Um auf die Frage bei Kofferschaden bei Busreise zurück zu kommen, Verweis vom Reiserecht hierher:
So wie sich die Sache abgespielt hat: beschädigten Koffer im Zimmer vorgefunden, wird weder der Reiseveranstalter noch das Hotel - rechtlich gesehen - haften. Denn es kann nicht der Nachweis erbracht werden, in welcher "Obhut" die Beschädigung geschah bzw. - nüchtern betrachten - ob diese Beschädigung nicht beim Öffnen des Gepäckstücks im Zimmer geschah.
Ich habe schon verstanden: nein, man hat das Gepäckstück so im Zimmer vorgefunden, bevor man es selbst angegriffen hat. Aber es ist nun einmal so, dass eine Beschädigung dem Schädiger nachgewiesen werden muss oder so eindeutig auf diesen zu schließen ist (Koffer kommt am Förderband an --> man geht zum Lost and Found Schalter zeigt das Gepäckstück vor; da kann der Beförderer nicht aus...).
Ich erinnere mich an einen ähnlichen Fall, der in Paris geschah (auch Gepäckstück im Zimmer beschädigt vorgefunden, nachdem dieses nicht am Flughafen am Förderband war, sondern später per Taxi zugestellt wurde). Der Richter verneinte jede Haftung von Hotel oder Fluglinie, eben weil der Geschädigte nicht beweisen konnte, WER der Schädiger war.
Kleiner Trost: vor 14 Tagen fuhr ein Unbekannter an mein Auto, während ich fünf Minuten in meiner Hausbank war. Schaden laut Schätzung eines Sachverständigen: rund E 3000.-- - Anzeige erstattet - aber ich sitze trotzdem auf meinem Schaden. Pech für mich und Glück für den Verursacher, denn wenn ich den erwische...