• fjrdriver
    Dabei seit: 1270771200000
    Beiträge: 38
    geschrieben 1328132620000

    @  sagte:

    Kourion:

    Welche Kosten, Kosten fallen führ eine Leistung an, die Einseitig vom Reiseveranstalter nicht erbracht wurden.  wie sieht es eigentlich mit einer Konventionalstrafe wegen Nichterfüllung aus. Der Kunde muß ja schliesslich auch Stornogebühren zahlen und sich ggfls gegen diese versichern. Und was ist mit den zusätzlichen Aufwand eine neue Ersatzreise zu buche  Veträge sind einzuhalten. Aber scheinbar werden nach diesem Grundsatz Kunde und Veranstalter nach unterschiedlichen Maß gemessen.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
    Beiträge: 28988
    geschrieben 1328133711000

    @fjrdriver

     

    Jedem, dem die AGB eines Reiseveranstalters im Hinblick auf eine Pauschalreise zu "eng", zu "einseitig"  :shock1:   erscheinen, steht es frei, seinen Flug und sein Hotel getrennt zu buchen. 

     

    Aber auch bei einem individuell gebuchten Flug wird m. E. kein schwach besetzter Touri-Bomber abheben. In diesem Fall hast du ebenfalls ein Anrecht auf Ersatz / stimmst dem Ersatz zu oder nicht.

    Und was das Hotel betrifft (dort direkt gebucht) - so kann auch dieses z. B. aus Mangel an Klientel frühzeitig schließen. In diesem Fall musst du dich allerdings selber um Ersatz bemühen.

     

    Sollte ich falsch liegen, bitte ich um Berichtigung. ;)

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1328134585000

    @fjrdriver

    Und was, wenn die Welt tatsächlich 2012 untergeht? :frowning:   :shock1:

     

    Kosten fallen im vorliegenden Fall an für die Ersatzleistung Zug zum Flughafen, die Übernahme hat der Veranstalter zugesichert.

    Die Umstände einer ersatzweise gebuchten Alternativreise interessieren bei der Causa nicht, ebensowenig Stornogebühren, die auch im Falle eines Rücktritts des Kunden nicht gefordert worden wären. 

    Selbstverständlich sind Verträge einzuhalten, jedoch muss man mit zweierlei Maß messen, da der Kunde es mit der Erfüllung um einiges leichter haben dürfte.

     

    Auch wenn dein Vortrag sich deutlich vom Kernthema "Erfahrungen mit GTI" wegbewegt und voller Konjunktive steckt: Im Falle einer Kündigung hätte der Veranstalter nicht erfüllt und könnte auf Schadenersatz verklagt werden.

    Letztlich wird aber sicher jedes Gericht berücksichtigen, inwieweit der Vertragsgeber die veränderten Bedingungen verschuldet - im Falle einer kurzfristigen Zusammenlegung und damit verbundener Stornierung eines Operatings ist jedoch wohl weder vorsätzlich, noch schuldhaft gehandelt worden.

    Betreffend die Termini erlaube ich mir den Hinweis, dass eine Vertragsstrafe / Konventionalstrafe im vorliegenden Fall sicherlich nicht vereinbart wurde, auf die Frage "was ist mit ...?" also nur die Antwort "Überhaupt gar nichts!" folgen kann, und auch dieser Aspekt - wie die meisten der von dir hier angeführten! - nichts zur Sachlage beiträgt.

    Maßgeblich aus meiner Sicht wäre der Verzicht auf Pershings, mit denen man auf Spatzen schießt, und in diesem Zusammenhang mutet die Formulierung "Wir sind mit GTI noch nicht fertig!" schon ein wenig befremdlich an - zumal die Reise ansich als gelungen gewertet wird. 

     

    Im Grunde übrigens befindest du dich mit deinen Anregungen im falschen Thread, ja im falschen Unterforum. Das alles gehörte - wäre es nicht ausnahmslos hypothetisch! - ins Unterforum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen".

    :?

    Zu guter Letzt: Die Verlegung eines Fluges in der Nebensaison ist durch den Auslastungsdruck der Airlines sicher in keiner Weise ein spezifisches GTI Problem und sollte dazu auch nicht stilisiert werden!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • gina46
    Dabei seit: 1276128000000
    Beiträge: 77
    geschrieben 1328190977000

    Stimmt der Satz hörte sich blöd an ,war aber anders gemeint ,an dem Abend als GTI angerufen hatte, sagten sie uns das wir die letzten waren die gebucht hatten (Buchung Ende Sptember ) darum mussten wir nach Hannover. Der Flug von HH war ja nicht gestrichen sondern flug pünktlich ab.Mit uns war auch noch eine ältere Dame(Buchung März 2011  !!) der hatten sie erst am Vormittag bescheid gesagt,die war vielleicht fertig . Im Flieger von HH saßen aber Urlauber die später als wir gebucht hatten . Und das wollte ich gerne erklärt haben .

