• ichmagreisen
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    geschrieben 1246702339000

    @CaptainJarek sagte:

       

    Na klar, weil alle anderen Urlauber respektive Reisebüros die Reisen sonst nicht bei Neckermann Deutschland, sondern bei Neckermann Tansania buchen. :D  

      

    Nein Captain, nicht Tansania. Aber wie wäre es mit Österreich? Kann ja mal sein... ;)   Oder ist das dann dasselbe wie Neckermann DE?

  • Bulgarienfan
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    geschrieben 1246702550000

    Na, noch einer, der sich das Profil von VanDeLue angesehen hat?  ;)

    Einmal Bulgarien - immer Bulgarien! Once in Bulgaria - forever in Bulgaria! Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!
  • ichmagreisen
    Dabei seit: 1215302400000
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    geschrieben 1246702883000

    Selbstverständlich :D . Bevor ich so etwas wie Tansania schreibe... 

  • CaptainJarek
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    geschrieben 1246703717000

    Jupp.

    Bei mir kam gestern immer sowas wie "der User hat sein Profil nicht freigegeben".

    Gerade nochmal probiert, jetzt geht´s.

    Das erklärt natürlich einiges ... auch die Art und Weise Briefe zu schreiben. :p

    VG.

    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )
  • Bonita96
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    geschrieben 1246704532000

    Warum hast Du denn den Anwalt nicht schon außergerichtlich eingeschaltet, wenn Du Deckungszusage Deiner RS hast? Hätte Dir wahrscheinlich ´ne Menge Arbeit, Ärger und Kritik hier erspart.

  • VanDeLue
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    geschrieben 1246725699000

    @captain: Der letzte Kommentar war wieder unheimlich wichtig....

    Vielleicht hätte ich den Anwalt gleich einschalten sollen vielleicht auch nicht. Wie auch immer, für den Moment bleibt mir nur mal abzuwarten.

    Werd am Montag mal mit Neckermann telefonieren, befürchte allerdings dass ich nur irgendeinen Callcenter-Agent dran bekomm.

    Ansonsten bin ich bereits auf der Suche nach einem Rechtsanwalt in Wien, werde mir aber wohl einen von der Versicherung "zuteilen" lassen, da ich keinen "guten" Anwalt für allgemeines Vertragsrecht in Wien kenne

  • VanDeLue
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    geschrieben 1246729247000

    Ich hab gerade das letzte Schreiben meines Rechtsanwaltes zur beanstandung aus dem Jahr 2006 (Hotel Medisun - Bodrum) gefunden... Der geforderte betrag wurde bezahlt, Veranstalter damals war Vasco-Touristik....

    Folgendes wurde eingefordert: (Gesamtpreis der Reise 335,--)

    Verschmutztes und unhygenisches Zimmer 20%

    Verschmutztes Geschirr und unhygenischer Zustand der Snackbar 15%

    Eintöniger Speiseplan + keine Getränke ab 20 Uhr 20%

    Insgesamt somit 184,25

    Wortlaut: Weiters begehrt mein Mandant aus dem Titel Gewährleistung gemäß §31e Abs3KSchG (Österr.) für diesen doch beträchtlichen Reisemangel aus dem Titel Schadenersatz einen Betrag von 200,--

    ergibt einen Betrag von 384,25 + die Kosten meiner Intervention in der Höhe von 116,20 zzgl. 20%Ust 23,24, insgesamt sohin 523,69

    Gut dass ich dieses Schreiben noch gefunden habe, somit hab ich auch schon einen Anwalt :)

    Die Frist betrug damals übrigens nur 9(!!!) Tage und wurde auch eingehalten, zugegeben Vascotouristik sicher ein kleinerer Fisch (gibts die überhaupt noch?), aber vielleicht trotzdem interessant.

    Ach ja, ich war dort damals mit 3 Freunden, und auch sie erhielten die gleiche "Entschädigung"

  • gabriela_maier
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    gesperrt
    geschrieben 1246744817000

    @ VanDeLue:

    hmm, deinen letzten Beitrag will ich nicht gross kommentieren, aber ich kann dir versichern, das deine Schilderung einer Forderung aus 2006 dich bei einigen hier Schreibenden tiefer in die Schublade steckt. Diese Klage hätte m.M. nach in Deutschland nicht zu über 100% Schadensersatz des ursprünglichen Reisereises geführt. Die reklamierten Mängel zu rund 50% Minderung des Reisepreises und dann noch pauschal € 200.-- wg. der Gewährleistung ?

