Dann nerv sie doch und schreibe, dass du mit dieser Auskunft nicht zufrieden bist. Teile ihnen mit, dass
- sie dein Vertragspartner sind
- du im Falle einer Umbuchung auf sofortigem Rückflug bestehst
Dann nerv sie doch und schreibe, dass du mit dieser Auskunft nicht zufrieden bist. Teile ihnen mit, dass
Ich denke ich werde mich dort kurz vor der Reise noch mal in Erinnerung bringen, ist ja erst im nächsten September. Ich wollte erst mal hören was die dazu zu sagen haben ....
Warum? Sonderlich beeindrucken wird es vermutlich niemanden und wie Dir mitgeteilt wurde, werden "die" sich schon vor der Reise bei Dir melden.
Hallo,
es kann durchaus nicht schaden, wenn du etwas Druck ausübst und eine
schriftliche Besätigung für das gebuchte Hotel verlangst, sollte es überbucht sein,
sucht man eine andere Schwachtstelle und ein anderer Urlauber ist der Dumme.
Sofort einen Rückflug verlangen wenn das gebuchte Hotel nicht frei ist, vielleicht
Einer von Tausend. Was willst du machen. wenn dein Zimmer schon belegt ist ?
Habe es schon einmal ärgerlich erlebt, seitdem bei diesem RV nicht mehr gebucht.
Nicht dass, eine Überbuchung gänzlich unverzeihlich gewessen wäre, aber in
meinem Fall ein desiniteressiertes Verhalten des RL.
dann verlangst du wohl auch bei deiner airline eine zusätzliche bestätigung, dass du den platz im flieger hast?
so ein schreiben mit "etwas druck" bringt doch höchstens gelächter beim rv.
eigenartig auf was für ideen ferienreisende vor der abreise so kommen!
a) Nun, wenn die Überbuchungsproblematik bei den Ferienfliegern Ausmaße annimmt wie bei den Hotels, könnte man darüber nachdenken. Im Fall einer Pauschalreise wäre aber Ansprechpartner nicht "deine airline" (als Pauschalreisender muß man bis check-in sowieso mit einem Wechsel der airline rechnen) sondern der RV. Im übrigen wird diese Verschiebung der Kunden hinsichtlich des Transports ja laufend gemacht und ist, was Abflugzeit angeht, auch durch die AGB gedeckt.
Insofern war diese Äußerung ein schlechter Vergleich
Ich unterstelle mal den RV's, dass sie nicht nur schlecht bezahlte Massensachbearbeiter beschäftigen, sondern auch Leute, die sich mit rechtlichen Fragen und Hintergründen auseinandersetzen. Natürlich bringt u.U. eine solche Anfrage etwas! Wenn ein RV zwei Wochen vor Reiseantritt schriftlich bestätigt, dass der Kunde im gebuchten Hotel untergebracht wird (was eigentlich eine Selbstverständlichkeit ist, denn darüber gibt es einen Vertrag) und dann erfolgt vor Ort plötzlich doch ein Wechsel der Unterkunft, sind im Falle einer Mängelrüge und den sich daraus ergebenden Folgen (Rücktritt vom Vertrag, Schadenersatz etc.) die Erfolgsaussichten und möglichen Forderungen deutlich besser durchsetzbar. Jeder Richter würde sich freuen, wenn im falle einer Verhandlung der Kläger dieses Papier vorläge und jeder RA würde freudigst und ausführlich die Begründung der Schadenersatzforderung diktieren.
Also bitte nicht immer gleich versuchen die Kunden lächerlich zu machen, die von sich aus aktiv werden um auch das zu erhalten, wofür sie bezahlen. Kein Individualreisender würde sich das gefallen lassen, was sich Pauschalreisende gefallen lassen. Die Beschwerden über individuell gebuchte Hotels, wo dann bei Anreise der Rezeptionist bedauernd mit der Schulter zuckt und meint "Sorry, aber wir sind voll", halten sich doch sehr in Grenzen.
Tja chepri, genau aus den von dir genannten Gründen werden die VA solche Bestätigungen eher nicht ausstellen.
Doch, sie tun es bzw. taten es, als ich noch Pauschalurlauber war. Im übrigen wäre es einen Versuch mal Wert, dies durchzuziehen. Aber nur deshalb werde ich jetzt auch keine Pauschalreise buchen
Ich hätte die Chance! Bin mit ITS im Januar eine Woche auf Fuerteventura, könnte somit mal mit dem Mailverkehr beginnen Aber ehrlich, es wäre mir zu blöd.
....brauchst Du auch nicht Marcel, die lesen hier mit und werden den roten Teppich ausrollen auch ohne Mails
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!