  • Sonnenscheinbb66
    Dabei seit: 1262217600000
    Beiträge: 188
    geschrieben 1328289021000

    Wir sind von GTI auch schon mal 8 Tage vor Abflug von SBR nach FFM

    umgebucht worden, allerdings hat man uns mit einem Busshuttle nach

    Frankfurt gebracht.

    Ärgerlich war auch, dass man zu uns ebenfalls gesagt hat, der Flug ab

    SBR fände nicht statt, was aber nicht gestimmt hat. Der Flug ging planmäßig

    und war lediglich überbucht (Auskunft vom Flughafen SBR). Wir hatten einen

    ganz frühen "Fruhbuchertarif". Toll, wahrscheinlich saßen die Last-Minute-

    Bucher in der richtigen Maschine.

     

    So etwas passiert mittlerweile aber wirklich bei vielen Reiseveranstaltern.

    Lediglich die Art, wie man mit seinen Kunden umgeht, ist unterschiedlich.

    So wurden wir jetzt für den Rückflug von SBR nach ZW umgebucht, war mit

    einem sehr netten Schreiben angekündigt worden und zwar bereits 10 Wochen

    vor Abflug. Der Flug nach SB findet auch wirklich nicht statt, da just dann der

    Wechsel von Winter auf Sommerbetrieb stattfindet.(Öger Tours)

    Des Weiteren haben wir hier den Vorteil erst 5 Stunden später nach

    Hause zu fliegen, was uns eine ruhige Nachtruhe vor der Heimreise bringt.

     

    Aber mal eine ganz andere Frage: Welche Schwierigkeiten gibt es denn bei

    GTI zurzeit. Hier bekommt man ja gar keine Angebote mehr über GTI angezeigt?

     

    LG Sonnenschein

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
    Beiträge: 28988
    geschrieben 1328371240000

    @Sonnenschein 

     

    Lies einfach in diesem Thread ab Seite 1 (ff).

    Dort wurde das Thema bereits mehrmals angesprochen und Günter beantwortete die Fragen.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Günter/HolidayCheck
    Dabei seit: 1092268800000
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1328381943000

    @vonschmeling sagte:

    @

    Zu guter Letzt: Die Verlegung eines Fluges in der Nebensaison ist durch den Auslastungsdruck der Airlines sicher in keiner Weise ein spezifisches GTI Problem und sollte dazu auch nicht stilisiert werden!

    Richtig, vonschmeling. Ich setz aber noch einen drauf. Wir werden es erleben, dass diese Praxis noch viel stärker Platz greifen wird. Und damit ist nicht GTI/Sky/oder die Deutsche Tochter von Sky gemeint, sondern viele andere Airlines auch.Und damit auch viele andere Veranstalter.

    Wenn Pauschalreisen bezahlbar bleiben sollen, wird es-rein flugebezogen wohl oder übel solche Kapazitätsanpassungen verstärkt geben.

    Und hier - ich wiederhol es gerne ;) haben wir einen Billig(st)veranstalter, der kann schon zweimal zweimal nicht anders handeln als stark zu rechnen....

  • fjrdriver
    Dabei seit: 1270771200000
    Beiträge: 38
    geschrieben 1328440827000

    Völlig überflüssiges Zitat entfernt!

    Günther: In der Praxis wirst du damit durchaus Recht behalten, was aber bestimmt

    kein Reiseveranstalterer einen Freibrief  gibt nach dem Motto, wo gehobelt wird fallen

    Späne-, vertragsbrüchig zu werden. Außerdem finde ich es trotztdem gerechtfertigt die

    Qualität eines Reiseveranstalters nach seiner Zuverlässigkeit zu beurteilen auch wenn

    der Mangel im Bereich eines Leistungserbringes des Reiseveranstalters  zu (Fluggesellschaft) suchen ist.

    Insbesondere dann wenn der Leistungserbringer mit dem Vertragspartner im gleichen 

    Konzern verbunden ist.

    Genausowenig wie ich es akzeptiere wenn ein KFZ Hersteller auf die mangelnde Qualität 

    seiner Teilezulieferer verweist.

    Trotzdem gibt es in Bezug der Pannenhäufigkeit unterschiede und bei den Reiseveranstaltern gibt es diese auch.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
    Beiträge: 28988
    geschrieben 1328443697000

    @fjrdriver

     Auszug aus den AGB von GTI:

     

    "4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von GTI nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, soweit Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.... 

    GTI wird dem Reisenden im Falle einer erheblichen Änderung eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten."

     Quelle: Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen der GTI Travel GmbH 

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • gina46
    Dabei seit: 1276128000000
    Beiträge: 77
    geschrieben 1329600690000

    So heute kam der Verrechnungsscheck von GTI, aber etwas haben sie noch abgezogen ,von der Summe die wir eingereicht haben . So schnell hatte ich nicht gerechnet das sie überhaupt was schicken . Fast Ende gut alles gut . :laughing:

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