• gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1246653867000

    @ VanDeLue:

    die Antwort des RV ist ein Standardschreiben aus dem Computerprogramm. Nicht so Ernst nehmen. Klingt zwar ganz gut- das ist ja auch so beabsichtigt, unabhängig von Details in deiner Sache- sagt aber wirklich nichts aus.

    Was jetzt auf dich zukommt sind Auseinandersetzungen um deine "Beweise". Der RV ist aus dem Schneider, weil du sein Alternativangebot ohne Vorbehalt wahrgenommen hast.

    Jetzt geht es -aus seiner Sicht- nur noch um peanuts.  Also in einem Gerichtsverfahren im Ergebnis als Kompromiss um 15% oder um 20% oder um 25%. Hast du Rechtsschutz ? Deinem Anwalt ist das Verfahren völlig egal, er wird nach Streitwert je höher um so besser- nach der Gebührenordnung bezahlt, von wem auch immer.

    Versuche, einen direkten Kontakt per Telefon aufzunehmen. Die Standardschreiben jetzt und später der RV helfen dir wirklich nicht weiter. Und noch einmal, ein aussergerichtlicher Kompromiss in einer Höhe, mit der beide leben können, ist das Beste. Aiuch für dich.

    Gruss Gabriela

  • VanDeLue
    Dabei seit: 1152057600000
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    geschrieben 1246654195000

    Ja ich habe Rechtschutz und ich habe die Reise unter Vorbehalt!!! angetreten und diesen Vorbehalt sowohl telefonisch als auch schriftlich bekanntgegeben.

    Ich sehe dieser Sache eigentlich entspannt entgegen. Ich kann ja nur gewinnen. Dass der RV Schadenersatz leisten muss steht wohl ausser Zweifel, dass dieser niedriger sein wird als meine Forderung, davon scheinen hier auch alle auszugehen. Die Frage ist nun ob der RV höhere Kosten durch einen Rechtstreit riskieren will, da es ja für den RV wie du es formuliert hast nur um Peanuts geht...

    Ich habe jedenfalls die Deckungszusage meiner Versicherung und freie Anwaltswahl

    Ein außergerichtliches "Alternativangebot" ist eigentlich das was ich mit meinem Schreiben bezwecken wollte, ich bin ehrlich gesagt nie davon ausgegangen dass ich die volle Höhe bekomme, aus meiner Sicht sind allerdings 500,-- angemessen, darunter werd ich mich nicht abspeisen lassen

  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1246654633000

    Also ich will hier nicht pingelig sein. Telefonischer Vorbehalt ist nicht nachzuweisen, und deinen schriftlichen Vorbehalt ? Hast du eine Bestätigung ? Einen Nachweis ?

    Die Anwälte der RV sind in solchen Sachen sehr erfahren. Aber mit dem Rechtschutz hast du zumindest kein eigenes finanzielles Risiko. Ich wünsche dir viel Glück in der Auseinandersetzung. Berichte mal, wie es gelaufen ist.

    Gruss Gabriela

  • VanDeLue
    Dabei seit: 1152057600000
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    geschrieben 1246654856000

    Das mit dem Nachweis wird definitiv schwierig, da hast du wohl recht.

    Ich werde auf jeden Fall weiter berichten.

  • Bäumelchen
    Dabei seit: 1216252800000
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    geschrieben 1246656840000

    Wenn ich mich mal kurz mit meinem nicht vorhandenen Reiserechtswissen einmischen darf

    Kann ich eine Reise tatsächlich "unter Vorbehalt" antreten ? Unter welchem Vorbehalt eigentlich ? Welche rechtliche Relevanz hätte es, dem Reiseveranstalter vor Antritt schon eine 58 %ige Regressforderung in Aussicht zu stellen ? Seltsam, seltsam

    Darüberhinaus stolperte ich über die Bemerkung, der Reklamierende, Streitende, Prozessierende könne ja nur gewinnen.

