• Markus Strehl
    Dabei seit: 1127001600000
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    geschrieben 1305011297000

    hier Auszüge von der E-Mail vom 10.01.2011

    Um die Frage zu den à-la-carte Abendessen in den Themenrestaurants zu

    beantworten ist die Ausschreibung so zu verstehen, dass das Abendessen

    auch in den Themenrestaurants möglich ist, jedoch immer mit Absprache

    vor Ort und Vorabreservierung sowie nach Rücksprache mit dem Hotel

    höchstens 2x pro Woche.

    Die Verpflegung "Alles inklusive" bezieht sich auf die ausgeschriebenen

    Leistungen bei Alles inklusive im grünen Block " Ihre Vorteile"

    Der Wellnessbereich ist wie ausgeschrieben unter "Ihre Vorteile" gegen

    Gebühr, leider ist mir unter Sport & Unterhaltung inklusive ein Fehler

    unterlaufen bzgl des Hallenbades, Sauna, Dampfbad und Fitness. Ich bitte dies zu entschuldigen und bedanke mich für den Hinweis.

    hier ein Auszug vom 09.01.2011 als Antwort auf unsere Anfrage

    jetzt bin ich ein wenig verwundert über ihre Mail, da ich nicht mehr

    davon ausgegangen bin, dass es meinerseits zu einer weiteren Info

    bedarf. Sie hatten sich persönlich mit dem Hotelier in Verbindung

    gesetzt und ihre Fragen wurden von ihm beantwortet und meiner Meinung

    nach auch positiv.

    Was heißt positiv, eine Feststellung das es zu einer nachträglichen Korrektur kam, kann doch nicht positiv zu verstehen sein - oder???

    Ich werde mich jedoch jetzt gerne nochmal mit den

    einzelnen Punkten auseinandersetzen und ihnen so schnell wie möglich

    eine Antwort zukommen lassen, jedoch kann ich persönlich vorab keine

    Reduzierungen auf Reisepreise vornehmen, das kann nur nach der Reise

    innerhalb von 4 Wochen bei uns in der Kundenreklamation angezeigt werden

    und die entsprechenenden Kollegen bearbeiten dann ihren Vorgang und

    beurteilen die Höhe der Entschädigung.

    Seht Ihr das auch so???

     Hier ist auch zu bemerken, dass sie vor Ort eine Mängelanzeige machen müssen von den Sachen, die dann tatsächlich einen Mangel aufgewiesen haben. Dies wird von der

    Reiseleitung unterschrieben und dann bei uns eingereicht.

     

    Also was ist denn nun korrekt bei einem Ausschreibungsmangel.

    Wann ist der korrekte Zeitpunkt für eine Rüge?

    Vorher oder bei der Begrüßung vor Ort?

    Vielen Dank

  • Mausebaer120
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    geschrieben 1305011698000

    Hallo Markus,

    verstehe ich das nun richtig, daß Du bereits seit Januar 2011 Bescheid weißt, daß es nur 2 x in der Woche die Möglichkeit gibt in den a la carte Restaurants zu essen und das die Sauna etc.pp. gegen Gebühr zur Verfügung steht und Du nun nach 5 Monaten ( oder 4 Wochen vor Reiseantritt ) erst weiter tätig wirst ?

    Oder ist das oben ein Schreibfehler beim Datum  ?

    Von allen Geschenken, die uns das Schicksal gewährt, gibt es kein größeres Gut als die Freundschaft - keinen größeren Reichtum, keine größere Freude. ( Epikur von Samos )
  • papaya46
    Dabei seit: 1269734400000
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    geschrieben 1305014844000

    So viel Stress schon vor dem Urlaub  :frowning:  

    ob du den dann noch richtig genießen kannst ?

    mfG.

    ***suum cuique***
  • gastwirt
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    gesperrt
    geschrieben 1305014879000

    Oje, hoffentlich muß der Ärmste jetzt nicht zugeben, daß es kein Schreibfehler ist ....... :p :laughing:

  • chepri
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    gesperrt
    geschrieben 1305015942000

    Sollte es wirklich so sein, dass in der Zwischenzeit nichts gelaufen ist, wird es schon sehr verwirrend.

    Zur Klarstellung: Einen Auschreibungsmangel gibt es nicht, ich bleibe hier bei meiner Meinung, dass ein neues Vertragsangebot vorgelegt wurde. Aber was ist mit der Annahme des Angebots, ein Problem das doc3366 erneut erkannte, aber von mir schon seit 7.5. thematisiert wurde. Insofern sind wir also tatsächlich nicht recht weiter, denn Schweigen als Zustimmung greift bei Privatgeschäften in aller Regel nicht.

    Wird nun vor Ort gerügt (§ 651 c II BGB), dass die Reise nicht die zugesicherten Eigenschaften hat (§ 651 c I BGB) wird man wohl darauf hinweisen, dass der Kunde lange vor Reiseantritt eine neue und nun zutreffende Beschreibung erhalten hat.

