Ich hatte bereits berichtet, dass MARIENKÄFERREISEN mit trotz dreier EINSCHREIBEN mit Rückschein, Fristsetzung u.s.w. keinen Reisepreissicherungsschein schickte, nicht einmal in irgendeiner Weise reagierte. Die taten trotz ihrer Unterschriften auf den Rückscheinen, als hätten sie nichts erhalten.
Nun habe ich nach anwaltlicher Beratung den Reisevertrag gekündigt, mich wegen des Verstoßes gegen das Gewerberecht an die Gewerbebehörde gewendet, die Verbraucherzentrale angeschrieben und nach Kostenübernahme durch die Rechtsschutz einen Rechtsanwalt beauftragt, MARIENKÄFER REISEN auf Rückzahlung der Anzahlung zu verklagen.
Heute meldete sich sogar die Verbraucherzentrale Berlin telefonisch bei mir und sagte, dass sie diesen Fall auch gern übernommen hätten. Sie lobte meine absolut korrekre Vorgehensweise.
Zum Schluss noch eine kleine Überraschung:
Ein wenig habe ich in dieser Sache auch Glück gehabt. Wenn ich mich nicht so betrogen gefühlt hätte, wäre ich nämlich am Freitag, 13.1.12 mit Koffern an Bord des Kreuzfahrtschiffes gegangen und gegen 22 h ohne Koffer wieder runter.
Meine Buchung betraf nämlich die Katastrophenfahrt der COSTE CONCORDIA am 13. 1. 12.
Ich werde hier natürlich jeden Punkt weiter berichten, die Verbraucherzentrale bat mich ebenfalls, auf dem Laufenden gehalten zu werden. Wenn die das Urteil gegen MARIENKÄFER REISEN nicht veröffentlichen, werde ich es online stellen.