Selbstverständlich war der Flug an sich pünktlich, nur war es eben nicht der von euch gebuchte!
Maßgeblich für einen Anspruch an den Veranstalter ist nun aber einmal die tatsächliche Ankunft am gebuchten Anreiseort.
Verspätungen von über vier Stunden werden regelmäßig als Reisemangel betrachtet. Als Ausgleich kann der Reiseteilnehmer für jede Stunde nach der vierten 5% des Tagesreisepreises (der Reise) beanspruchen.
Angemessene zusätzliche Kosten gem. Beleg hat der Reiseveranstalter ebenfalls zu übernehmen.