• agricola
    Dabei seit: 1190246400000
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    geschrieben 1253264393000

    Guten Morgen,

    kann mich auch an den Artikel mit den Behinderten erinnern.

    Aber das war nur die Schlagzeile. Im Text und viel kleiner

    (geradezu provozieren klein) 

    stand der wirkliche Grund. Ist schon so, man sollte ruhig

    bis zum Ende lesen.

    Einen schönen Tag und viel Sonne wünscht Euch

    kurt

  • GrosserZwerg
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    geschrieben 1253268073000

    Das Urteil betr. lärmverursachende, geistig behinderte bezieht sich NICHT auf ein Urlaubsproblem, sondern war ein "Nachbarschaftsstreit.

    Es gibt jedoch sogar mehrere Urteile, betreffend Einschränkung der Urlaubsfreude durch Behinderte:

    Das Amtsgericht Flensburg hatte 1992 einer Familie die Minderung ihres Reisepreises um 350 Mark zugesprochen, weil sie sich im Speisesaal durch den Anblick von zehn schwerbehinderten Rollstuhlfahrern gestört gefühlt hatte. Ähnlich das Landgericht Frankfurt, das im Jahr 1980 befunden hatte: „Es ist nicht zu verkennen, daß eine Gruppe von Schwerstbehinderten eine Beeinträchtigung des Urlaubsgenusses darstellen kann."

    Ob diese Urteile in Rechtskraft erwachsen sind, ist m.E. egal. Dass überhaupt solche Urteile gefällt werden, ist eben dem Umstand zu verdanken, dass deutsche Gerichte über solch subjektive Dinge wie "vertane Urlaubszeit" "Erholungswert" etc. entscheiden.

    M.E. gibt es kein Recht auf "wunderschönen, erholsamen Urlaub", genau einen solchen Rechtsanspruch suggeriert aber das deutsche Reiserecht. Die logische Folge davon ist dann halt, dass sich Gerichte mit Fragen befassen wie z.B. ob eben Behinderte einen Reisemangel darstellen, Kinderlärm etc. etc.

    Mit der Frankfurter Tabelle versucht man effektive Mängel und den finanziellen Ersatz logisch abzuwickeln, ist ja grundsätzlich auch O.K., wenn die Gerichte nun aber beginnen zu urteilen, ob der Urlaub INSGESAMT schön, erholsam, nett, glücklich-machend, ärgerlich,langweilig oder was auch immer war, so begeben sich die Gerichte auf ein Terrain wo sie m.E. nicht hingehören. Wäre dann der nächste Schritt ein "Lügendedektor" um herauszufinden, ob die Aussagen des Reisenden seinen ehrlichen Empfindungen entspricht, d.h. ob der Urlaub wirklich so mies war, oder ob er dies nur behauptet?????

    Es wäre schön, wenn sich auf Gabriela Maier auf eine Diskussion über die Sinnhaftigkeit von Urteilen, welche sich auf individuelle, subjektive Empfindungen stützen, einlassen würde. Das vorliegende Urteil, dass dem Kläger neben der Entschädigung für diverse Mängel (was ja auch O.K. ist) ZUSäTZLICH Schmerzensgeld zuspricht geht m.E. in die falsche Richtung - es ist genau die Richtung, welche dann z.B. eben Behinderte als Reisemangel bezeichnet. Ich glaube dem Reisenden, der sagt: Ich fühle mich durch Behinderte gestört. Aber ein Richter müsste dann halt sagen: Es ist ihre subjektive Empfindung. Und genau ein solchen Entscheid hätte ich hier erwartet: Der Kläger ist für die effektiven Mängel entschädigt worden. Für die individuelle Gestaltung des Urlaubes ist der Reisende jedoch selbst verantwortlich. Es ist anzunehmen, dass im gleichen Zeitraum Reisende ihren Aufenthalt dort genossen haben. Es ist somit eine subjektive Empfindung, die nicht zu Schmerzensgeld berechtigt.

    Leider wird Frau Maier auch diesen Faden nicht aufnehmen, ich behaupte ja nicht das ich recht habe, aber ich denke, dass ich doch Argumente bringe, welche zumindest diskutiert werden könnten...