    Ein lebenswerter Gewinn ist für mich schönes Wetter, Grillen, ein kühles Bierchen und nicht Schriftverkehr, Anwaltsbesuche, Ärger, für lausige 200 Piepen.

    Grüsse

    Heiko

    Foren-Signaturen sind langweilig, oder sie werden gelöscht. Also hab ich keine, ausser dieser, die ist langweilig und wird wohl nicht gelöscht.
  • Bifi44
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    geschrieben 1246658923000

    @gabriela_maier sagte:

    @ Bifi44:

    die Antwort ist einfach: dann wirst du vertragsbrüchig, und hast die Konsequenzen zu tragen. Der RV wird sich schon bei dir melden, keine Angst !!

    Gruss Gabriela

      Eben, ich werde vertragsbrüchig... mit allen Konsequenzen

    ...... und der Reiseveranstalter welcher mir zwei Tage vor Reiseantritt und damit rund zwei bis vier Wochen nach Bezahlung aller Reisekosten durch mich, mir mitteilt das er seinen Vertrag nicht erfüllen kann. Wo sind seine Konsequenzen welcher er nun zu tragen hat?

    MfG  Rainer

    Non Je ne regrette rien (Edith Piaf)
  • Bulgarienfan
    Dabei seit: 1091923200000
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    geschrieben 1246676246000

    Das ist doch ganz einfach! Er muss eine kostenlose Stornierung hinnhemen und, falls er keine mindetens gleichwertige Unterkunft am selben Ort anbieten kann, Schadensersatz in Höhe von 50 Prozent des Reisepreises leisten.

    Gruß

    Manfred

    Einmal Bulgarien - immer Bulgarien! Once in Bulgaria - forever in Bulgaria! Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!
  • Bifi44
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    geschrieben 1246693384000

    Seltsam, seltsam,

    spüre nur ich hier eine seltsame Diskrepanz?

    Wenn ich als Kunde zwei Tage vor Abflug aus persönlichen Gründen eine Veränderung des Vertrages benötige und Alternativen anbiete werde ich mit Stornogebühren von 50-90% des Reisepreises bestraft.

    Wenn der RV zwei! Tage vor Abflug mir mitteilt das die Vertragsgrundlage Hotel nicht verfügbar ist und mir eine nach Ansicht des RV vertretbare Alternative von der Resterampe anbietet, (Warum ist das Hotel im gleichen Ort mit gleicher Qualität noch nicht ausgebucht wo doch meine Wahl überbucht ist?) darf ich nur annehmen oder kostenlos stornieren?

    Wenn ich dann annehme entsteht ein neuer Vertrag und ich kann keine Forderungen aus dem ursprünglichen Vertrag mehr geltendmachen?

    Oder ich darf! kostenfrei stornieren weil der RV seinen Vertragspflichten nicht nachkommen kann und darf! mir dann selbst von der Resterampe etwas suchen. Obwohl ich doch eigentlich Frühbucher war und meine kompletten Vorarbeiten wie Urlaubsplanung, Transfer zum Flughafen und Versorgung der Haustiere schon organisiert habe.

    Aber kann ich überhaupt außerhalb des RV noch buchen? Der RV hat ja schon Wochen vorher den Reisepreis erhalten. Wenn ich jetzt storniere wird der Reisepreis erst in zwei bis drei Wochen mein Konto auffüllen und es geht hier ja um ein paar Tausender.

    Seltsam, seltsam, aber ich spüre hier eine seltsame Diskrepanz, ihr nicht?

    Wer von euch würde auf Basis dieser Vertragsgrundlagen ein Auto, eine Küche oder einen Fernseher kaufen?

    MfG  Rainer

    Non Je ne regrette rien (Edith Piaf)
  • VanDeLue
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    geschrieben 1246696175000

    @Bäumelchen sagte:

    Darüberhinaus stolperte ich über die Bemerkung, der Reklamierende, Streitende, Prozessierende könne ja nur gewinnen.

    Dann möchte ich es für dich genauer formulieren: Ich habe bereits verloren, nämlich eine Menge Freude an dem Urlaub sowie eine Menge Entspannung.

