• Bifi44
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    geschrieben 1246780113000

    @ gabriela

    Nur hast du natürlich nach Erhalt der Reisebestätigung keineneingeschriebenen Brief an den RV geschickt, indem du ihn darauf hinweist, das du im Falle eines Vertragsbruchesseinerseits in einer ähnlichen Zeitschiene womöglich die gleichenKosten als Stornogebühren erhebst. Ganz nebenbei: Würde michwirklich mal interessieren, wie darauf ein RV reagiert.

    Das könnte man ja mal versuchen, oder aber versuchen Pauschalreisen zu vermeiden. Das ist mein Weg, nachdem Veranstalter ihr "Veränderungspotential" über Gebühr benutzt haben. Besser würde ich es allerdings finden wenn die AGB etwas kundenfreundlicher gestaltet würden. Es wären nicht die ersten AGB welche wegen Sittenwidrigkeit oder einseitiger Benachteiligung ungültig erklärt werden.

    Leider muß man den Kinderreim nun an das Reisebüro richten ( Welches nichts für die AGB kann) .... und raus bist du

    MfG  Rainer

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  • Bifi44
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    geschrieben 1246780559000

    @ Bulgarienfan

    woran wird eigentlich ein gleichwertiges Hotel von Veranstalterseite festgemacht? Was ist bei mehreren Dutzend Parametern gleichwertig?

    Das Vorhandensein eines Kinderpool's?, deutschsprechende Animation?, 24h Room Service?, Sonnenliegen im Schatten? Doppelbetten mit gemeinsamer Matratze?, Restaurant mit Menüwahl?,

    .. und in dem Anderen Hotel sind aber meine Freunde oder ich kenne den Chef........

    ob ein Hotel hier gleich oder sogar höherwertig ist liegt wohl sehr im Auge des Betrachters

    MfG  Rainer

    Non Je ne regrette rien (Edith Piaf)
  • Bulgarienfan
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    geschrieben 1246781006000

    Einen ersten Anhaltspunkt bietet die Katalogbeschreibung. Das Ersatzhotel muss alles das haben, was beim ursprünglichen Hotel zugesagt und damit auch gebucht wurde.

    Gruß

    Manfred

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  • VanDeLue
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    geschrieben 1246782193000

    Für alle die denken dass ich nur Urlaub mache um danach zu reklamieren (das war zu erwarten dass solche Meldungen jetzt kommen werden), schaut euch doch einfach meine Hotelbewertung und die dazugehörigen Bilder zum Hotel Medisun an. Dieses Hotel war damals als 4-Sterne-Hotel angepriesen. Ich muss selbst gestehen, dass die Forderung des Anwaltes damals völlig überzogen war und ich selbst überrascht war dass der Veranstalter bezahlt hat. Ich hätte damals eigenständig angesichts des niedrigen Preises auch nicht reklamiert. Bin da mehr oder weniger mit einem Mitreisenden "mitgeschwommen".  Das ich das Geld aber gerne genommen habe ist wohl auch verständlich.

    Damals wurde das ganze sofort von der Rechtschutzversicherung übernommen, wir haben keinen Richtwert für eine Forderung angegeben, was rauskam war die "Vorstellung" des Anwaltes.

    @Muschelsucher: Welches Glück mit dem Richter? Das ganze ging damals nicht vor Gericht.

    Und außerdem ist dein Vorwurf völlig aus der Luft gegriffen oder denkst du weil ich nun schon 1x vor einigen Jahren eine Rekalation hatte werde ich bis zu meinem Lebensende jede Sch... akzeptieren? Wie würdest du reagieren wenn du 2 Tage vor Abflug Bescheid bekommst dass du woanders hinkommst und das nach dem du die Reise bereits 4 Monate vorher gebucht und bezahlt hast? Die Reises hat immerhin 700,-- pro Person gekostet und das in der Vorsaison. Für dieses Geld gehen viele Leute in Österreich 1 Monat arbeiten.

    Und nochwas: Das Thema "Du hättest die Reise stornieren sollen" ist doch sehr theoretisch. Man bucht einen Urlaub, sucht sich ein Hotel aus, man nimmt passend Urlaub von der Arbeit. Man arbeitet schon fast ein Jahr durchgehend und freut sich auf diesen Urlaub.

