• chepri
    Dabei seit: 1148342400000
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    gesperrt
    geschrieben 1298028268000

    Das gibt doch bloß wieder Ärger. Ist doch nichts dabei, wenn vor Ort ein Mitarbeiter des Anbieters oder ein Beauftragter ein Papier überreicht: Gemäß § 651 j I BGB kündigen wir den Reisevertrag wegen höherer Gewalt.

    Eventuelle Kosten gem § 651 j II 2 BGB werden zu einem späteren Zeitpunkt abgerechnet.

    So oder so ähnlich haben es die Veranstalter bei der "Aschewolke" gemacht und vermutlich auch diesmal. Sonst sehe ich nämlich großen Ärger auf sie zukommen, wenn sie die anteiligen Kosten haben wollen. Schließlich war dort weder Krieg, noch eine größere Naturkatastrophe noch sonst ein Ereignis, das sofortiges unverzügliches Handeln erforderte.

    Manchmal frage ich mich schon, wozu wir wunderschöne §§ haben, wenn sie nicht angewendet werden. Und was heißt schon "in solchen Situationen"?  In Hurghada war ringsum tiefster Frieden und die Situation am 03.02. nicht anders als am 30.01., dem Beginn der Reise.

  • gabriela_maier
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    geschrieben 1298030429000

    Meines Wisssens nach ( war ja auch Direktbetroffene ) wurden von einem Tage x an alle Buchungen nach Ägypten gestoppt, sprich, alle gebuchten Reisen konnten entweder storniert oder umgebucht werden.

    Ich kann nun das Abreisedatum 30.01. nicht hundertprozentig in diese Schiene einordnen, aber zumindest weiss ich sicher, das alle vor dem Tag x in Ägypten weilende Urlauber zu ihren gebuchten Rückreiseterminen zurückreisen konnten. Also gab es nie eine "von Amts wegen" angeordnete Pflicht. Auch wir sind von einer leer ankommenden Maschine nach Deutschland zurückgefolgen worden. Liegt das hier wohl an dem Veanstalter, der da "billigst" rauskommen will ?

    Gruss Gabriela

  • Bienekind
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    geschrieben 1298050052000

    Nun hat sich ja der TO noch nicht wieder gemeldet. Wäre interessant zu erfahren, was für eine Art Reise es denn war - wenn es eine Rundreise o.ä. gewesen sein sollte, wäre die Durchführung ja doch wohl erheblich erschewert gewesen. Aber das ist Kaffeesatzleserei, solange nicht mehr Infos rüberkommen.

  • mosaik
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    geschrieben 1298051983000

    @chepri sagte:

    Manchmal frage ich mich schon, wozu wir wunderschöne §§ haben, wenn sie nicht angewendet werden.

    ich gebe es ehrlich zu: mir ist das Suchen zum mühsam, wo doch alles hier ehrenamtlich und gratis ist. Aber wir beide ergänzen uns ja doch eh oder nicht? ;)

  • uta15
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    geschrieben 1298052442000

    Moin allerseits,

    hatte selber vor Ort ( El Gouna) nachfolgendes erleben "dürfen" :

    Gebucht Pauschalreise v. 18.1. -15.2.

    Beginn der Unruhen 25.1.  Ab 1.2. div. Hinweise von RV in den Kontaktmappen über Erklärungen der Bundesregierung. ab  3.2. werden Skandinavier und Schweizer ausgeflogen. Ab 6.2. "Angebote" div. deutscher RV. mit Ankündigung der "Ausreise bis spätestens 13.2

    Mein RV TUI ( Discount travel) am 8.2.   : Für alle Gäste deren Abreise nach dem 11.2. stattfinden sollte, organisieren wir derzeit Rückflüge bis zum 13.2.  Bitte haben Sie Verständnis dafür,dass wir uns gezwungen sehen, Ihren Reisevertrag wg. höherer Gewalt zu kündigen sollten Sie unser Angebot nicht annehmen.