    Was also tun? Auf ein Entgegenkommen des Veranstalters warten und die Hof,fnung haben, jemand versteht das Ganze? Oder besser doch, den üblichen Weg mit Mangelanzeige vor Ort und im nachhinein versuchen, verauslagte Kosten für den Hallenbadbesuch erstattet zu bekommen?

    Ehrlich gesagt, ich weiss es nicht, zu viel hat der TO meiner Meinung im Vorfeld falsch gemacht .

  • Mausebaer120
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    geschrieben 1305017371000

    @Markus Strehl sagte:

    Der Wellnessbereich ist wie ausgeschrieben unter "Ihre Vorteile" gegen

    Gebühr, leider ist mir unter Sport & Unterhaltung inklusive ein Fehler

    unterlaufen bzgl des Hallenbades, Sauna, Dampfbad und Fitness. Ich bitte dies zu entschuldigen und bedanke mich für den Hinweis.

    Hallo Markus,

    ich sehe gerade, daß Du Deinen Beitrag nachträglich nochmal geändert hattest.

    Unter dem von mir zitierten Text hattest Du aber vorhin noch etwas stehen, zum einen wurde Dir wohl in der Email das oben stehende mitgeteilt (im Bezug auf den grünen Block) und dann hattest Du dort vorhin noch stehen, daß allerdings auf der rechten Seite im grauen Block unter Sport und Wellnessangebote ja stand, daß die Sport & Wellnessangebote gegen Gebühr sind.

    Warum hast Du diesen Text aus der Email an Dich wieder gelöscht ?

    Von allen Geschenken, die uns das Schicksal gewährt, gibt es kein größeres Gut als die Freundschaft - keinen größeren Reichtum, keine größere Freude. ( Epikur von Samos )
  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
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    gesperrt
    geschrieben 1305018183000

    ...in der Beschreibung vom RV ist folgendes nachzulesen:

    Sport- und Wellnessangebote

    Swimmingpool vorhanden

    Fitnessraum im Hotel

    Sauna gegen Gebühr

    Massage gegen Gebühr

    Spa-Bereich

    (Änderungen vorbehalten)

     

    ;)

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1305033184000

    @Mausebaer

    Ja, warum ? :?   

    Ist dem TO wohl im "Eifer des Gefechts" ein Fehler unterlaufen.

     

    Ich klinke mich hier aus. Das Ganze gefällt mir immer weniger.

     

    @Markus

    Nein, ich sehe das nicht wie du.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Markus Strehl
    Dabei seit: 1127001600000
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    geschrieben 1305046400000

    ja das stimmt. Seit dem 11.01.2011 wissen wir von Jahn-Reisen, das die Reisebeschreibung falsch ist. Danach hatten wir uns beim Hotelier erkundigt. Das letzte mal am 07.05.2011. Am 07.05.2011 haben wir die letzte Info vom Hotelier erhalten, was nun gegen Gebühr ist und was kostenlos ist. Übrigens die Reisebeschreibung von Jahn-Reisen wie auch von allen anderen dt. RV sind teilweise auch Heute noch falsch.

    Weil wir es nicht besser wussten, wann man einen Mangel rügt oder nicht bzw. welche Mängel vor Reiseantritt noch hinzukommen aufgrund von irrtümlich falschen Reisebeschreibungen haben wir das ganze erst einmal verstreichen lassen.

     

    Ursprünglich wollten wir vor Ort bei der Begrüßung den Mangel anzeigen. Was ist kostenlos und was ist gegen Gebühr? Was stimmt in der Reisebeschreibung und was nicht. Uns ist erst später eingefallen, das das evtl. ein Fehler sein könnte. Daher haben wir hier im Forum letztes Wochenende noch einen Bericht bzw. Frage eingestellt. Wie wir bereits erwähnt hatten haben wir am Sonntag Abend den Ausschreibungsmangel / Reisemangel also noch vor Reiseantritt bei Jahn-Reisen gerügt. Mag sein, das es nun zu Spät ist. Was wir aber nicht glauben, denn die Reisebeschreibung ist ja noch weiterhin falsch trotz vorgenommener Korrektur. Aber wir werden uns dazu noch äußern wie Jahn-Reisen darau reagiert hat.

     

    Die Assistentin von Jahn-Reisen hatte uns in Ihrer letzten E-MAIL geschrieben, das wir den Mangel vor Ort anzeigen müssen.

     

    Also was ist denn nun richtig - vorher oder vor Ort????

     

    Wir sind mittlerweile selbst verwirrt!

     

    Also noch einmal vielen Dank für die vielen Anregungen.

  • juanito
    Dabei seit: 1115596800000
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    geschrieben 1305048846000

    Seid Ihr zufällig ein Lehrerpaar? :frowning:

     

    Ein Bekannter, Hauseigentümer, sagte mir mal vor Jahren:

     

    Nie an einen Lehrer vermieten,- der findet die Fehler schon vor dem Einzug und hat viel Zeit zum Reklamieren :laughing:

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
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