ich sehe den Fall hier etwas anderes.
Meiner Meinung nach muss man beachten, dass es hiernicht um das Visum für das Zielland (sprich Indonesien) geht, für was der Reisende selbst verantwortlich ist.
Ich habe es aber so verstanden, dass er zum Reisebüro gekommen ist und einen Flug von Deutschland nach Indonesien (ohne irgendwelche Zwischenaufenthalte, sondern reine Umsteigeverbindung) wollte.
Das Reisebüro hat ihm aber einen Flug mit Zwischenaufenthalt (nicht nur Transit, sondern länger als ein tag) verkauft, alse einen Flug Deutschland - Qatar - Indonesien.
Deshalb ist dies m.M. nach nicht mit üblichen Visum-Entscheidungen, bei denen es um das Zielland geht, das sich der Reisende ausgesucht hat und dessen Visumpflicht er sich bewusst sein sollte, zu vergleichen. Deshalb sehe ich das Reisebüro hier schon in der Pflicht, da es ohne Wunsch und Wissen des Kunden diesen durch diese Flugwahl in die Visumspflicht gebracht hat, was der Kunde gar nicht wollte.
(grundätzlich ist es außerdem von Reisebüros ja wohl nicht zuviel verlagt, bei jeder Reise dem Gast zu sagen: "Erkundigen Sie sich, ob Sie ein Visum brauchen?")