    Heinz
  • agricola
    Dabei seit: 1190246400000
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    geschrieben 1253350586000

    Na großer Zwerg,

    wartest Du immer noch auf Schneewitchen?

    Einen schönen Tag noch

    kurt

  • Bonita96
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    geschrieben 1253355951000

    @gabriela_maier sagte:

    Das Landgericht Duisburg hat einem Urlauber "Schmerzensgeld" für entgangene Urlaubsfreude zugesprochen. Es geht um den Grundsatzgedanken, und nicht um Details. Das ist in der Tat ein revolutionäres Urteil.

    Wo im von Dir erwähnten Urteil steht das? Das Gericht hat Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit (651 f II BGB) zugesprochen und ein Schmerzensgeld i.H.v. 500 € wegen der Flohbisse, wobei das Verschulden des RV vermutet wurde.

    Dass es für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit eine Entschädigung gibt, hat der Gesetzgeber geregelt, nicht das LG Duisburg. Das LG hat folglich nur das Gesetz angewendet. Sprich also bitte nicht mehr von "Schmerzensgeld", wenn Du die Entschädigung meinst.

  • gabriela_maier
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    gesperrt
    geschrieben 1253382693000

    @Bonita96:

    ich empfehle dir, bei Google nicht nur die Nr. des Urteils einzugeben, sondern LG Duisburg vorzusetzen. Dann kannst du das ganze Urteil lesen. Schmerzensgeld für entgangene Urlaubsfreude ist bis dato keine gängige Praxis in der Rechtssprechung im Reiserecht. Daher ist das Urteil schon von sehr hoher Bedeutung. Aber bitte, noch zur Klarstellung:

    mein Eingangsthema ist keine persönliche Wertung des Urteiles, es ist wörtlich zitiert aus der juristischen Redaktion einer Wirtschafts-Fachzeitschrift. Das hätte ich -sehe ich ein- besser formulieren müssen.

    @ Grosser Zwerg:

    es ist mir klar, das dieses Urteil unterschiedliche Reaktionen hervorruft. Zumindest für meine Seite, als Verbraucherin ( Urlauberin ) sehe ich das durchaus positiv. Deine Seite und deine Interessenslage kenne ich nicht.

    Warum ich das Urteil persönlich für gut finde, versuche ich anhand eines Beispiels zu erläutern. Angenommen, ich buche ein von mir aus individuellen Interessenspunkten ausgesuchtes Angebot für eine ebenso individuell bestimmte Dauer im Wert von € 2.000.--. Jetzt stellen sich leider vor Ort erhebliche Mängel heraus, die ich zuhause vor Gericht einklage. Der Richter bewertet diese Mängel -von mir aus nach der Frankfurter Tabelle- mit 50% des Reisepreises, und spricht mir dafür eine Minderung des Reisepreises in gleicher Höhe zu.

    Was bedeutet das aber für mich ? Ich wollte einen Urlaub im vollen Gegenwert, und keinen Urlaub zum verminderten Preis, der sich anhand der addierten Mängel ergeben hat. Das war nicht der Urlaub, den ich gebucht habe. Und dieser "Zwangs"-Urlaub verschafft mir nicht die Urlaubsfreude, die ich mir vorgestellt hatte. Und das genau sind die Entscheidungsgründe des LG Duisburg gewesen. Die Sachmängel wurden mit € 1.804.-- bewertet, das Schmerzensgeld zusätzlich in gleicher Höhe. Die € 500.-- für die Sandflöhbisse in ihrer Wirkung noch nach der Rückkehr waren darin includiert.

    Gruss Gabriela

  • Lexilexi
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    geschrieben 1253386074000

    @gabriela maier

    deinem letzten beitrag ist so eigentlich nichts mehr hinzu zu fügen.

    diskutieren müßte man aber die worte:

    "Jetzt stellen sich leider vor Ort erhebliche Mängel heraus, die ich zuhause vor Gericht einklage".

    was genau stellt denn einen erheblichen mangel dar? und vor allem: wer kann für den mangel verantwortlich gemacht werden?

    schreibt der katalog einen pool aus, und es ist keiner da, dann stellt das wirklich ganz objektiv einen mangel dar.

    ist dieser pool aber, wie beschrieben, vorhanden, es schwimmen aber ein paar strohhalme drin, lässt sich nun trefflich streiten, ob wir hier einen mangel haben, oder nicht.

