• Günter/HolidayCheck
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1291370693000

    ...einmal ganz abgesehen davon, dass eine Überbuchung auch einen individuell

    eingebuchten Gast, also auch "Nicht-Pauschalurlauber" treffen kann. Denn es sind ja die Hotels, die über die  "maximale Füllhöhe" hinaus Buchungen annehmen und nicht die Reiseveranstalter. ;) Die warten bis zum stop sale und dann geht nichts mehr.

  • gastwirt
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    gesperrt
    geschrieben 1291371556000

    @mannige Ich hab doch bei HC gebucht! Wenn was schiefgeht, wird mich Zielexperte Günter schon trotzdem ins H10 Tindaya einquartieren :laughing:

  • chepri
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    geschrieben 1291376297000

    @Günter/HolidayCheck sagte:

    ...einmal ganz abgesehen davon, dass eine Überbuchung auch einen individuell

    eingebuchten Gast, also auch "Nicht-Pauschalurlauber" treffen kann.

    Ich hab es ja nicht generell ausgeschlossen, aber die Wahrscheinlichkeit ist äußerst gering.

    Möglicherweise gehe ich da aber auch viel zu sehr von meinem eigenem Buchungsverhalten aus, denn in erster Linie bin ich in Hotels, wo es kaum Pauschalurlauber gibt.

  • FlatEric
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    geschrieben 1292528961000

    Ich hätte nochmal eine Frage: In div. Foren habe ich gelesen, dass ich bei Überbuchung, die ich erst vor Ort erfahre, zwei Möglichkeiten habe:

    1. Rücktritt (nicht Stornierung) vom Vertrag und Ablehnung des Ersatzhotel und schnellstmögliche Rückreise. (Reisepreis muß komplett erstattet werden + Entschädigung)

    2. Annahme des Ersatzhotels  -UNTER VORBEHALT- , wichtig: trotzdem bekomme ich später zu Hause eine Entschädigung.

    Was heißt "unter Vorbehalt"?  Wie lange habe ich Zeit, das neue Hotel zu prüfen? Muß ich den Vorbehalt schriftlich dem Reiseleiter mitteilen? Muß der Reiseleiter Gegenzeichnen?

    Kann ich verlangen, dass der Reiseleiter mehr als ein Hotel als Ersatz anbieten muß?

    Muß er auf meinen eventl. Hotel-Wunsch eingehen und dort nach freien Zimmer nachfragen? 

    Fliegen im Januar nach Ägypten und aufgrund der vielen Überbuchungen dort zur Zeit mache ich mir nun darüber auch Gedanken.

     

     

     

     

  • Kourion
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    geschrieben 1292529978000

    Zu deinen letzteren Fragen kann ich dir leider keine Auskunft erteilen. Zu deiner ersten zitiere ich hier von Seite 3:

    @curiosus sagte:

    anne49, ich hatte es schon einmal im anderen Thread erwähnt, er reicht unmißverständlich und nachdrücklich eben den Rückflug zu verlangen um sein Zimmer zu bekommen, der Rückflug selbst ist damit hinfällig. ;)

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • ruediger2121
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    geschrieben 1295634002000

    Anne49,

    den Tipp von curiosus kann ich aus eigener Erfahrung nicht bestätigen.

    Wir haben erst vor Ort am Flughafen Hurghada von der Überbuchung erfahren und wurden in ein anderes Hotel in einem Ort (Makadi Bay --> Hurghada) 'zwangseingewiesen'. Dies betraf mehr als 55 Pers. Alle forderten bei Neckermann bzw. Thomas Cook den Wechsel in das ursprünglich gebuchte Hotel Fort Arabesque bzw. in ein adäquates Hotel in der Makadi Bay. Anderenfalls forderten einige den sofortigen Rückflug: Alle wurden von Tag zu Tag von der örtlichen Reiseleitung hingehalten.

    Letztendlich: Keiner der Betroffenen erreichte etwas, alle mußten im Hotel bleiben!

    Mein Fazit: Nur mit einer Rechtsschutzversicherung kann man nach dem Urlaub zumindest eine finanzieller Entschädigung erstreiten. Das kostet aber Nerven und Aufwand.

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1295634855000

    @rüdiger

    ich kann curiosus´ tipp nur bestätigen.

     

    es ist zwar lange her, aber auch mir ist es mal passiert, dass der rückflug überbucht war.

    diejenigen, die am hartnäckigsten für eine beförderung gekämpft haben, haben auch eine bordkarte erhalten.

     

    aber da macht sicherlich jeder andere erfahrungen.

     

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Kourion
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    geschrieben 1295635512000

    @Rüdiger

    Lies doch mal in diesem - recht langen  ;)   - Thread:  Klick hier

    Dort wird alles sehr ausführlich diskutiert.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • ruediger2121
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    geschrieben 1295707553000

    @Kourion,

    danke für Deinen Tipp, dort werden die rechtlichen Bestimmungen und Möglichkeiten  bzgl. Hotel Überbuchung umfassend beschrieben.

    Meine Schlußfolgerung:

    1. Rückflug auf eigene Kosten, da aus meiner Sicht vorsätzlicher Betrug vorlag und die 

        RL vor Ort keinen Rückflug organisieren konnte.

    2. Klage vor Gericht, um entsprechende Entschädigung zu erstreiten. Dies kann man sich

        nur mit einer Rechtsschutzversicherung leisten.

  • curiosus
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    geschrieben 1295708489000

    ...ihr hättet euch ja nicht "zwangseinweisen" lassen müssen. Auf den Rückflug bestehen und gut ist, aber das muß man dann eben auch mit entsprechendem Druck einfordern und zwar am Flughafen... ;)

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