@ Kourion
Das ist in der Tat richtig. Wenn der Reiseveranstalter den Pauschalreisevertrag nicht aufgrund von"höherer Gewalt" kündigt, haftet er auch für große Rückreiseverspätungen aufgrund von Aschewolken etc.
Deshalb haben die RV 2010 bei der Aschewolke die Reiseverträge mit den unterwegs gestrandeten Teilnehmern sofort gekündigt und viele Kunden damit vor den Kopf gestoßen, denen nicht klar war, dass die Reiseveranstalter das tun mussten, um nicht einem riesigen Berg von Forderungen ausgesetzt zu werden.