    Am 9.2. erhielt ich um 17:51 Nachricht : Abflug 10.2. 15:15

    Weder in El Gouna noch in Hurghada haben wir, außer im Fernsehen, etwas von den Unruhen bemerkt ! Von Schwierigkeiten in Logistik oder Versorgung konnte keine Rede sein. Klar, dass die RV keine leeren Flugzeuge runter und halbvolle zurückholen wollten ! ;)

    Habe Kontakt wg .der aus gefallenen Leistungen aufgenommen und am 16. Schreiben erhalten, dass mein Anliegen demnächst bearbeitet wird.

    Bin auch gespannt was man mir anbieten wird ! :?

    Hoffentlich geht es dort bald wieder los. Mir tun die dort ausschließlich vom Tourismus lebenden Menschen leid, die überhaupt nicht die Panik der RV verstanden,mit denen die Touristen "evakuiert "wurden.

    L.G. Michael

  • Kourion
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    geschrieben 1298054080000

    @uta

     

    Bezüglich deiner zitierten "Panik der RV": Klick doch mal  HIER      und lies dann weiter bis z. B. 09.02.

     

    Dann siehst du ein wenig, wie die Stimmung hier in Deutschland war - was Reisen nach Ägypten betraf.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • gabriela_maier
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    gesperrt
    geschrieben 1298054398000

    @uta15:

    ich muss zugeben, das meine Informationen bezgl. der planmässigen Rückflüge sich nur bis zum 07.02.2011 beziehen. Wir selbst sind am 04.02. zurückgeflogen, konnten aber die anstehenden Rückflüge in den entsprechenden Mappen der RV einsehen.

    Es war wohl wie auch in Tunesien eine Entscheidung der RV, die Bücher zuzumachen und alles möglichst kostensparend zum Abschluss zu bringen, sprich alle auf einmal rauszuholen. Wie hier eine Kündigung des Reisevertrages juristisch zu bewerten ist vermag ich nicht zu beurteilen. Fakt ist aber, das sich de jure ( über das AA ) wohl zwischen dem 01.02. und dem 08.02.2011 nichts geändert hat.

    Gruss Gabriela

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1298056312000

    @uta

     

    P.S.: Ab HIER    bzw. der Folgeseite wird es besonders "interessant"...

     

    Soweit zur "Panik".

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • chepri
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    geschrieben 1298058648000

    @mosaik sagte:

    ...mir ist das Suchen zu mühsam,

    Das ist eine Antwort, mit der ich sehr gut leben kann. Aber viel suchen mußt du nicht:

    Das Standardrezept: Nimm den § 145 BGB, füge eine Portion 651a I hinzu, verrühre das Ganze mit ein wenig 323 und runde mit einem Schuß 157 ab. Sollte das Ergebnis nicht zufriedenstellen kannst du versuchen mit 651 e oder d noch etwas zu retten, bevor du alles mit 651f in die Tonne kloppst..

    Gruss

    chepri

    @gabriela_maier sagte:

    Wie hier eine Kündigung des Reisevertrages juristisch zu bewerten ist vermag ich nicht zu beurteilen.

    Viel mehr würde mich interessieren, welche Ansprüche ein Reisender geltend machen kann, wenn ein Gericht feststellt, dass die Kündigung zu Unrecht erfolgte.

  • heber63150
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    Beiträge: 4
    geschrieben 1298119319000

    Sorry komme erst jetzt dazu!

    Es war eine Nilkreuzfahrt+ Badeurlaub gebucht. Verlauf: 30.1. Hug Hotel, 31.1.LUxor Schiff. 22.30Uhr Mitteilung das wiram 1.2.nach Antalja ausgeflogen werden. 1.2. Abends nach Antalja. Unterbr. Im Hotel. 2.2. wer will konnte umbuchen. Abflg am 2.2. mittags nach Ffm. BigXtra Kosten: 550,00 Etrsatzrückbef., 54,00 ANtalya Hotel, ./. 351,17 Kosten des urspr.bebuchten Rückfl. = 202,83 davon 1/2 = 101,42. Nicht in Anspruch gen. Leist. In Äypten 422,81 = 321,39. Teurer Urlaub.Übrigens wurde der Ausflug nach Antalya ohne Alternative angeordnet.

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