    Und nun kann ich aufgrund meiner Rechtschtzversicherung (finanziell) nur gewinnen.

    Da hat man 1x im Jahr Urlaub und will sich entspannen und dann wird einem durch eine solche SCh.... alles verdorben. Ich bin der festen Überzeugung dass der Veranstalter dafür zur rechenschaft gezogen werden muss

  • CaptainJarek
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    geschrieben 1246698164000

    @VanDeLue sagte:

    Ob du mirs glaubst oder nicht ist mir völlig egal, es war so (vielleicht deswegen weil ich über neckermann Deutschland buchen konnte was im reisebüro nicht möglichg gewesen wäre? )

     

    Na klar, weil alle anderen Urlauber respektive Reisebüros die Reisen sonst nicht bei Neckermann Deutschland, sondern bei Neckermann Tansania buchen. :D

    @plinze sagte:

    Heißt das, wenn ich die Reise stroniere wegen Überbuchung etc......steht mir Schadenersatz zu...(ich meine, wenn ich die Alternative nicht akzeptieren will)...???

     

    In Deutschland steht Dir in den meisten Fällen ein Schadenersatz zu, wenn ein Vertrag kurzfristig nicht eingehalten werden kann.

    Soll heißen: Wenn ein RV Dir eine Reise 3 Monate vorher absagt, dann eher nicht. Zwei Tage vorher auf jeden Fall.

    @VanDeLue sagte:

    Ist die Reise inihrer Gesamtheit durch Mängel einzelner Reiseleistungen oder durch Pflichtverletzungendes Reiseveranstalters schuldhaft erheblich beeinträchtigt worden, so können dieMinderungssätze bis zum vollen Reisepreis steigen (§651 f Abs. 2 BGB).

     

    Das ist jetzt ganz gefährliches Halbwissen! Ein solcher Satz steht nirgendwo im gesamten §651 des BGB welcher einen weiten Teil des juristischen Rahmens für Reisen abdeckt.

    Prinzipiell wird im BGB nie über die Höhen von Minderungssätzen etc. geschrieben. Auch nicht bei Reisen!

    @VanDeLue sagte:

    Ja ich habe Rechtschutz und ich habe die Reise unter Vorbehalt!!! angetreten und diesen Vorbehalt sowohl telefonisch als auch schriftlich bekanntgegeben.

     

    Du willst es nicht begreifen. Das mit dem Vorbehalt spielt keine Rolle. Deinen Vorbehalt hast Du spätestens in dem Moment aufgegeben, als Du angereist bist und nach Vorfinden der für Dich relevanten Reisemängel nicht sofort wieder abgereist bist und auf der Rückbeförderung bestanden hast.

    Einen Vorbehalt geltend zu machen, obwohl man die komplette Urlaubsdauer das Hotel genutzt hat ... das wird vor keinen Gericht Bestand haben und Dich noch weiter in die Schublade "Spinner" beim Reiseveranstalter ( und letztlich dann auch bei Gericht ) reiten.

    @VanDeLue sagte:

    Ich sehe dieser Sache eigentlich entspannt entgegen. Ich kann ja nur gewinnen. Dass der RV Schadenersatz leisten muss steht wohl ausser Zweifel, dass dieser niedriger sein wird als meine Forderung, davon scheinen hier auch alle auszugehen.

     

    So entspannt wäre ich nicht. Du kannst nämlich auch verlieren, mitnichten nur gewinnen. Drück Dir mal selbst die Daumen, dass Du nicht durch Anwalts- und Gerichtskosten draufzahlst. Denn das kann auch passieren.

    Übrigens einen "Schadenersatz" muss der RV in keinem Fall leisten. Er hat schließlich seine Leistungen aus dem ( durch Deine Reise konkludent zustande gekommenen ) neuen Vertrag komplett erfüllt. Das einzige was unter Umständen zu leisten wäre, wären etwaige Zahlungen aus Kulanz bzw. aus minimalen Reisemängeln während Deines Urlaubs. Mehr nicht!

    VG.

    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )
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