ich hoffe, ich habe dich richtig verstanden: Antritt der Reise am 30.01., am 31.01. die Info, das ( mit einem Tag Zwischenaufenthalt via Antalya ) die Reise abgebrochen wird ? Und dafür eine Erstattung von € 321.39 ?
Aus welcher Erkenntnis heraus hat dich der RV die Reise noch antreten lassen, sie aber sofort einen Tag später gecancelt ? Was hat sich in diesen 24 Stunden so impertinent Wichtiges aus dem AA ergeben, was den RV zu dieser Entscheidung veranlasst hat ? Nein, da hat man dich wohl wissentlich was geschehen wird noch losgeschickt, denn solche Planungen werden nicht innerhalb einer Nacht entschieden und logistisch ins Reine gebracht. Und warum Antalya ? Da wollte man sicher in einem Aufwasch noch ein anderes Problem lösen.
Der RV wird n.m. Meinung von seiner Linie nicht abgehen, wenn du das Problem ernsthaft zu lösen versuchst wird es ohne Anwalt und Prozess nicht gehen.
mir ist die Formulierung des RV`s nicht klar: entweder zwangsweiser vorzeitiger Rückflug oder Kündigung des Reisevertrages. Ich denke, das schon ein vorzeitiger Rückflug eine Kündigung des Reisevertrages durch den RV darstellt. Welche Bedeutungen haben Reisewarnungen durch das AA für Urlauber, die bereits vor Ort sind ? Heisst das automatisch auch zwangsweise Rückführungen ? Wer entscheidet das ? Eine ernsthafte Bedrohung der Urlauber am Roten Meer hat nachgewiesen nie bestanden, die Flughäfen Hurghada, Sharm el Sheik und Marsa Alam waren nie geschlossen. Das heisst also, die Abholung zum vorgesehenem Zeitpunkt wäre immer möglich gewesen ( allerdings unzweifelhaft nur durch leeren Hinflug ).
Wie das ein Gericht entscheiden wird ist offen. Auf der einen Seite berechtigte Interessen der RV auf der Ernsthaftigkeit des Problems und einer wirtschaftlichen Lösung, auf der anderen Seite die Urlauber, die auf Erfüllung ihres Reisevertrages pochen. Nach meiner Meinung müsste dort ein Interessenausgleich in Form von Entschädigungszahlungen durch den RV erfolgen, da dieser durch mathematische höhere Zahl seiner Vorteile ausgleichspflichtig gegenüber dem Einzelurlauber sein sollte.
Gruss Gabriela