Also für die Meinung bin ich ja durchaus dankbar, aber diese geschichten mit mann mann mann usw. find ich unpassend. aber egal
Umbuchung-Reklamation-Wie stehen meine Chancen
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geschrieben 1246640805000
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geschrieben 1246640940000
@VanDeLue sagte:
ganz einfach, bei HC wars billiger, trotz der bekannten....
Das glaubst Du doch selbst nicht ... und übrigens glaubt´s Dir auch sonst keiner hier, weil NEC seine Reisen in jedem Reisebüro - also auch hier bei HC - zu absolut identischen Preisen verkauft.
@VanDeLue sagte:
Du hast ja ohnehin die Weisheit mit dem Löffel gefressen.
Nö, aber mit der Suppenkelle.
@VanDeLue sagte:
Ich denke nicht dass mein beitrag beleidigend oder verletzend oder sonst was war.
Ich habe ihn auch nicht so verstanden.
Mag sein, dass meine Beiträge für Dich "überheblich" klingen. Aber "Wahrheit soll man beim Namen nennen".
Und wo wir gerade dabei sind Phrasen und Fremdwörter auszutauschen ... extra noch ein Satz für Dich:
Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz!
Viele Grüße.
Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch ) -
geschrieben 1246641273000
Ob du mirs glaubst oder nicht ist mir völlig egal, es war so (vielleicht deswegen weil ich über neckermann Deutschland buchen konnte was im reisebüro nicht möglichg gewesen wäre? keine Ahnung)
Nur zur info: das von mir, ich glaube 2006 bewertete Hotel Medisun, wurde damals auch beanstandet, die Mängel waren weniger gravierend und die Rückvergütung betrug (über rechtsanwalt) fast 80% ! ich werde daheim schauen ob ich das letzte schreiben des veranstalters noch auftreiben kann und werde dirs gerne übermitteln.
vielleicht können wir diese Kidnerein jetzt abstellen und sachlich diskutieren. Ich denke nicht dass es darum geht wer unten oben links rechts ist!?
Meine forderung ist hoch, das war mir ohnedise klar, dumm bin ich auch nicht, da dies aber (leider) nicht meine erste reklamation ist ist mir ohnedies bewusst das selten die geforderte summe bezahlt wird, ich halte aber dennoch eine summe um die 500,-- für realistisch.
Ansonsten bleibt mir nur mal abzuwarten und das ganze nach Ablauf der frist dem Anwalt zu übergeben. Auch davon bin ich eigentlich von anfang an ausgegangen....
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geschrieben 1246644469000
@CaptainJarek sagte:
Statt zu fahren hättest Du einfach die Reise stornieren sollen ( = 1418,- EUR ) + Schadenersatz vom Veranstalter ( waren ca. 50% des Reisepreises, also nochmal ca. 700,- EUR. )
@ Captain
Ich habe mit Reklamationen und Schadensersatz überhaupt keine Ahnung.
Heißt das, wenn ich die Reise stroniere wegen Überbuchung etc......steht mir Schadenersatz zu...(ich meine, wenn ich die Alternative nicht akzeptieren will)...???
LG Jutta
Die schlimmste Art der Ungerechtigkeit ist die vorgespielte Gerechtigkeit. Platon (um 400 v.Chr.) -
geschrieben 1246645981000
VanDeLue
Warte doch die Antwort von NEC einfach mal gelassen ab und frage dann einen guten Anwalt nach seiner Meinung. Ein Lob wirst Du für Dein "sehr qualifiziertes und sachliches Schreiben" - Sarkasmus aus - an den RV weder vom Anwalt, noch hier im Forum erhalten.
plinze
Es gibt eine Reihe entsprechender Urteile, aber Du wirst es bei Ignoranz des Veranstalters immer selbst individuell einklagen müssen, mit allen Risiken.
Life is too short to limit your vision ... indeed -
geschrieben 1246648666000
Nachdem der Veranstalter den alten Vertrag einseitig aufgehoben hat,kann jedes neue Angebot nur eben ein neues Angebot sein. Aus diesemGrund gibt es im Moment kein minder- oder besserwertiges Hotel.
Anbei eine kleine Info zur Frankfurter Tabelle:
Bei Vorliegenmehrerer Mängelpositionen werden die Prozentsätze addiert.
Ist Gegenstand des Vertrages die Unterkunft und Vollpension, so gelten folgende Gesamtprozentsätze für eine Leistungsgruppe als Obergrenze: Gruppe I (Unterkunft) 50% Gruppe II (Verpflegung) 50% Gruppe III (Transport) 20% Gruppe IV (Sonstiges) 30% 5. Ist die Reise inihrer Gesamtheit durch Mängel einzelner Reiseleistungen oder durch Pflichtverletzungendes Reiseveranstalters schuldhaft erheblich beeinträchtigt worden, so können dieMinderungssätze bis zum vollen Reisepreis steigen (§651 f Abs. 2 BGB).