    Dann kommt diese Nachricht. Nun soll man also die Reise stornieren und auf Schadenersatz hoffen!? Man hat ja die Möglichkeit sich 2 Tage vor Abflug ein anderes Hotel zu suchen? Die übriggebliebenen Hotels sind nicht ohne Grund übrig geblieben....Oder man verzichtet auf den Urlaub??? Nö wirklich nicht, und wenn alles an dem Urlaub zu vergessen war, Sonne konnte ich tanken, denn die Sonne war gott sei dank nicht überbucht...

  • gabriela_maier
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    gesperrt
    geschrieben 1246805525000

    @ VanDeLue:

    die RV stellen die genasführten Urlauber vor die Wahl: friss oder stirb. Hatte ich ja schon vorher beschrieben. In der Tat: was macht man in einer solchen Situation? 2 Tage vor der Abreise ? Man macht höchstwahrscheinlich Fehler, wie du sie ja wohl auch gemacht hast. Und wer behauptet, das ist Methode der RV hat in meinen Augen nicht Unrecht !!!!

    @ Bulgarienfan:

    ich muss leider darauf bestehen, das du in deinem Beitrag geirrt hast. Du unterstellst dem RV eine ihm zustehende Alternative: entweder ein vergleichbares Hotel oder 50% Schadensersatz. Das ist definitiv nicht richtig. Der Schadensersatzanspruch bleibt im Grundsatz auf Grund des Vertragsbruches immer noch bestehen, wird aber -das ist unstrittig- gemindert durch die Alternative ( falls sie angenommen wird ). Das bedeutet dann aber später Kleinkrieg mit dem RV, wenn es darum gehen sollte, die "Unterschiede" zu beweisen. Und die Beweispflicht unterliegt dem Reisenden. Die Anwälte der RV können mit solchen Problemen ganz locker umgehen.

    Aber eins muss noch einmal klargestellt werden: zumindest einen Mehrpreis der Alternative braucht man nicht zu bezahlen. Das fällt in die Schadensersatzpflicht des RV, denn er hat sie ja auch selbst angeboten. Aber man muss es dem RV auch rechtzeitig mitteilen !!!

    Wer ein Alternativangebot annimmt -aus welchen Gründen auch immer- darf vor der Abreise mittels eingeschriebenem Brief eine Schadensersatzforderung anmelden, und avisieren, diese nach Rückkehr zu spezifizieren.

    Nur damit ist der Vertragsbruch nicht aus der Welt. 

    Gruss Gabriela

  • Bulgarienfan
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    geschrieben 1246806666000

    @gabriela_maier

    Dann besteh meinetwegen darauf. Das macht es allerdings nicht richtig. Da ich aber keine Lust auf eine fruchtlose juristische Diskussion mit dir habe, was es das dazu. Jeder muss hier selbst entscheiden, wem er glaubt und wem nicht.

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  • VanDeLue
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    geschrieben 1247132189000

    Ich habe gestern schriftlich Antwort von Neckermann bekommen.... Man bedauert natürlich alles und bietet mir 143,-- (also 10%) an. Diese 143,-- decken grade mal das ab was für den (dann letztendlich nicht vorhandenen) Meerblick bezahlt wurde....

    Nun werd ich morgen mal einen Anwalt kontaktieren, mal sehn was der da für ne Meinung hat

    Mal wieder vorab, und das ist für mich ganz wesentlich (Benachrichtigung 2 Tage vor Abflug):

    Wenn das ursprünglich gebuchte Urlaubshotel nicht zurVerfügung steht und in einem ausreichenden Zeitraum vor Reiseantritt vomReiseveranstalter eine adäquate Unterkunft angeboten wird, ist dies nichtunbedingt ein Reisemangel. Wenn man ein Ersatzquartier akzeptiert, kann mankeinen Reisemangel geltend machen und damit den Reisepreis mindern, in diesemFall ist dies eine einvernehmliche Vertragsänderung. Eine Benachrichtigung von4 Tagen vor dem Urlaub ist allerdings zu kurzfristig, der Urlauber muss Zeitfür Alternativplanungen haben und darf dabei nicht unter Zeitdruck geraten, dieReise ist sonst "objektiv mangelhaft"

    Mit dem Umstand und den daraus resultierenden Konsequenzen, dass das Ausweichquartierjedoch negative Abweichungen von dem ursprünglich gebuchten Hotel aufweist, hat sich dasLandgericht Frankfurt am Main in einem Urteil vom 28.3. 2008 (2-24 S 139/07) auseinandergesetzt.

