@VanDeLue sagte:
Ob du mirs glaubst oder nicht ist mir völlig egal, es war so (vielleicht deswegen weil ich über neckermann Deutschland buchen konnte was im reisebüro nicht möglichg gewesen wäre? )
Na klar, weil alle anderen Urlauber respektive Reisebüros die Reisen sonst nicht bei Neckermann Deutschland, sondern bei Neckermann Tansania buchen.
@plinze sagte:
Heißt das, wenn ich die Reise stroniere wegen Überbuchung etc......steht mir Schadenersatz zu...(ich meine, wenn ich die Alternative nicht akzeptieren will)...???
In Deutschland steht Dir in den meisten Fällen ein Schadenersatz zu, wenn ein Vertrag kurzfristig nicht eingehalten werden kann.
Soll heißen: Wenn ein RV Dir eine Reise 3 Monate vorher absagt, dann eher nicht. Zwei Tage vorher auf jeden Fall.
@VanDeLue sagte:
Ist die Reise inihrer Gesamtheit durch Mängel einzelner Reiseleistungen oder durch Pflichtverletzungendes Reiseveranstalters schuldhaft erheblich beeinträchtigt worden, so können dieMinderungssätze bis zum vollen Reisepreis steigen (§651 f Abs. 2 BGB).
Das ist jetzt ganz gefährliches Halbwissen! Ein solcher Satz steht nirgendwo im gesamten §651 des BGB welcher einen weiten Teil des juristischen Rahmens für Reisen abdeckt.
Prinzipiell wird im BGB nie über die Höhen von Minderungssätzen etc. geschrieben. Auch nicht bei Reisen!
@VanDeLue sagte:
Ja ich habe Rechtschutz und ich habe die Reise unter Vorbehalt!!! angetreten und diesen Vorbehalt sowohl telefonisch als auch schriftlich bekanntgegeben.
Du willst es nicht begreifen. Das mit dem Vorbehalt spielt keine Rolle. Deinen Vorbehalt hast Du spätestens in dem Moment aufgegeben, als Du angereist bist und nach Vorfinden der für Dich relevanten Reisemängel nicht sofort wieder abgereist bist und auf der Rückbeförderung bestanden hast.
Einen Vorbehalt geltend zu machen, obwohl man die komplette Urlaubsdauer das Hotel genutzt hat ... das wird vor keinen Gericht Bestand haben und Dich noch weiter in die Schublade "Spinner" beim Reiseveranstalter ( und letztlich dann auch bei Gericht ) reiten.
@VanDeLue sagte:
Ich sehe dieser Sache eigentlich entspannt entgegen. Ich kann ja nur gewinnen. Dass der RV Schadenersatz leisten muss steht wohl ausser Zweifel, dass dieser niedriger sein wird als meine Forderung, davon scheinen hier auch alle auszugehen.
So entspannt wäre ich nicht. Du kannst nämlich auch verlieren, mitnichten nur gewinnen. Drück Dir mal selbst die Daumen, dass Du nicht durch Anwalts- und Gerichtskosten draufzahlst. Denn das kann auch passieren.
Übrigens einen "Schadenersatz" muss der RV in keinem Fall leisten. Er hat schließlich seine Leistungen aus dem ( durch Deine Reise konkludent zustande gekommenen ) neuen Vertrag komplett erfüllt. Das einzige was unter Umständen zu leisten wäre, wären etwaige Zahlungen aus Kulanz bzw. aus minimalen Reisemängeln während Deines Urlaubs. Mehr nicht!
VG.