• geist333
    Dabei seit: 1358208000000
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    geschrieben 1424772591000

    Hallo an alle,

    ich habe über Holidaychek eine reise im Oktober nach Portugal gebucht.

    Reisepreis ca 2600€ für 11 Tage.

    Aufgrunddessen dass AirBerlin den Flugplan geändert hat, gibt es nun keinen Rückflug am gebuchten Rückflugtermin. Angebot des reiseveranstalters ist nun rückflug einen Tag früher gegen reisepreisminderung von 80€.

    Da ich eine Buchungsbestätigung habe und auch die Anzahlung vor 4 Wochen gezahlt habe habe ich einen gültigen Vertrag. Ich finde 80€ weniger für einen Tag kürzere Reise doch deutlich zu wenig. Nach meinem Empfinden und Rechtsverständnis steht mir eine Minderung von 1/11 zu.

    Wie seht Ihr das?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1424772922000

    Tatsächlich sollte der Reisepreis um einen Tagessatz gemindert werden.

    Zuweilen bieten Veranstalter einen Tagessatz der anteiligen Hotelkosten an; das ist vielleicht nicht sogleich erkennbar, könnte aber in deinem Fall so sein.

    Dem ist eher schwierig entgegenzutreten, schließlich bleiben die Kosten des Fluges ja bestehen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • geist333
    Dabei seit: 1358208000000
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    geschrieben 1424773430000

    So wurde es mir mitgeteilt, dass der Tagessatz des Hotels 8߀ beträgt. Nur wie sind die rechtlichen Rahmenbedingungen? Ich habe ja einen gültigen Vertrag. der aber so nicht erfüllt werden kann. Warum beträgt die Minderung nur den vom Reisebüro vernaschlagten Tagessatz des Hotels und nicht anteilig vom Reisepreis?

    Viel ärgerlicher finde ich, dass ich ,sofern ich der Stornierung zustimme, wieder mit der Suche nach einer passenden Reise von vorn anfangen kann. Das kann wieder Tage dauern und ist echt ansttrengend.

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1424774926000

    ...zudem könnte es passieren, daß Du nichts Neues in der vorher gebuchten Preiskategorie findest.

    Das Vorgehen nur den Hotelanteil zu berücksichtigen ist trotzdem korrekt, schließlich erlebt der Flug selbst hier keinerlei Einschränkung.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1424779077000

    Die rechtlichen Rahmenbedingungen räumen dir die Option zur einseitigen Kündigung ein. Entschließt du dich die Reise anzutreten wird der Preis um einen Hoteltag gemindert.

    Die Änderung des Flugplans ist nicht der Sphäre des Veranstalters zuzuordnen, weshalb also sollte er dir darüber hinaus eine Minderung anbieten müssen?

    Edit:

    Vollkommen unmaßgeblich ist im Übrigen bei welchem Vermittler du die Reise gebucht hast. Das Vergleichsangebot macht ggf. der Veranstalter, nicht der Vermittler.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • geist333
    Dabei seit: 1358208000000
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    geschrieben 1424853297000

    Und aus welchen rechtlichen Rahmenbedingungen ergibt sich das?

    Ich habe nach meinem Verständnis einen gültigen Vertrag geschlossen. Die Reise ist nun von Mangelhaft. Unabhängig davon, ob ich nun vor Ort bin oder bereits vorher angekündigt wurde, dass in der reise ein Mangel vorliegt.

    Eine Änderung des Vertrags bedarf der Zustimmung beider Parteien. Solange ich diese nicht gebe, müsste der Veranstalter die reise so wie vereinbart durchführen. Dies kann er nicht.

    Also habe ich das Recht zur Minderung oder Alternativ eine Ersatzbeschaffung des geschuldeten Gegenstands durchzuführen. Den daraus entstehenden Schaden müsste der Vertragspartner erstatten. Ich hab mal geschaut, die einen Tag kürzere Reise wäre genauso teuer, wie die von mir gebuchte. Alternativ wäre ein Flug ab Schönefeld statt Tegel zu den von mir gewünschten Terminen möglich. dieser ist nur teurer als das von mir gebuchte Paket.

    Ich sehe da den Zusammenhang, dass aufgrund der Flugstreichung die Alternativangebote nun tuerer geworden sind.

    Ich lass jetzt aber erst mal den Anwalt ran, soll der sich mal kümmern.

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1424853669000

    Hast Du eine RSV? ...folgt diese Deinem Ansinnen?

    Klar hast Du ein Recht auf Minderung ... innerhalb des nun schon mehrfach beschriebenen Rahmens!

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • geist333
    Dabei seit: 1358208000000
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    geschrieben 1424853903000

    RSV nicht aber n Bekannten als Anwalt ;-))

     Gibt es denn Urteile oder so, die belegen, dass nur eine Minderung um den angeblichen Tagespreis gerechtfertigt ist?

  • vonschmeling
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    geschrieben 1424863615000

    Es gibt eher Urteile, die weniger als einen Tagessatz zusprechen ... !

    Du brauchst auch nicht auf den gültigen Vertrag zu pochen, und vollkommen abwegig ist deine Vorstellung, der Veranstalter könne bei einer ggf. eigenmächtig besorgten ersatzweisen Reise für die Mehrkosten in Anspruch genommen werden.

    Nochmal: Die Streichung des Rückfluges fällt nicht in die Sphäre des Veranstalters, somit ist sein Angebot, den Vertrag so gut wie möglich zu erfüllen oder eben kostenlos

    zu stornieren ausreichend.

    Falls du nachweisen kannst, dass für den Hoteltag mehr als 80€ zu veranschlagen sind solltest du dies tun und einen entsprechenden Minderungsbetrag verlangen.

    Ansonsten frag am besten deinen Kumpel ... :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • geist333
    Dabei seit: 1358208000000
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    geschrieben 1424878200000

    Es gibt eher Urteile, die weniger als einen Tagessatz zusprechen ... !

     

    Die hätte ich gerne;-))

    Ich finde nur z.Bsp. die Tabelle des ADAC:http://www.adac.de/_mmm/pdf/2014-ADAC-Reisepreisminderungstabelle_212238.pdf

    die nach diversen Urteilen 100% des Tagespreises zusprechen.

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