• Sunshine997
    Dabei seit: 1231200000000
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    geschrieben 1353251156000

    @ Kourion

    Das ist in der Tat richtig. Wenn der Reiseveranstalter den Pauschalreisevertrag nicht aufgrund von"höherer Gewalt" kündigt, haftet er auch für große Rückreiseverspätungen aufgrund von Aschewolken etc.

    Deshalb haben die RV 2010 bei der Aschewolke die Reiseverträge mit den unterwegs gestrandeten Teilnehmern sofort gekündigt und viele Kunden damit vor den Kopf gestoßen, denen nicht klar war, dass die Reiseveranstalter das tun mussten, um nicht einem riesigen Berg von Forderungen ausgesetzt zu werden.

    "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1353261309000

    Danke @Sunshine997 - wobei der Forderungsberg auch so schon manchen Alpinisten entzückt hätte!

    :?

    @wener71

    Es war deinen überaus sachlichen Vorträgen zu entnehmen, dass du nicht zur Klasse der "Refinanzierer auf Deibel komm raus" gehörst.

    Bezüglich der Erstattung der Versorgungsleistungen bist du ja hinlänglich informiert worden.

    Ein Anspruch an die Airline (hier Iberia) auf eine Erstattung gem. VO(EU)261/04 besteht aus meiner Sicht nicht - ein Generalstreik ist quasi die "Mutter aller außergewöhnlichen Umstände" nicht geologischer oder meterologischer Genese ...

    ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1353261704000

    @sunshine

    An das Thema "Verspätung" in Verbindung mit der Kündigung habe ich zur Zeit der Aschewolke (war zum Glück nicht betroffen) gar nicht gedacht. Dachte an zusätzliche Übernachtungen, usw.

    Aber OK, wenn die Verspätungen ins Gewicht fallen... :?

    Wie ist es denn, wenn aufgrund einer "höheren Gewalt" früher als gebucht abgeflogen wird - wie z. B. bei den Unruhen in Ägypten im Jan. / Feb. 2011 ? Da geht es um entgangene Urlaubstage. Hierzu gibt's nun nichts in der Frankfurter Tabelle. Dennoch scheint mir hier eine Zahlung in gewisser Hinsicht logischer, da etwas "fehlt". Auf der anderen Seite wurden die Urlauber zur ihrer eigenen Sicherheit von manchn RV frühzeitig ausgeflogen... :?

    Na ja, ich muss wohl nicht alles nachvollziehen können - fällt mir manchmal auch ein wenig schwer. Aber so ist es halt. ;)

    @vs

    Einen Alpinisten entzückt ? Trotz der Kündigungen ? Oder betraf es nur die, die nicht gekündigt hatten ?   OK, ist OT.   Sorry.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1353265720000

    @Kourion

    Nochmal: Die Frankfurter Tabelle ist Grundlage für Reisepreisminderungen, nicht für Schadensersatzforderungen.

    Minderung:

    % vom Reisepreis aufgrund nachweislicher Mängel (Maßgaben und Tabelle)

    Schadensersatz:

    Über die Minderung hinaus Erstattung "erlittener Beeinträchtigungen" ohne Beleg.

    Versorgungsleistung:

    Erstattung von Auslagen im Rahmen der Unbill.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HC-Mitglied985931
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    gesperrt
    geschrieben 1353265960000

    Danke Anne, sunshine und vonschmeling :kuesse:

    Werner, sorry, hatte Deinen 3. Beitrag so verstanden, daß der RV die Übernachtung bezahlt hätte.

  • Sunshine997
    Dabei seit: 1231200000000
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    geschrieben 1353268208000

    @ Kourion

    Wenn Touristen FRÜHER ausgeflogen werden, stünde ihnen natürlich eine Reisepreisminderung zu ... wenn nicht vorher der Reisevertrag aufgrund "Höherer Gewalt" gekündigt wird, was die RVs in solch kritischen Situationen aber immer tun werden.

    Wenn der Reisevertrag gekündigt wurde, erhält der Reisende die nichtgenutzten Leistungen  erstattet, ABER: die Kosten für den umgehenden Rückflug teilen sich RV und Kunde ... und die umgehende Rückreise kann sehr teuer werden ... ich habe gehört, dass es damals Ägyptenreisende gab, die gerade einmal 2 von 14 Tagen in Ägypten waren und am Ende nichts zurückbekommen haben, weil der Preis für den vorgezogenen Rückflug (es wurden ja Sondermaschinen eingesetzt) so hoch angesetzt wurde ...

    "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1353270541000

    @Kourion

    Bezog sich einzig auf den "Berg" ... ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1353272393000

    @vs

    Jau, der "Berg der Forderungen".  Alles klar.  :D

    @Sunshine

    "Wenn Touristen FRÜHER ausgeflogen werden, stünde ihnen natürlich eine Reisepreisminderung zu, wenn nicht vorher der Reisevertrag aufgrund "Höherer Gewalt" gekündigt wird,..."

    Ja, diesen Punkt meinte ich... wobei mir der verspätete Gedanke kommt  :?   :disappointed: , dass der lt. Frankfurter Tabelle "zeitlich verschobene Abflug über 4 Stunden hinaus" ja auch in "umgekehrter" Richtung - Zeit nach vorn verschoben - gelten könnte...

    Na ja, da war ich wirklich schwer von Begriff.  Wow !  :?

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  • Silvia L
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    geschrieben 1353322164000

    Hallo,

    muss man bei einer Pauschalreise nicht erst den Preis für den Flug vom Gesamtpreis abziehen um auf den Tagessatz zu kommen?

    Vile Grüße Silvia

  • vonschmeling
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    geschrieben 1353332194000

    Nein, Berechnungsgrundlage für die Minderung ist ein Tagessatz des pauschalen Reisepreises.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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