Alles gut - solange du ausreichend Angebot hast!
Allerdings sind Bearbeitungszeiträume von 6 Wochen bei solchen Angelegenheiten keine Seltenheit und eine Rückmeldung mit "Wir haben Ihre Nachricht erhalten - blah- " leider nicht obligatorisch.
Selbst nicht der Geduldigsten eine verstehe ich deine Sorge, aber bislang (man darf von einem erheblichen Aufkommen an Beschwerden ausgehen!) besteht dazu aus meiner Sicht kein sachlicher Anlass, zumal deine Vorgehensweise nicht ganz den üblichen Schemata folgt und daher wohl individuell bearbeitet werden muss.
Edit:
Ein einfaches Einwurfeinschreiben reicht übrigens zum Beweis der Fristenwahrung vollkommen aus!