@UteEberhard sagte:
Dieser RV macht auch nicht die Angabe wie z.B. "........ mit Air Berlin oder ähnlich".
Hallo,
diese Angabe macht ohnehin kein seriöser Veranstalter. Bei allen, die ich auch selbst anbitete gibt es so einen Satz nicht. Aber auch bei der TUI findest Du folgende Formulierungen in den AGB's:
3.2 Ausführendes Luftfahrtunternehmen/gemeinschaftliche Liste
Seit dem 16.07.2006 ist der Veranstalter gemäß der Verordnung (EG) 2111/2005 vom 14.12.2005 verpflichtet, Sie bei Buchung über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) zu unterrichten. Steht ein ausführendes Luftfahrtunternehmen bei Buchung noch nicht fest, sind Sie insoweit zunächst über die Identität des wahrscheinlich ausführenden Luftfahrtunternehmens zu unterrichten. Sobald die Identität endgültig feststeht, werden Sie entsprechend unterrichtet. Im Falle eines Wechsels des ausführenden Luftfahrtunternehmens nach Buchung sind Sie über den Wechsel so rasch wie möglich zu unterrichten.
und weiters:
6.1 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Flugzeiten sind wie auf dem Flugschein angegeben vorgesehen. U. a. aufgrund der zeitweiligen Überlastung des internationalen Luftraumes können Flugverspätungen oder auch -verschiebungen sowie Änderungen der Streckenführung in Einzelfällen nicht ausgeschlossen werden. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, insbesondere soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Auch für eine Ersatzbeförderung wegen Änderung des Flughafens steht Ihnen das in Ihren Reiseunterlagen gegebenenfalls enthaltene Zug-zum- Flug-Ticket zur Verfügung.
Somit ist das bei der TUI auch nicht ausgeschlossen, durch die eigene Fluggesellschaft aber eventuell etwas seltener.
Bisher habe ich aber bei jedem Veranstalter noch die ausgewiesene Geselslchaft auch tatsächlich erhalten. So lange ich diese dann für in Ordnung befinde, ist es mir das dann aber ohnehin sowas von völlig egal, womit ich letzten Endes fliege.
Doch hier gleiten wir langsam vom eigentlichen Theam ab.
Gruß
Berthold