    Es ist dort festgehalten, dass "das ursprünglich gebuchte Hotel und dasErsatzhotel in ihrem konkreten......maßgeblichen Zuschnitt..........annäherndgleichwertig"sein müssen.

    Ist dies nicht der Fall, wie etwa in dem derBerufungsentscheidung zu Grunde liegenden Sachverhalt, hinsichtlich dessen nach durchgeführterBeweisaufnahme feststand, dass das Ausweichquartier nicht wie das ursprünglich gebuchte Hoteleinen direkten Strandzugang sowie keine gleichwertige Swimmingpoolanlage hatte und auch das Sport-und Unterhaltungsprogramm sowie Animation, Shows,Diskothek und Mitternachtssnacks fehlten, so istlaut Rechtsmittelkammer eine Minderung des Reisepreises von 45% angemessen. 

    Die Richterhaben hinsichtlich der am Urlaubsort notwendigen Mängelrüge und dem Abhilfebegehrenfestgehalten, dass es durchaus ausreichend ist, wenn der Reisende die Unterbringung in demErsatzhotel als von der Buchung abweichend rügt, "ohne dass der Reisende die Einzelheitennoch gegenüber der Reiseleitung konkret zur Sprache bringenmuss".

  • CaptainJarek
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    geschrieben 1247142050000

    Ja ja, alles schön und gut.

    Aber das ist halt das Landgericht in Frankfurt und nicht in Österreich. Und es ist nicht Dein Aktenzeichen, sondern ein anderes.

    Will sagen: Du kannst daraus im Grunde nichts ableiten. Jedes Gericht und jeder Richter könnte da völlig anders urteilen!

    @CaptainJarek sagte:

    Und ausgehend von den - zweifelsfrei vorhandenen - Mängeln des neuen Hotels die Du zurecht reklamierst kannst Du wohl schon ziemlich froh sein, wenn Du ca. 15% des Reisepreises bekommst ( also ca. 200,- EUR ). Und selbst das ist noch reichlich optimistisch!

     

    Ich bleibe dabei! Und bislang liege ich mit meiner Einschätzung ja nicht ganz verkehrt. :p

    VG.

    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )
  • Bulgarienfan
    Dabei seit: 1091923200000
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    geschrieben 1247144891000

    Ich hab da mal ein bisschen gegooglet. Das mit den 4 Tagen stammt aus einem Uralturteil des AG Kleve (AG Kleve, Az. 28 C 318/98).  Inwieweit das jetzt gängige Rechtspraxis ist, weiß ich nicht. Eingabe bei google: "Wenn das ursprünglich gebuchte Urlaubshotel nicht zur Verfügung steht"

    Der Fall des Landgerichtes Frankfurt betrifft einen Fall, bei dem den Urlaubern erst bei der Ankunft am Urlaubsort eröffnet wurde, dass ihr Hotel überbucht sei. In der fehlenden Vorabinformation sah das Gericht übrigens einen Reisemangel von 15 Prozent. Die übrigen Abweichungen des "neuen" Hotels von dem gebuchten betrugen laut Beweisaufnahme des Gerichtes 45 Prozent. Zusammen also 60 Prozent, also mehr als 50 Prozent. Deswegen billigte das Gericht den Urlaubern auch noch einen Schadenbsersatz wegen nutzlos aufgewendeten Urlaubs zu. Ein sehr interessantes Urteil, aber ob das hier auf den Sachverhalt passt, bezweifle ich. (www.anwalt.de/rechtstipps/pdf.php?id=001836)

     

    Gruß

    Manfred

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  • gabriela_maier
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    gesperrt
    geschrieben 1247164656000

    @ bulgarienfan:

    hmm. auf dieses Urteil habe ich schon vor einiger Zeit in einem anderem thread hingewiesen. Das Urteil ist insoweit interessant, das es allein die "Nichtinformation" mit 15% des Reisepreises bewertet. Ist natürlich wieder eine grosse Spielwiese für andere Fälle.

    Ich teile die Meinung wg. der denkbaren Regressforderung vom Captain nicht unbedingt. Zwei Tage vorher, ich -wenn man es wirklich ernst meint- würde ich mich an de Stornierungskosten der RV orientieren. Aber zugegeben, es ist Neuland !

    Gruss Gabriela

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