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geschrieben 1246650336000
@ VanDeLue:
nun bist du hier leider zu deinem Erstaunen ( kann ich nachvollziehen ) in die Zange von hinreichend bekannten "objektiven" und "kundenfreundlichen" Experten gekommen. Aber sie haben in vielen Dingen Recht, ob es dir gefällt oder nicht.
Heisse Wut -zeigt sich in deinem Schreiben- ist kein guter Ratgeber. Es wäre richtig gewesen, dem RV schriftlich -in der Kürze der Zeit- per email oder fax mitzuteilen, das du a) die Reise wie angeboten stornierst und Schadensersatz ankündigst, weil dein gebuchtes Hotel nicht zur Verfügung steht ( oh Wunder, auch der Captain übernimmt meine pauschale Forderung einer 50% Summe ) oder ankündigst, die Reise mangels "deiner" Alternativen wg. der Kürze der Zeit unter Vorgabe dieser pauschalen Schadensersatzforderung anzutreten, unbenommen, spätere höhere Forderungen -mit Nachweis- geltend zu machen. Aber das wird schwieriger.
Habe das schon mal in einem anderen thread geschrieben. Lässt man sich erstmal auf ein Alternativangebot des RV ein ( vor Abflug ), wird die Sache ungleich problematischer. Nur wenn man "vor Ort" damit konfrontiert wird, hat man bessere Chancen.
Alle deine Ärgernisse sind zum grossen Teil auch nur Behauptungen, sieht man mal von der Dusche und der Steckdose ab.
Ich befürchte auch, das du einen Graben geschaufelt hast, der es dem RV gestattet, sich quer zu legen. Auch ein Anwalt wird dir da nicht grossartig helfen können, was er dir aber mit Sicherheit nicht sagen wird. Er lebt vom Streit, egal ob er gewinnt oder nicht. Die Profis der RV wissen sich da schon zu wehren.
Mein Rat: Ansprüche runterschrauben und mit dem RV ein Gespräch suchen.
Gruss Gabriela
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geschrieben 1246651839000
hmmmmm,
was wäre eigentlich wenn ich als Kunde zwei Tage vor Abflug dem Veranstalter mitteile das ich aus Gründen, welche mein Chef mir mitteilt, nur zu einem anderen Zeitpunkt oder von einem anderen Flughafen fliegen kann.
Wird das der Reiseveranstalter so akzeptieren?
Ich habe immerhin eine Alternative angeboten, oder läßt er mich Stornokosten frei aus dem Vertrag?
MfG Rainer
Non Je ne regrette rien (Edith Piaf) -
geschrieben 1246652079000
Danke für deine erfreulich sachliche Antwort
Die behauptungen habe ich alle in Fotos festgehalten die ich ebenfalls dem Veranstalter übermittelt habe (das Schreiben wurde per mail zugesand...)
Eine erste Antwort hab ich schon bekommen:
Sehr geehrter HerrB.,
wir nehmen Bezug auf IhreE-Mail vom 25.06.09.
Zunächst möchten wir unsfür die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen.
Wir haben Ihr Anliegen andie zuständigen Kollegen der Abteilung Kundenbetreuungweitergeleitet.
Die Kollegen werden denSachverhalt prüfen und sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen.
Da ggf. Rückfragen bei denLeistungsträgern vor Ort erforderlich sind,
kann die Bearbeitung desVorganges einige Zeit in Anspruch nehmen.
Wir bitten um IhrVerständnis.
Für Rückfragen stehen Ihnendie Kollegen gerne auch unter folgenden
Kontaktdaten zur Verfügung:
Folgendes findet sich in den AGB von Neckermann:
4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von demvereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschlussnotwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glaubenherbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen undAbweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchtenReise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüchebleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängelnbehaftet sind.
8.1. Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachtwerden, so können Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen.Wir sind berechtigt, mit Erbringung einer gleich- oder höherwertigenErsatzleistung Abhilfe zu schaffen. Wir können die Abhilfe jedochverweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. NachReiseende können Sie eine Minderung des Reisepreises geltend machen,falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht und Sie derenAnzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen haben. Wird eine Reise inFolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalbangemessener Frist keine Abhilfe oder bedarf es keiner Fristsetzung,weil Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder die Kündigung desVertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist,so können Sie, im Eigeninteresse am besten schriftlich, denReisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen.
9.5. a) Sämtliche in Betracht kommenden vertraglichen Ansprüche wegennicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen Sie innerhalb einesMonats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende möglichstschriftlich bei uns geltend machen.
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geschrieben 1246653079000
@ Bifi44:
die Antwort ist einfach: dann wirst du vertragsbrüchig, und hast die Konsequenzen zu tragen. Der RV wird sich schon bei dir melden, keine Angst !!
Gruss Gabriela