Hallo! Für meine gebuchte Reise ( Die nach 3 Tagen beendet war) bei Bix Xtra vom 30.1.-13.2.11 für 1456,-- (2Pers.) wurde mir eine Erstattung von 321,39 angeboten. Würde mich über Nachricht von geschädigten freuen.
Rückerstattung für Ägypten-Reise
-
geschrieben 1297960941000
-
geschrieben 1297971887000
Hi,
ich würde dir raten, dein Posting ins Forum Reiseveranstalter / Thread BigXtra zu stellen: Klick hier .
Dort findest du vllt. eher Betroffene.
Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens) -
geschrieben 1297981977000
Ganz allgemein gesprochen (und deshalb auch in diesem Forum und nicht bei Big Xtra):
Du hast ja einen Großteil der Leistungen in Anspruch genommen (Hin-und Rückflug, Transfers, 3 Nächte) und die Reise wurde nicht durch Verschulden des Veranstalters abgebrochen.
Deshalb glaube ich kaum, dass Du wesentlich mehr Geld zurückbekommen wirst.
Hat Dir der Veranstalter eigentlich die Wahl gelassen, ob Du bleiben oder zurückfliegen willst?
"Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen -
geschrieben 1298020690000
Ich vermutete, dass heber eher Interesse an Auskünften seitens anderer Geschädigter hat.
Daher mein Verweis auf den Thread von BigXtra.
Die Antwort auf deine Frage "Hat Dir der Veranstalter eigentlich die Wahl gelassen, ob Du bleiben oder zurückfliegen willst?" würde mich auch interessieren.
Wäre nett, wenn heber sich dazu äußern würde.
Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens) -
geschrieben 1298022443000
@ Kurion
Dass war doch keine Kritik von mir, dass Du auf den anderen Thread verwiesen hast ... ... für spezielle Probleme mit Big Xtra und um andere Geschädigte zu finden, sind die Fragesteller dort richtig aufgehoben.
Allerdings finde ich, dass dies eben gleichzeitig ein allgemeines und auch interessantes Rechtsproblem ist, das bei Reisen mit ALLEN Veanstaltern auftreten kann und deshalb auch hier im Reiserechtsforum diskutiert werden sollte.
Ich finde es immer schade, wenn solche Diskussionen "aus Gründen der Übersichtlichkeit" dann in einen bestimmten Reiseveranstalter- oder Airline-Thread verschoben werden. Da allgemeine Probleme irgendwann bei den meisten Reiseveranstaltern und Airlines auftauchen und somit dutzend- oder gar hundertfach in verschiedenen Threads diskutiert werden und Threads aber gleichzeitig ellenlang sind wegen vieler anderer Fragestellungen, finde ich ... dass dabei die Übersicht die leidet ... ( an dieser Stelle noch ein ... ... für curi ...)
P.S. Wäre wirklich schön, wenn der Fragesteller sich nochmal zu den genauen Umständen der verfrühten Abreise aus Ägypten äußert. Gab es Alternativen? Was genau wurde ihm vort Ort bzgl. Teilerstattung gesagt?
"Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen -
geschrieben 1298023718000
Ich würde einfach beim Veranstalter um eine Erklärung bitten, wie sich der Betrag errechnet. Vielleicht wird dann klar, dass ein Tag im Hotel das allerbilligst an so einer Reise ist. Interessant dürfte auch sein, ob der Reisevertrag gekündigt wurde, so dass evtl. der außerplanmäßige Rückflug wesentlich teurer ist als der ursprüngliche etc.
Allerdings verliere ich langsam die Lust etwas zu schreiben, da Leute immer öfter ein paar Brocken hinwerfen und dann nicht mehr gesehen werden.
Allerdings will der TO ja auch gar nicht wissen, ob das Vorgehen in Ordnung ist, er hat ja für sich schon entschieden dass er ein "Geschädigter" ist und Gleichgesinnte sucht.
-
geschrieben 1298024052000
Näää, habe ich auch nicht so empfunden
Ist schon richtig, dass es sowohl hier als auch dort hinpasst.
Und wäre für den TO - in beiden Foren - am besten.
Aber man kann ja - wenn man das Posting liest / "suche weitere Geschädigte" - mit einer Schließung hier rechnen.
Wäre in diesem Fall allerdings schade (selbst wenn es ev. zu einem Doppelposting kommt).
Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens) -
-
geschrieben 1298027480000
@chepri sagte:
Interessant dürfte auch sein, ob der Reisevertrag gekündigt wurde, so dass evtl. der außerplanmäßige Rückflug wesentlich teurer ist als der ursprüngliche etc.
Ich meine, in solchen Situationen muss zumindest keine förmliche Kündigung erfolgen, sondern sich diese aus der Gesamtsituation schlüssig ergibt.
Sollte der Rückflug tatsächlich teurer gewesen sein, so haben Veranstalter und Kunde diese Mehrkosten zu gleichen Teilen zu tragen.
-
geschrieben 1298027606000
@chepri sagte:
Allerdings verliere ich langsam die Lust etwas zu schreiben, da Leute immer öfter ein paar Brocken hinwerfen und dann nicht mehr gesehen werden.
Lieber @chepri, wirf die Nerven nicht weg - das ist ganz normal! Otto-Normalverbraucher (nicht du gemeint ) weiß halt oft nicht, worauf es ankommt und formuliert halt unbeholfen. Jetzt einmal von jenen abgesehen, die vorsätzlich etwas verschweigen, damit sie "bessere" Auskünfte erhalten ...