Ich hätte nochmal eine Frage: In div. Foren habe ich gelesen, dass ich bei Überbuchung, die ich erst vor Ort erfahre, zwei Möglichkeiten habe:
1. Rücktritt (nicht Stornierung) vom Vertrag und Ablehnung des Ersatzhotel und schnellstmögliche Rückreise. (Reisepreis muß komplett erstattet werden + Entschädigung)
2. Annahme des Ersatzhotels -UNTER VORBEHALT- , wichtig: trotzdem bekomme ich später zu Hause eine Entschädigung.
Was heißt "unter Vorbehalt"? Wie lange habe ich Zeit, das neue Hotel zu prüfen? Muß ich den Vorbehalt schriftlich dem Reiseleiter mitteilen? Muß der Reiseleiter Gegenzeichnen?
Kann ich verlangen, dass der Reiseleiter mehr als ein Hotel als Ersatz anbieten muß?
Muß er auf meinen eventl. Hotel-Wunsch eingehen und dort nach freien Zimmer nachfragen?
Fliegen im Januar nach Ägypten und aufgrund der vielen Überbuchungen dort zur Zeit mache ich mir nun darüber auch Gedanken.