    und genau so meine ich die beiträge von "großer zwerg" verstanden zu haben.

    es gibt dinge, die sind objektiv zu bemängeln.

    es gibt aber dinge, wie behinderte im hotel, die keiner mangel-diskussion würdig sind.

    behinderte sind schließlich genauso wertvolle mitglieder unserer gesellschaft wie du und ich.

    und niemand darf sich anmaßen, in dem zusammenhang von einem mangel oder beeinträchtigten ferien zu sprechen.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1253386680000

    lexilexi:

    in meinem Beispiel ging es nur um einen Fakt, das es Mängel vor Ort gab. Ohne Details, ohne Aufzählung usw. Lass es völlig aussen vor, was es war. Zurück in der Heimat hat der Richter das in meinem Beispiel mit 50% Reisepreisminderung bewertet.

    Es bleibt das Problem -und das Thema hier- das dieser genossene Zwangsurlaub trotz der erstatteten Mängel mir nicht die Urlausbsfreude verschafft hat, die ich gewollt habe.

    Ich werde mich nicht auf die Schiene bewegen, das z.B. die Anwesenheit von Behinderten schon ein Reisemangel sind und u.U. auch ein Schmerzensgeld bewirken können. Soweit ich weiss, sind die Richter bisher in der Beurteilung dieser Umstände sehr sensibel damit umgegangen. Und das ist auch gut so ! Auch in unserer normalen Umwelt leben wir mit Schicksalen unserer Nachbarn oder Mitmenschen.

    Gruss Gabriela

  • mogan13
    Dabei seit: 1240444800000
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    geschrieben 1253386996000

    @ Lexilexi

    Was den letzten Abschnitt deines Beitrages betrifft kann ich Dir nur voll und ganz zustimmen.

    Ich finde es auch das Letzte behinderte Mitmenschen als Reisemangel zu sehen, wie Du schon sagst es sind genau so wertvolle Mitmenschen wie Du und ich.

    Und auch die Menschen, die mit einer Behinderung oder mehr oder weniger schweren gesundheitlichen Beeinträchtigung leben müssen , haben ein Recht auf Erholung und Urlaub.

    Aber es gibt halt Mitmenschen die sich über alles und jeden Aufregen, und einer Laus ins Hinterteil kucken.Die finden auch da was wo es nix zu finden gibt.

    Liebe Grüße mogan13

    Ich bin ich und anders gibt´s mich nicht!
  • agricola
    Dabei seit: 1190246400000
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    geschrieben 1253402511000

    Guten Abend,

    Mogana um die unwesentlichen Mängel geht es nicht.

    Wesentliche Mängel sind zum Beispiel Hygiene,  Baumängel,

    fehlende zugesicherte Hoteleinrichtungen.

    Fehlende Einrichtungen lt. Katalog. Katalogversprechen sind zugesicherte

    Teile des Urlaubes, welche der Urlauber unbedingt verlangen

    kann.

    Es gibt auch den Begriff des wesentlichen Mangels und

    des unwesentlichen Mangels.

    Auch sogenannte unwesentliche Mängel können wie wichtige

    Mängel gewertet werden, wenn der Urlauber nachdrücklich nach

    dieser Einrichtung gefragt hat und betonte, daß er nur deshalb

    in dieses Hotel fährt.

    Juristen werten die Dinge anders. Juristendeutsch zu verstehen ist

    nicht so einfach.

    Oftmals wird die Bedeutung eines Satzes oder Wortes erst nach

    mehrfachem Lesen klar.

    Man sollte daher Urteil sehr genau lesen und nicht nach eigenem

    Empfinden auslegen.

    Nicht umsonst gibt es Anwälte. Diese studieren zwar Jura aber

    von Anwalt zu Anwalt und von Gericht zu Gericht gibt es eben auch

    unterschiedliche Deutungen.

    Einen guten Schlaf wünscht Euch

    kurt

  • agricola
    Dabei seit: 1190246400000
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    geschrieben 1253531235000

    Guten Morgen Freunde,

    so nun haben wir dieses Thema ziemlich ausdiscutiert.

    Was lernen wir daraus?

    Wir denkt Ihr darüber?

    Einen schönen Tag noch

    kurt

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