Weil checkmytrip das tool des Amadeus-Reservierungssystems ist.
Recht bei Verkürzung der Reise
-
geschrieben 1432907772000Life is too short to limit your vision ... indeed
-
geschrieben 1434279898000
habe mit holidaycheck (Vermittler) und Jahnreisen (Veranstalter) telefoniert und Email geschrieben ,und keiner kann mir eine vernünftige Antwort geben.Ich muß ja auch den Rest noch zahlen.Ich werde ja um einen Tag beschissen.am meisten bin ich von Holidaycheck entäuscht....
-
geschrieben 1436139302000
Heute bräuchte ich mal eure Hilfe.Wir sind gestern von unserem Tunesienurlaub zurück gekommen und hatten vom Anfang an Probleme.Zuerst wurde der Flug von Morgens auf Abends verschoben ,andere Fluggesellschaft und dann noch Verspätung.Das war alles noch im Rahmen.Der Urlaub war aber doch noch schön.Jetzt meine Frage.Unser Flug wurde durch die geringe Auslastung gestrichen.Er wurde einen Tag vorverlegt und ging statt nach Frankfurt nach München.Vom Reiseleiter wurde uns gesagt das wir am TUI Schalter in München ein neues Ticket nach Frankfurt bekommen.Dort bekammen wir die Antwort wir hätten doch Zug zum Flug.Fertig.Also S Bahn zum Hauptbahnhof, dann noch 2 mal umsteigen.Alte Flugzeit 2,5 Std.jetzt 9 Std.Fahrzeit.Fluggesellschaft war Tunis Air,also kein EU Recht.1 Tag weniger Urlaub ,Reisepreis geteilt durch 14 nehme ich an.Kann ich für die Differenz der Flug Bahnzeit auch etwas verlangen und wenn ja wieviel?Ich bedanke mich schon mal im Voraus für eure Mühe.
-
geschrieben 1436139990000
Rückflug am Vortag der ursprünglichen Buchung: 100% Tagessatz .
Verspätete Ankunft: 5% des Tagessatzes ab der fünften Stunde und für jede weitere.
In Anspruch zu nehmen ist der Veranstalter.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1439989403000
Rückflug am Vortag der ursprünglichen Buchung: 100% Tagessatz
Unser Veranstalter zieht den Flugpreis bei der Berechnung ab.Das ist aber nach meiner Meinung falsch.Ist die Berechnung des Tagessatzes irgendwo geregelt?Habe schon gegoogelt, aber nichts gefunden.Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.Danke
-
geschrieben 1439997352000
Die Flüge waren doch in Ordnung, es fehlt nur ein Tag Hotelaufenthalt für den Du bezahlt hast - der Tagessatz und der steht Dir zu.
LG
Sokrates
Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern! -
geschrieben 1440016030000
Unüblich jedenfalls ... wie wird das genau beziffert?
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1440024656000
vonschmeling:
Unüblich jedenfalls ... wie wird das genau beziffert?
Es war ohne Begründung. Nur das sie den Flug bei der Berechnung abziehen.
Durch die Flughafenänderung hatten wir eine Reisezeit die 8 Std.länger war.(Sind erst mit der S Bahn,dann mit dem Zug weiter)Dafür wollen sie auch nichts bezahlen.Das ärgerlichste daran war das an unserem gebuchten Reisetag noch eine Maschine nach Frankfurt ging.Doch ohne uns,Reiseveranstalter war 1-2-FLY.
-
geschrieben 1440034655000
Für eine Verspätung ab 4h steht euch auf alle Fälle eine Minderung von 5% des Tagespreises/h zu.
Beispiel 10 Tage = 1000€, 1 Tag = 100€, Entschädigung = 20€.
Poplig - aber gesetzt!
VO(EG)261/04 ist leider nicht anwendbar.
Je nach Erstattungsbetrag würde ich ggf. in Anrechnung gebrachte Flugkostenanteile in der Höhe wenigsten bestreiten - allerdings wird das vermutlich ebenfalls ein zu vernachlässigender Betrag sein ...
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1440105206000
Ich melde mich noch mal.Die 5 % ab der 5.Stunde will 1 2 fly auch nicht bezahlenDer Flug wäre pünktlich gewesen,stimmt.Die Zugreise zu unserem gebuchten Flughafen die die Rückreise so verlängerte intressiert sie nicht ist unser Proplem..Es geht jetzt dabei nicht mehr um eine Rückerstattung sondern um die anmassende schon freche Antwort .