• wener71
    Dabei seit: 1238198400000
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    geschrieben 1353157559000

    Falls Interesse besteht, hier ein vergleichbarer Fall:

    http://www.frag-einen-anwalt.de/Anspruch-wegen-Flugverspaetung-__f45295.html

  • Bulgarienfan
    Dabei seit: 1091923200000
    Beiträge: 2713
    geschrieben 1353161469000

    Siehe auch:

    http://www.reisebuerorecht.ch/fileadmin/download/2012/travel-ius-streik-keine-entschaedigung.pdf

    Einmal Bulgarien - immer Bulgarien! Once in Bulgaria - forever in Bulgaria! Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!
  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
    Beiträge: 16169
    geschrieben 1353162485000

    Man kann nur immer wieder dazu ermahnen sehr vorsichtig damit zu sein, "vergleichbare" Fälle/Urteile als Maßstab für das selbst erlebte zu nehmen.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1353171941000

    @wener

    Die Fälle sind nicht wirklich vergleichbar, denn im Text - unter deinem Link zu finden - steht: "Dort eröffnete uns die Reiseleiterin, daß der Rückflug wegen technischer Probleme verschoben wird bzw. daß er erst am nächsten Tag, also am Sonntag, den 31.8., stattfinden könne."

    Und technische Probleme ungleich Streik.

    Hast du schon deinen RV kontaktiert ? Wenn du der Meinung bist, dass er dein Ansprechpartner ist, schreibe ihn einfach mal an.  ;)

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Sunshine997
    Dabei seit: 1231200000000
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    geschrieben 1353190114000

    @ doc3366 und kourion

    Wenn der Ist-Zustand einer Pauschalreise vom Soll-Zustand abweicht, kann der Kunde den Reisepreis mindern entsprechend den üblichen Sätzen lt. Frankfurter/Kemptener Tabelle. 

    Und zwar verschuldensunabhängig, auch bei Streik, Naturkatastrophen etc. muss der Reiseveranstalter entschädigen.

    Und Verspätung ist Verspätung, egal ob auf Hin- oder Rückreise.

    Hier wie gewünscht ein Link:

    http://www.finanztip.de/recht/reiserecht/verspaeteter-rueckflug.htm

    "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1353229553000

    wener71:

    Hallo,

    noch eiin kurzer Nachtrag:

     Es heißt:

    Zeitlich verschobener Abflug über 4 Stunden hinaus

    5 % des anteiligen Reisepreises für einen Tag und je weitere Stunde

    Klingt etwas unklar, das bedeutet doch, dass ich mit bis zu 1 Tag Verspätung 5% des Reisepreises reklamieren kann, bei 1000€ Gesamtreisepreis also 50€ ??

    Nach diesem 1 Tag kann ich für jede weitere Stunde noch diese 50 € reklamieren, oder?

    Gruß

    Werner

    Genau heißt es ... "jedoch höchstens 20%". 

    Hier ein Link dazu, hoffentlich etwas klarer? ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1353235283000

    @sunshine

    Die Sache mit der Verspätung an sich ist klar.

    Nun ging's am 14.11. um einen Generalstreik in Spanien - wie auch am 19.11.11 in Griechenland.

    Ich habe auf der von dir verlinkten Seite ein wenig weitergeklickt und dabei dieses gefunden: www.finanztip.de/recht/reiserecht/flug-recht-bei-streik.htm  

    Und ich muss leider sagen: 100%ig verstehe ich den Abschnitt "Reiseveranstalter hat kein Verschulden bei Fluglotsenstreik" nicht.  ;)

    Denn mir stellt sich die Frage: Worunter fällt ein Generalstreik ? Müsste doch ein außerbetrieblicher Streik sein ? Und wie lässt sich dann die hier zitierte Überschrift mit dem folgenden Rostocker-Urteil unter einen Hut bringen ? Hängt das mit "Streik im eigenen Unternehmen als beherrschbares Betriebsrisiko" zusammen ?

    Und was das Rostocker-Urteil an sich betrifft: Hier gingen Urlaubstage / der Zuschnitt des Urlaubs verloren...

    In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal auf den Generalstreik im Oktober letzten Jahres in Griechenland zurückkommen. Ich sollte am Tag des Generalstreiks fliegen, was nun nicht möglich war. Ich flog am 20.11.

    Der entgangene Urlaubstag im Hotel wurde mir vom RV voll erstattet (so meine damalige vage Rechnung), ohne dass ich diesbezüglich angefragt habe. Ich fand das sehr korrekt - ausgehend von dem Gedanken, dass ein RV nicht für einen kurzfristig angesetzten Generalstreik verantwortlich ist.

    Leider kann ich heute nicht mehr nachvollziehen, ob sich die erstattete Summe nun doch aus der Verspätung zusammensetzte, da ich die präzisen Uhrzeiten der Flüge nicht mehr im Kopf habe, würde es aber eher verneinen.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1353235947000

    @Kourion

    Der Anspruch auf die Minderung lt. Frankfurter Tabelle besteht verschuldensunabhängig, dahingehend ist auch die Rostocker Entscheidung nicht abweichend.

    "Das Amtsgericht Rostock entschied, dass der Kläger einen Anspruch auf Minderung des Reisepreises im Zusammenhang mit dem verspäteten Hinflug und der Verkürzung der Reise hatte. Dabei ist ab der fünften Verspätungsstunde von einer Quote in Höhe von 5 Prozent des Tagespreises je Stunde auszugehen."

    Eine Reisepreisminderung ist kein Schadenersatz.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
    Beiträge: 28990
    geschrieben 1353237151000

    @vs

    Würde das (verschuldensunabhängig) auch für Fälle wie Aschewolke oder wie Unruhen in Ägypten Feb. 2011 gelten, wenn der RV den Vertrag nicht sofort kündigt ?

    Gerade im ersten Fall waren die Verspätungen ja enorm.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • wener71
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    Beiträge: 25
    geschrieben 1353247533000

    Hallo an alle,

    @vonschmeling: klingt plausibel und gerecht, das mit der 5% Regelung bei verspäteten Abflügen ab der 5. Stunde. Ich rechne mal kurz vor, wie ich es verstanden habe:

    • der Rückflug war genau einen Tag später um die gleiche Uhrzeit, also 24h - 4h = 20 h
    • bei einem Gesamtreisepreis von 1000€ bei 10 Tagen beträgt der Tagessatz 100€
    • 5% vom Tagessatz ( 100€ ) sind 5€
    • bei 20 h anrechnungsfähiger Verspätung sind das 20h * 5€, also 100€ (das sind weniger 20 %).

    Mir geht es nicht darum, Kohle raus zu schlagen. Wenn mir der RV einen Gutschein in passender Höhe  für den verspäteten Rückflug anbietet, werde ich wohl zusagen.

    Gruß

    Werner

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