht. 

    Nach meiner Erfahrung geht man mit derlei Unbequemlichkeiten relaxter um, wenn man sich im Vorfeld wenigstens damit befasst.

    ;)

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  • HC-Mitglied628740
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    gesperrt
    geschrieben 1293293639000

    Hallo,

    also ich finde ; die Uhr für die Pauschalreisende tickt schon etwas anders als die für Individualreisende.

    Bei der Pauschalreise muss  ich die Änderungen : für die Abflüge event. sogar Abflughafen= einfach hinnehmen, egal wie gut ich mich vorher informiert habe.

    L.G.

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1293295292000

    Nein, auch bei einer individuellen Flugbuchung mit Linie ist es z.Bsp. bei witterungsbedingter oder begründeten Änderungen des Ab- oder Anflug Airports nicht anders, nur was nutzt es die Vollbetreuung von anderen zu erwarten und damit Zeit zu verlieren?

    Sinnvollerweise sucht man selbst den einfachsten und schnellsten Weg, die Kosten dafür kann man immer noch bei der Airline einfordern wenn es sich lohnt.

    Man sollte man sowas aber nicht zu einer Lebensaufgabe machen, wenn ich auf der Autobahn warum auch immer in einem Stau festsitze gibt es auch nix zu holen.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • fjrdriver
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    geschrieben 1293320857000

    Hallon Bernhard, Du scheinst es immert noch nicht zu kapieren,

    daß der Reiseveranstalter durch das Absetzen des Kunden

    am falschen Ort seinen Reisevertrag gebrochen/nicht erfüllt hat und somit dem

    Kunden gegenüner schadenersatzpflichtig ist.

    Punkt. Alles andere ist müßig zu diskutieren.

    Auf der Autobahn habe ich keinen Vertrag mit niemanden,

    was sollen  also deratige Vergleiche?

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1293322406000

    Das mit den Rechten und kapieren ist so 'ne Sache, was nützen meine Rechte wenn ich auf 'nem verkehrten Airport lande und kein Vertreter des RV oder der Airline fühlt sich zuständig?

    Also schaue ich wie ich selbst schnellstens und am einfachsten dort vom Acker komme, über Reiseverträge und Schadenersatz mache ich mir Gedanken wenn ich wieder zuhause bin.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • vonschmeling
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    geschrieben 1293323966000

    @fjrdriver sagte:

    der Reiseveranstalter durch das Absetzen des Kunden am falschen Ort seinen Reisevertrag gebrochen/nicht erfüllt hat und somit dem Kunden gegenüner schadenersatzpflichtig ist.

    Punkt.

    Wird er bestreiten, zuerst in der der Zuständigkeit, sodann der Leistungsträger nachvollziehbar die Notwendigkeit erklären und das Thema ist "Erstattung von Auslagen" und nicht etwa "Schadenersatz".

    Punkt.

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