@Janafuchs75 sagte:
Wenn 14 Tage vorher die flugzeuten verändert werden hat man Anspruch auf folgendes:
Werden die Reisenden weniger als 14 Tage vor der ursprünglich geplanten Abflugzeit über die Flugzeitenänderung informiert, kommt dies einer Flugannullierung gleich und berechtigt grundsätzlich zu einer Entschädigungszahlung von bis zu 600 Euro.
Diese Regelung gilt nur dann, wenn Du einen normalen Linienflug mit Azur Air gebucht hast. Das ist in dem Fall aber wohl nicht so. Du hast eine Pauschalreise gebucht. Mit der Pauschalreise ist nur die Beförderung garantiert. Mit welcher Gesellschaft Du am Ende fliegst und ob die in der Bestätigung genannten Zeiten auch eingehalten werden ist Sache des Veranstalters. In dem Fall also z.B. Anex Tours. Das steht auch alles schön im Kleingedruckten Deines Vertrages drin. Eine Umbuchung ist selbst im letzten Moment machbar. Eine Entschädigung nach dem Eu-Fluggastrecht brauchen die nicht zu zahlen. Das ist halt der Unterschied zwischen einer Pauschalreise und separat gebuchtem Linienflug/Transfer/Hotel. Eine Umbuchung auf einen 5-6 Stunden später stattfindenden Flug ist auch keine Verspätung und auch keine erhebliche Beeinträchtigung der Reiseleistung durch Flugverspätung.
Noch einmal: Bei der hier geschilderten Sache handelt es sich um einen Reisemangel. Dieser muss beim Veranstalter angezeigt werden. Und das innerhalb einer relativ kurzen Frist von nur EINEM MONAT. Mit dem EU-Fluggastrecht hat das nichts zu tun. Versucht man zunächst den Fall bei Flightright etc. einzureichen, so verliert man wertvolle Zeit und versäumt eventuell sogar die bei der Anzeige vom Reisemangel einzuhaltende Frist. So das es am Ende gar nichts gibt und man auch nichts einklagen kann.