• carstenheike
    Dabei seit: 1409702400000
    Beiträge: 6
    geschrieben 1594749755765

    @flaggde

    Wir haben zwar neu gebucht, aber über keinen Veranstalter. Haben privat Ferienwohnung in Cuxhaven gebucht.

    Hat nichts mit HolidayCheck oder Jahnreisen zu tun. Deshalb hätten wir ja gern unsere Anzahlung von der Pauschalreise

    zurück.

  • carstenheike
    Dabei seit: 1409702400000
    Beiträge: 6
    geschrieben 1594750421356

    @vonschmeling

    Vertrag beim RV Jahnreisen oder Reisebüro HolidayCheck kündigen?

    Reicht per E-Mail oder schriftlich mit Brief?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1594751832205

    @carstenheike

    Beim Vermittler, reicht per Email, mach ne Lesebestätigung dran.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • lenn1902
    Dabei seit: 1238371200000
    Beiträge: 1
    geschrieben 1596004696169

    Ich bin ebenfalls von der Hotelschließung betroffen. Das Reisebüro hat auch den Veranstalter informiert. Von dort gibt es keine Rückmeldung. Falls ein alternatives Hotel angeboten wird, kann ich das in jedem Fall ablehnen, auch wenn es sich um ein adäquates Hotel handelt? In den AGB heißt es dazu: „Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und unsererseits nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind uns vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.“

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1596005109827

    Du kannst ablehnen, selbst wenn es ein höherwertiges Hotel ist.

    Einzig der Anspruch auf Schadenersatz (zusätzlich zu der Erstattung des Reisepreises) entfiele dann.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • katjam83
    Dabei seit: 1595182673267
    Beiträge: 5
    geschrieben 1596223975333

    Wir haben das Hotel Kolymbia Star in Rhodos gebucht. Abflug wäre Am 18.08. Am 20. Juli haben wir nun vom Reiseveranstalter die Info bekommen, dass das Hotel in der Saison nicht öffnet. Zudem wurde uns ein Alternativhotel angeboten mit der Bitte um Rückinfo bis zum 24.07. Dieses stellt für uns keine Alternative dar. Das haben wir auch gleich per Email mit Angabe der Gründe an das Reisebüro zurückgeschickt. Der Reiseveranstalter hat die Email auch am 22.07. Erhalten. Heute haben wir eine aktualisierte Reisebestätigung mit dem Alternativhotel bekommen. Auch hier habe ich wieder geschrieben, dass wir mit der Änderung nicht einverstanden sind.

    Kann es jetzt trotzdem sein, dass wir in das Alternativhotel fahren müssen?

    Vg

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1596225942112

    Nein.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • FraSchlesi
    Dabei seit: 1596702569605
    Beiträge: 1
    geschrieben 1596703540097

    Hallo

    Ich bin in einer ähnlichen Situation und möchte nochmal nachfragen. Unser gebuchtes Hotel auf Madeira ist geschlossen und der Veranstalter hat uns ein alternatives Hotel angeboten. Gleiche Kategorie, aber vergleichsweise mies bewertet und auch sonst etwas andere Ausstattung. Zudem gibt es dort kein Halbpension Plus. Das Hotel ist zwei Kilometer Luftlinie entfernt.

    Wir haben leider nur wenige annehmbare Hotels gefunden, die wir akzeptieren könnten und die auch geöffnet haben. Diese sind allerdings momentan deutlich teurer. Ich glaube deshalb, dass unsere Gegenvorschläge vom Veranstalter abgelehnt werden würden.

    Natürlich habe ich mich hier und auch anderweitig erkundigt, was wir machen können.

    @vonschmeling, so weit ich ihren Aussagen entnehmen kann, müssen wir uns auf keine Alternativen einlassen. Leider habe ich an anderer Stelle schon Aussagen wie diese gelesen:

    "Ersatz muss nicht akzeptiert werden, es sei denn, er ist wirklich gleichwertig oder besser

    Trotz des Mangels einer Ersatzlösung kann der Reiseveranstalter dem Kündigungsrecht des Reisenden den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung (§ 242 BGB) entgegensetzen. Das ist aber nur der Fall, wenn dem Reisenden ein gleichwertiges Ersatzangebot angeboten wurde. Für die Gleichwertigkeit ist der Reiseveranstalter darlegungs- und beweispflichtig.

    Was ist gleichwertig?

    Ersatzhotels sind dann als gleichwertig anzusehen, wenn sie von Kategorie, Ausstattung und Lage sowie Standard dem gebuchten Objekt vollständig entsprechen und in unmittelbarer räumlicher Nähe zu dem gebuchten Hotel liegen. Dann sind sie vom Reisenden zu akzeptieren, was in den meisten Fällen auch kein Problem sein wird. Schwierig wird es meist da, wo es mit der Gleichwertigkeit hapert.' "

    Diese Aussage ist allerdings von 2016. Mir geht es nicht um Schadenersatz oder ähnliches, sondern ich möchte lediglich verstehen, welche Steine uns der Veranstalter bei Ablehnung der Alternative in den Weg werfen könnte. Oder hat sich rechtlich seit 2016 so viel geändert, dass die obigen Aussagen obsolet sind?

    Wäre nett, wenn sie uns weiterhelfen könnten. Vielen Dank im Voraus. :relaxed:

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1596707959146

    @FraSchlesi

    Keine. Wird er auch nicht tun. Die Attitüde geht gerade eher in die Richtung, erst gar keine Alternative anzubieten.

    Gleichwertigkeit hin oder her, eine Alternative kann abgelehnt werden. Lediglich ein Schadenersatz wegen z.B. unnütz aufgewendeter Urlaubszeit ist dann ausgeschlossen.

    Es kann 1000 subjektive Gründe geben, weshalb man eben genau dieses eine Hotel gewählt hat, man ist aber nicht zur Darlegung verpflichtet. Verzichte einfach auf das Gegenangebot, wenn du nicht reisen möchtest.

    Du kannst aber natürlich auch selbst Vorschläge unterbreiten und prüfen, ob du bereit bist den ggf. anfallenden Aufpreis zu entrichten.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • melrozea
    Dabei seit: 1596819809302
    Beiträge: 2
    geschrieben 1596819974350

    Leute, ich bin verzweifelt !

    habe auch über ein online Portal (Check24) eine Reise für ab dem 24. August nach Palma ins Mll mediterranen Bay gebucht. Habe schon alles überwiesen.

    habe im Internet recherchiert und erfahren, dass das Hotel geschlossen hat !

    der Veranstalter ist Travel For you.

    was passiert, wenn wir da jetzt hinfliegen und vor geschlossenen Türen stehen ??! Kriegen wir unser Geld zurück ? Habe echt Schluss, und überlege zu stornieren - allerdings müsste ich dann den vollen stornopreis zahlen

    HIIILFEEE

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!