@ VanDeLue:
hmm, deinen letzten Beitrag will ich nicht gross kommentieren, aber ich kann dir versichern, das deine Schilderung einer Forderung aus 2006 dich bei einigen hier Schreibenden tiefer in die Schublade steckt. Diese Klage hätte m.M. nach in Deutschland nicht zu über 100% Schadensersatz des ursprünglichen Reisereises geführt. Die reklamierten Mängel zu rund 50% Minderung des Reisepreises und dann noch pauschal € 200.-- wg. der Gewährleistung ?
@ Bifi44:
die Gesetzlage ist nicht einseitig gestrickt. Ein Vertrag ist ein Vertrag, und wer ihn nicht einhält ist schadensersatzpflichtig. Der RV weist darauf in seinen AGB hin, in dem er die Stornogebühren in einer Zeitschine spezifiziert. Bricht nun der RV den Vertrag ist dieser genau so dran. Nur hast du natürlich nach Erhalt der Reisebestätigung keinen eingeschriebenen Brief an den RV geschickt, in dem du ihn darauf hinweist, das du im Falle eines Vertragsbruches seinerseits in einer ähnlichen Zeitschiene womöglich die gleichen Kosten als Stornogebühren erhebst. Ganz nebenbei: Würde mich wirklich mal interessieren, wie darauf ein RV reagiert.
Also musst du im Falle eines Vertragsbruches durch den RV deine "Stornokosten" individuell einfordern. Der listige RV möchte das aber gerne umgehen, und macht dir mit dem Vertragsbruch sofort ein neues alternatives Angebot ( das Ausgleichquartier ). Warum ? Er versetzt sich in die Lage des Urlaubers, der sehr wahrscheinlich durch Termine und Familie so gebunden ist, das er glaubt, im Falle einer Stornierung möglicherweise gar nichts mehr bekommt. Und dann nimmt der das Alternativangebot an, und hat damit schon fast komplett verloren. Der RV ist nämlich dann nicht mehr vertragsbrüchig, weil sein altes Angebot ausser Kraft gesetzt und durch sein neues Angebot ersetzt wurde. Und wenn dieses Angebot auch teurer als das alte Angebot war lehnt der listige RV natürlich auch die höheren Kosten ab. Denn er argumentiert ganz scheinheilig: du bekommst letztendlich ja mehr als du bezahlt hast !!
Der Kinderreim sagt dazu: eene meene muh und raus bist du
Und Bulgarienfan irrt total, wenn er sagt, das der RV aus dem Schneider ist, wenn er dir ein gleichwertiges Alternativangebot anbietet. Das ist er nämlich nur, wenn du -wie von mir geschildert- dieses annimmst. Niemand kann dich zwingen, so ein Angebot anzunehmen.
Leider gibt es in der Regel nur einen ganz eng gefassten zeitlichen Korredor. Je nach dem wann die Hiobsbotschaft eingeht. Das bringt den Urlauber in stress.
Am einfachsten wäre es, den Vertrag zu stornieren, die gezahlten Reisekosten zurückzufordern und anschliessend gerichtlich den Schadensersatz einzufordern. Die Gerichte haben sich auf ca. 50% des ursprünglichen Reisepreises eingefahren, wobei wenn 2 Tage vorher die Nachricht eintrifft sicher auch mehr möglich ist.
Wenn du dich so nicht wehren kannst und wohl oder übel die alternative Lösung annimmst solltest du aber vor der Abreise schriftlich deinen Schadensersatz nach Rückkehr aus dem Urlaub avisieren. Allerdings müsstest du dir dann ein höherwertiges Hotel auf deine Forderung anrechnen lassen.
Noch schwieriger wird es -mit der Gefahr ganz viel falsch zu machen- wenn dich dein RV erst nach Ankunft auf dem Flughafen davon informiert. Aber das lasse ich lieber hier mal aussen vor.
Gruss Gabriela