• Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1424878562000

    100% des Tagespreises i.a.R. ohne(!) Flug(!)!

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • geist333
    Dabei seit: 1358208000000
    Beiträge: 21
    geschrieben 1424882046000

    http://www.reiserecht-roth.de/html/minderung.htm

    danach aber nicht

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1424882799000

    ...und aus welchem Passus genau ziehst Du Dein "danach aber nicht"?

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • fraenni
    Dabei seit: 1192924800000
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    geschrieben 1424889542000

    Dem Urteil AG Hannover, Az. 426 C 9598/11, BeckRS 2012,23177 >>> 100 % Tagesreisepreises liegt aber ein Mangel vor:

    Eine 100%-ige Minderung des Tagesreisepreises einer Pauschalreise ist angemessen, wenn von dem vertraglich vorgesehenen Flughafen abgewichen wird und es hierdurch zu einer Veränderung der Flugzeiten und der Verringerung der Reisedauer um einen Tag kommt.

    AG Duisburg, AZ: 3 C 3175/12

    Rückflugverschiebung um einen Tag >>> Schadensersatz in Form der Hotel- und Fahrtkosten

     

     

     

    "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1424892200000

    In der Frankfurter Tabelle findet sich schlicht und einfach überhaupt kein Minderungssatz für den vorliegenden Sachverhalt. Die dort aufgeführten Mängel beim Transport beziehen sich auf eine fehlerbehaftete Erbringung des Leistungsteils Flug, nicht auf die im Vorwege der Reise mit einer angemessenen Frist angekündigte Verlegung desselben.

    So auch in den von fraenni erwähnten Fallkonstellationen, bei der die Reisen jeweils angetreten waren und die Kläger keine Gelegenheit hatten die Option zur Kündigung wahrzunehmen.

    Präzise: Diese sind nicht vergleichbar mit der hier vorgetragenen Situation.

    Im Übrigen hatte ich auf den Unterschied - und der ist hier entscheidend! - bereits hingewiesen.

    Der geist oder die geistin hat die Wahl sich einerseits den fehlenden Hoteltag erstatten zu lassen oder eben die Reise nicht anzutreten. Genau so wird auch der Veranstalter argumentieren, von dem nicht verlangt werden kann auch noch anteilig Kosten des Fluges zu erstatten, falls er nach wie vor dafür aufkommen muss.

    Es nützt sicher nix wild rumzugurgeln, meines Wissens ist ein derart einleuchtender Sachstand noch nicht vor Gericht gelandet und wird es wohl auch diesem nicht beschieden sein.

    Abschließend erlaube ich mir die Anmerkung, dass zuweilen schon der gesunde Menschenverstand ausreichen könnte um auf die Suche nach Urteilen zu verzichten. Wenn man sich trotzdem dafür entscheidet schadet es nicht, sie womöglich richtig interpretieren und eventuelle Unterschiede erkennen zu können ...

    :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • geist333
    Dabei seit: 1358208000000
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    geschrieben 1424896866000

    Oben im link/www.reiserecht-roth.de/html/minderung.htm

    Im ersten Absatz ist beschrieben wie der tagespreis ermittelt wird. Demnach wird bei reisemängeln nicht zwischen Transport und unterkunft unterschieden. Tagespreis ist halt Preis der Reise geteilt durch Tage.

    Und im Vertragsrecht wird nicht unterschieden ob der Mangel erst auf der reise, kurz vorher oder länger bekannt ist. Die Reise hat schlicht einen Reisemangel.

    Anders könnte man sich auch eine Konstellation ausdenken:

    Der Reiseveranstalter bietet eine Reise an, bei der er weiss, das der Flug so nicht durchgeführt wird und bucht dann entsprechend um. Der Kunde muss dann eine Reise bezahlen, die er so  nicht gebucht hätte oder wieder neu nach einer passenden Reise suchen. Dies ist entweder zeitaufwändig oder nicht möglich.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1424897729000

    Da du ganz offensichtlich nicht begreifen willst wünsche ich dir einfach viel Glück bei der Einrede!