    @ Bifi44:

    die Gesetzlage ist nicht einseitig gestrickt. Ein Vertrag ist ein Vertrag, und wer ihn nicht einhält ist schadensersatzpflichtig. Der RV weist darauf in seinen AGB hin, in dem er die Stornogebühren in einer Zeitschine spezifiziert. Bricht nun der RV den Vertrag ist dieser genau so dran. Nur hast du natürlich nach Erhalt der Reisebestätigung keinen eingeschriebenen Brief an den RV geschickt, in dem du ihn darauf hinweist, das du im Falle eines Vertragsbruches seinerseits in einer ähnlichen Zeitschiene womöglich die gleichen Kosten als Stornogebühren erhebst. Ganz nebenbei: Würde mich wirklich mal interessieren, wie darauf ein RV reagiert.

    Also musst du im Falle eines Vertragsbruches durch den RV deine "Stornokosten" individuell einfordern. Der listige RV möchte das aber gerne umgehen, und macht dir mit dem Vertragsbruch sofort ein neues alternatives Angebot ( das Ausgleichquartier ). Warum ? Er versetzt sich in die Lage des Urlaubers, der sehr wahrscheinlich durch Termine und Familie so gebunden ist, das er glaubt, im Falle einer Stornierung möglicherweise gar nichts mehr bekommt. Und dann nimmt der das Alternativangebot an, und hat damit schon fast komplett verloren. Der RV ist nämlich dann nicht mehr vertragsbrüchig, weil sein altes Angebot ausser Kraft gesetzt und durch sein neues Angebot ersetzt wurde. Und wenn dieses Angebot auch teurer als das alte Angebot war lehnt der listige RV natürlich auch die höheren Kosten ab. Denn er argumentiert ganz scheinheilig: du bekommst letztendlich ja mehr als du bezahlt hast !!

    Der Kinderreim sagt dazu: eene meene muh und raus bist du !!!

    Und Bulgarienfan irrt total, wenn er sagt, das der RV aus dem Schneider ist, wenn er dir ein gleichwertiges Alternativangebot anbietet. Das ist er nämlich nur, wenn du -wie von mir geschildert- dieses annimmst. Niemand kann dich zwingen, so ein Angebot anzunehmen.

    Leider gibt es in der Regel nur einen ganz eng gefassten zeitlichen Korredor. Je nach dem wann die Hiobsbotschaft eingeht. Das bringt den Urlauber in stress.

    Am einfachsten wäre es, den Vertrag zu stornieren, die gezahlten Reisekosten zurückzufordern und anschliessend gerichtlich den Schadensersatz einzufordern. Die Gerichte haben sich auf ca. 50% des ursprünglichen Reisepreises eingefahren, wobei wenn 2 Tage vorher die Nachricht eintrifft sicher auch mehr möglich ist.

    Wenn du dich so nicht wehren kannst und wohl oder übel die alternative Lösung annimmst solltest du aber vor der Abreise schriftlich deinen Schadensersatz nach Rückkehr aus dem Urlaub avisieren. Allerdings müsstest du dir dann ein höherwertiges Hotel auf deine Forderung anrechnen lassen.

    Noch schwieriger wird es -mit der Gefahr ganz viel falsch zu machen- wenn dich dein RV erst nach Ankunft auf dem Flughafen davon informiert. Aber das lasse ich lieber hier mal aussen vor.

    Gruss Gabriela

  • muschelsucherin
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    geschrieben 1246746954000

    @ VanDeLue,

    so möchte ich auch Urlaub machen! Mehr zurück kriegen, als man bezahlt hat. Die Frankfurter Tabelle kennst du ja gut, meist hast du die höchsten Prozente angegeben. Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, warum hast du dich nicht gleich an einen Anwalt gewandt ???

    Solltest du wieder so ein Glück mit dem Richter haben, kannst du ja bald eine neue Reise buchen! und danach eine Mängelliste aufstellen!

    Sicher wirst du uns das Ergebnis nach der Verhandlung  mitteilen.    

    Bis bald

    Muschelsucherin

  • Bulgarienfan
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    geschrieben 1246778291000

    Bulgarienfan irrt hier überhaupt nicht total.  Wie ich geschrieben habe, gibt es das Recht zur Stornierung bei diesem Vertragsbruch auf jeden Fall, zusätzlichen Schadensersatz aber nur, wenn der Veranstalter kein mindestens gleichwertiges Hotel am selben Ort anbietet.

    Gruß

    Manfred

    Einmal Bulgarien - immer Bulgarien! Once in Bulgaria - forever in Bulgaria! Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!
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