@bahama
Gute Chancen, die zusätzlich aufgebrachten Kosten erstattet zu bekommen - i.e. die Zugfahrt. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Airline sich um eine Landeerlaubnis in FRA bemüht hat, diese dann aber nicht erhielt. Unter diesen Umständen ist ein Ausweichen nach CGN und die damit verbundene Weiterreise durchaus zumutbar, zumal es wohl recht wenig Alternativen gibt.
Die Vermutung, dass Verbraucherempörung die betroffenen Gremien bei Veranstaltern oder Airlines beunruhigt ist eine Illusion. Aus Sicht des Dienstleisters ist hier nicht ordentlich gearbeitet worden, sollte zwar nicht, kann aber passieren. Man darf nicht erwarten, dass Airlines über eine Personaldecke verfügen, die mitten in der Nacht ganz einfach mal eine Reihe Retter mit Tee und Plan B an einem beliebigen Flughafen rekrutieren lässt. Die Passagiere ihrem Schicksal zu überlassen und sich gar nicht zu kümmern (ob das tatsächlich so war, wird sich tom99 im Falle einer Auseinandersetzung auf juristischer Ebene noch fragen lassen müssen!) ist natürlich keine Option, das Drama im Sachverhalt, in CGN anstatt ich FRA gelandet zu sein sehe allerdings auch nicht.