Das Urteil betr. lärmverursachende, geistig behinderte bezieht sich NICHT auf ein Urlaubsproblem, sondern war ein "Nachbarschaftsstreit.
Es gibt jedoch sogar mehrere Urteile, betreffend Einschränkung der Urlaubsfreude durch Behinderte:
Das Amtsgericht Flensburg hatte 1992 einer Familie die Minderung ihres Reisepreises um 350 Mark zugesprochen, weil sie sich im Speisesaal durch den Anblick von zehn schwerbehinderten Rollstuhlfahrern gestört gefühlt hatte. Ähnlich das Landgericht Frankfurt, das im Jahr 1980 befunden hatte: „Es ist nicht zu verkennen, daß eine Gruppe von Schwerstbehinderten eine Beeinträchtigung des Urlaubsgenusses darstellen kann."
Ob diese Urteile in Rechtskraft erwachsen sind, ist m.E. egal. Dass überhaupt solche Urteile gefällt werden, ist eben dem Umstand zu verdanken, dass deutsche Gerichte über solch subjektive Dinge wie "vertane Urlaubszeit" "Erholungswert" etc. entscheiden.
M.E. gibt es kein Recht auf "wunderschönen, erholsamen Urlaub", genau einen solchen Rechtsanspruch suggeriert aber das deutsche Reiserecht. Die logische Folge davon ist dann halt, dass sich Gerichte mit Fragen befassen wie z.B. ob eben Behinderte einen Reisemangel darstellen, Kinderlärm etc. etc.
Mit der Frankfurter Tabelle versucht man effektive Mängel und den finanziellen Ersatz logisch abzuwickeln, ist ja grundsätzlich auch O.K., wenn die Gerichte nun aber beginnen zu urteilen, ob der Urlaub INSGESAMT schön, erholsam, nett, glücklich-machend, ärgerlich,langweilig oder was auch immer war, so begeben sich die Gerichte auf ein Terrain wo sie m.E. nicht hingehören. Wäre dann der nächste Schritt ein "Lügendedektor" um herauszufinden, ob die Aussagen des Reisenden seinen ehrlichen Empfindungen entspricht, d.h. ob der Urlaub wirklich so mies war, oder ob er dies nur behauptet?????
Es wäre schön, wenn sich auf Gabriela Maier auf eine Diskussion über die Sinnhaftigkeit von Urteilen, welche sich auf individuelle, subjektive Empfindungen stützen, einlassen würde. Das vorliegende Urteil, dass dem Kläger neben der Entschädigung für diverse Mängel (was ja auch O.K. ist) ZUSäTZLICH Schmerzensgeld zuspricht geht m.E. in die falsche Richtung - es ist genau die Richtung, welche dann z.B. eben Behinderte als Reisemangel bezeichnet. Ich glaube dem Reisenden, der sagt: Ich fühle mich durch Behinderte gestört. Aber ein Richter müsste dann halt sagen: Es ist ihre subjektive Empfindung. Und genau ein solchen Entscheid hätte ich hier erwartet: Der Kläger ist für die effektiven Mängel entschädigt worden. Für die individuelle Gestaltung des Urlaubes ist der Reisende jedoch selbst verantwortlich. Es ist anzunehmen, dass im gleichen Zeitraum Reisende ihren Aufenthalt dort genossen haben. Es ist somit eine subjektive Empfindung, die nicht zu Schmerzensgeld berechtigt.
Leider wird Frau Maier auch diesen Faden nicht aufnehmen, ich behaupte ja nicht das ich recht habe, aber ich denke, dass ich doch Argumente bringe, welche zumindest diskutiert werden könnten...