    Natürlich hat die Reise einen Mangel, diesen abzufedern trachtet der Veranstalter mit seinem Angebot - einerseits das der Kündigung mit Anspruch auf die Erstattung des Erlangten, andererseits die Erstattung eines Tagessatzes der Hotelkosten.

    Es ist ein Angebot, nicht mehr!

    Roth ermittelt die Berechung des Tagessatzes unter gewissen Voraussetzungen, die allerdings für die Causa geist analog nicht gegeben sind.

    Was um alles in der Welt ist a) daran so schwerlich zu differenzieren? und b) hält den geist / die geistin noch davon ab, das Angebot rechtlich anzugreifen?

    Ohne Witz ... man kann hier noch seitenlang theoretisieren, Butter bei die Fische und wohl geklagt ist aus meiner Sicht die einzig effiziente Methode!

    Ich hoffe jedenfalls, der Kumpel hat eine gewisse Erfahrung in Sachen Reiserecht und kommt über das Raushauen von Leitsatzzitaten raus?!

    "Und im Vertragsrecht wird nicht unterschieden ob der Mangel erst auf der reise, kurz vorher oder länger bekannt ist."

    Sorry, aber so einen kompletten Mumpitz liest man auch nicht alle Tage?! :shock1:

    Dies ist nicht >>die Sendung mit der Maus<

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1424937228000

    Sollte es hier tatsächlich zu einer Verhandlung kommen, häätte ich gerne ein Video davon...

    ...dies wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit einer der ersten Anwärter auf den deutschen Comedy-Preis!

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • geist333
    Dabei seit: 1358208000000
    Beiträge: 21
    geschrieben 1424937472000

    vonschmeling:

    ....

    Sorry, aber so einen kompletten Mumpitz liest man auch nicht alle Tage?! :shock1:

    Dies ist nicht >>die Sendung mit der Maus<

    Sorry, ich bin kein Experte im Reiserecht, deshalb versuche ich auch hier Meinungen und Informationen zu sammeln. Aber das was du hier schreibst ist Mumpitz.

    Beim Vertragsrecht schuldet der Verkäufer dem Käufer eine Sache im einwandfreien Zustand.  Kann der Verkäufer nicht leisten, hat der Käufer das Recht zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. .Das ist hier eindeutig nicht der Fall. Der  Verkäufer versucht zwar eine Änderung des Vertrags zu erreichen, kann dies aber nicht ohne das gegenseitige Einverständnis.

    Ich habe aber nciht die Pflicht vom Vertrag zurückzutreten. Dies kann und wird nur gegen angemessene Minderung / Entschädigung passieren

    Nun mag es im Reiserecht ja Einschränkungen geben, die ich nicht kenne. Aber die Hinweise wo genau diese Einschränkungen sich herleiten bist du bisher schuldig geblieben. Du hast sicher deine Erfahrungen oder Meinung, wie das so gehandhabt wird. Der rechtliche Hintergrund ist mir aus deinen bisherigen Ausführungen nicht klar geworden. Ich möchte vor einem Rechtsstreit halt auch die andere Sichtweise vertstehen. Von daher nocheinmal explizit meine Bitte an dich:

    kannst du mir bitte die entsprechenden Urteile oder Pargraphen nennen, nachdem eine Minderung nur in Höhe des vom Reiseveranstalter gennanten Übernachtungspreises zulässig ist?

  • Kourion
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    geschrieben 1424940311000

    @geist

    Richtig. Hier geht's um Erfahrungen und Meinungen. Das Forum ersetzt keine Rechtsberatung.   

    Und @vonschmeling ist dir so gar nichts "schuldig". Was soll das ? :?

    Wenn du den bisherigen Ausführungen zweifelnd gegenüber stehst, sie nicht verstehst oder was auch immer, so wende dich an deinen Bekannten, den Anwalt.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
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