Das gibt doch bloß wieder Ärger. Ist doch nichts dabei, wenn vor Ort ein Mitarbeiter des Anbieters oder ein Beauftragter ein Papier überreicht: Gemäß § 651 j I BGB kündigen wir den Reisevertrag wegen höherer Gewalt.
Eventuelle Kosten gem § 651 j II 2 BGB werden zu einem späteren Zeitpunkt abgerechnet.
So oder so ähnlich haben es die Veranstalter bei der "Aschewolke" gemacht und vermutlich auch diesmal. Sonst sehe ich nämlich großen Ärger auf sie zukommen, wenn sie die anteiligen Kosten haben wollen. Schließlich war dort weder Krieg, noch eine größere Naturkatastrophe noch sonst ein Ereignis, das sofortiges unverzügliches Handeln erforderte.
Manchmal frage ich mich schon, wozu wir wunderschöne §§ haben, wenn sie nicht angewendet werden. Und was heißt schon "in solchen Situationen"? In Hurghada war ringsum tiefster Frieden und die Situation am 03.02. nicht anders als am 30.01., dem Beginn der Reise.