• bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1432907772000

    Weil checkmytrip das tool des Amadeus-Reservierungssystems ist.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • heljen12
    Dabei seit: 1343606400000
    Beiträge: 28
    geschrieben 1434279898000

    habe mit holidaycheck (Vermittler) und Jahnreisen (Veranstalter) telefoniert und Email geschrieben ,und keiner kann mir eine vernünftige Antwort geben.Ich muß ja auch den Rest noch zahlen.Ich werde ja um einen Tag beschissen.am meisten bin ich von Holidaycheck entäuscht.... :disappointed:

  • HC-Mitglied815518
    Dabei seit: 1270684800000
    Beiträge: 43
    geschrieben 1436139302000

    Heute bräuchte ich mal eure Hilfe.Wir sind gestern von unserem Tunesienurlaub zurück gekommen und hatten vom Anfang an Probleme.Zuerst wurde der Flug von Morgens auf Abends verschoben ,andere Fluggesellschaft und dann noch Verspätung.Das war alles noch im Rahmen.Der Urlaub war aber doch noch schön.Jetzt meine Frage.Unser Flug wurde durch die geringe Auslastung gestrichen.Er wurde einen Tag vorverlegt und ging statt nach Frankfurt nach München.Vom Reiseleiter wurde uns gesagt das wir am TUI Schalter in München ein neues Ticket nach Frankfurt bekommen.Dort bekammen wir die Antwort wir hätten doch Zug zum Flug.Fertig.Also S Bahn zum Hauptbahnhof, dann noch 2 mal umsteigen.Alte Flugzeit 2,5 Std.jetzt 9 Std.Fahrzeit.Fluggesellschaft war Tunis Air,also kein EU Recht.1 Tag weniger Urlaub ,Reisepreis geteilt durch 14 nehme ich an.Kann ich für die Differenz der Flug Bahnzeit auch etwas verlangen und wenn ja wieviel?Ich bedanke mich schon mal im Voraus für eure Mühe.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1436139990000

    Rückflug am Vortag der ursprünglichen Buchung: 100% Tagessatz .

    Verspätete Ankunft: 5% des Tagessatzes ab der fünften Stunde und für jede weitere.

    In Anspruch zu nehmen ist der Veranstalter.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HC-Mitglied815518
    Dabei seit: 1270684800000
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    geschrieben 1439989403000

    Rückflug am Vortag der ursprünglichen Buchung: 100% Tagessatz

    Unser Veranstalter zieht den Flugpreis bei der Berechnung ab.Das ist aber nach meiner Meinung falsch.Ist die Berechnung des Tagessatzes irgendwo geregelt?Habe schon gegoogelt, aber nichts gefunden.Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.Danke

  • Sokrates
    Dabei seit: 1083888000000
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    Administrator Zielexperte/in für: Istanbul
    geschrieben 1439997352000

    Die Flüge waren doch in Ordnung, es fehlt nur ein Tag Hotelaufenthalt für den Du bezahlt hast - der Tagessatz und der steht Dir zu.

    LG 

    Sokrates

    Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1440016030000

    Unüblich jedenfalls ... wie wird das genau beziffert?

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  • HC-Mitglied815518
    Dabei seit: 1270684800000
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    geschrieben 1440024656000

    vonschmeling:

    Unüblich jedenfalls ... wie wird das genau beziffert?

    Es war ohne Begründung. Nur das sie den Flug bei der Berechnung  abziehen.

    Durch die Flughafenänderung hatten wir eine Reisezeit die 8 Std.länger war.(Sind erst mit der S Bahn,dann mit dem Zug weiter)Dafür wollen sie auch nichts bezahlen.Das ärgerlichste daran war das an unserem gebuchten Reisetag noch eine Maschine nach Frankfurt ging.Doch ohne uns,Reiseveranstalter war 1-2-FLY.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1440034655000

    Für eine Verspätung ab 4h steht euch auf alle Fälle eine Minderung von 5% des Tagespreises/h zu.

    Beispiel 10 Tage = 1000€, 1 Tag = 100€, Entschädigung = 20€.

    Poplig - aber gesetzt!

    VO(EG)261/04 ist leider nicht anwendbar.

    Je nach Erstattungsbetrag würde ich ggf. in Anrechnung gebrachte Flugkostenanteile in der Höhe wenigsten bestreiten - allerdings wird das vermutlich ebenfalls ein zu vernachlässigender Betrag sein ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HC-Mitglied815518
    Dabei seit: 1270684800000
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    geschrieben 1440105206000

    Ich melde mich noch mal.Die 5 % ab der 5.Stunde will 1 2 fly auch nicht bezahlenDer Flug wäre  pünktlich gewesen,stimmt.Die Zugreise zu unserem gebuchten Flughafen  die die Rückreise so verlängerte intressiert sie nicht ist unser Proplem..Es geht  jetzt dabei nicht  mehr um eine Rückerstattung sondern um die anmassende schon freche Antwort .

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