Nana Chepri, so kannst Du das jetzt auch nicht sagen, immerhin haben wir Markus`Gedankenknäuel ein wenig entwirrt und ein paar neue Fragen sind dazu gekommen. Guckst Du hier:
@doc3366 sagte:
Also "möglich" im Sinne von, vielleicht täglich, wöchentlich, jährlich oder gar nicht, und nicht "möglich" im Sinne von, neben Buffet auch a la carte Verpflegung?!
Und das muss der RV nicht spezifizieren? Nett!
Und wenn Du sagst, ein neues Angebot ist durch die Abänderung der Ausschreibung zustande gekommen, muss Markus das nicht bestätigen? Und wenn nicht, ist dann der Reisevertrag ungültig? Was passiert, wenn der RV ihm das nicht persönlich mitteilt und er das gar nicht erfährt, weil der RV das nur im Katalog nach Buchung ändert? Dann doch im Urlaub ein Reisemangel anzuzeigen?
Ausserdem wissen wir jetzt, was in Rom so geht
@ Gabriela
Bist Du Dir da sicher mit der "Möglichregelung"?!
Denn die meisten Reiseveranstalter spezifizieren das mit den Themenrestaurants ja ziemlich genau, z.B. mit einmal wöchentlich oder zweimal pro Buchung etc. Kann ich das irgendwo nachlesen?!
Und hast Du oder vielleicht auch ein anderer Fachmann noch Antworten zu den restlichen Fragen meines zweiten Absatzes? Dass Markus jetzt am Zug ist, ist mir klar, hatte ich ja auch so geäussert, aber wie sieht es mit den anderen geschilderten Möglichkeiten aus?!
Danke
Holger