Hallo,
ich beabsichtige demnächst mit Ryanair meine ersten Billigfliegererfahrungen zu sammeln.
Geplant ist ein Flug von Berlin Schönefeld nach Frankfurt Hahn.
Dort veranstaltet ein guter Freund eine LAN-Party, d.h. mein Rechner soll (natürlich gut gepolstert) als Gepäck aufgegeben werden.
Der (unverschämt billige) Flug war schon fast gebucht, doch dann las ich folgendes in den "Geschäftsbedingungen zur Beförderung"
/////hier der Weg den man durch den Vertragssalat gehen muss.../////
(http://www.ryanair.com/site/DE/conditions.php)
unter
"Hinweis auf die Einbeziehung von Vertragsbedingungen durch Bezugnahme... Für Ihren Beförderungsvertrag (Vertrag) mit Ryanair gelten unsere allgemeinen Beförderungsbedingungen für Fluggäste und Gepäck von Ryanair..."
mit einem weiteren Link:
http://www.ryanair.com/site/conditions/docs/ryanair_carriage_de.pdf
/////um hierher zu kommen:
"8.3.3
ihr aufgegebenes Gepäck darf kein Geld, kein Schmuck, keine Edelmetalle, Schlüssel, Kameras, Computer, Medikamente, Brillen, Sonnenbrillen..." etc. enthalten.
Und darauf steht unter 8.4.1 Ryanair verweigere die Beförderung, der unter 8.3 angegebenen Gepäckstücke, sollten solche Gegenstände entdeckt werden!
Jetzt Frage ich mich natürlich ob es wirklich schon einmal vorkam, dass ein Gepäckstück wegen einer darin befindlichen Sonnenbrille oder eben einem Rechner nicht Transportiert wurde, denn der Artikel 8.4.1 sollte sich meinem gesunden Menschenverstand nach ja eher auf die unter 8.3 auch aufgeführten Schusswaffen und Sprengstoffe beziehen.
Es ist aber leider nicht so formuliert worden Traurig
Ich hoffe ihr könnt meine Sorgen zerstreuen,
MfG Roman