Um mal wieder zum Thema zu kommen nach dem das persönliche ja jetzt hinreichend erörtert wurde.
Eine Ticketingfrist heißt NICHT, dass die Reservierung garantiert ist!
Hier liegt der Irrtum von Marcell, es heißt lediglich, dass alle Tickets dieses Tarifes bis spätestens zu diesem Zeitpunkt ausgestellt werden müssen!
Der Tarif selber kann aber jederzeit geändert oder gelöscht werden.....dann hat man eine Buchung ohne gültigen Tarif, oder aber mit einem neuen teureren Tarif oder eine Buchung die zu keinem Tarif passt und somit wertlos ist.
Gleiches gilt für Flugplanänderungen und Flugstreichungen, wenn das Ticket nicht ausgestellt ist, hat man keinen Anspruch auf Umbuchung oder Beförderung, die Reservierung ist wieder wertlos und muss ggf. teuer neu getätigt werden.
Eine nicht ausgestellte Reservierung ist absolut UNVERBINDLICH für beide Seiten und kann auch von der Airline jederzeit ohne Info im System gelöscht werden....weil man z.B. den Platz anderweitig verkaufen möchte....
Diese Reservierung ist also praktisch garnix, weil sich überhaupt keine Ansprüche für den Verbraucher in jeglicher Art und Weise daraus ableiten lassen........man hat keinerlei Ansprüche auf einen Platz oder gegen die Airline!
Warum sollte man dies dann also überhaupt tun?
Es macht nicht viel Sinn, ist aber bis man z.B. den Urlaub mit der Frau oder dem Kollegen abgeklärt hat besser als garnix....dann aber so bald als möglich Ausstellen lassen, damit man gegen die oben genannten Risiken abgesichert ist und auch Rechte gegenüber der Airline hat.