xxx Beitrag mit Link ergänzt! xxx
Phila, fülle doch das Formular aus , welches HC eingestellt hat auf der Homepage.
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Phila, fülle doch das Formular aus , welches HC eingestellt hat auf der Homepage.
Moin, habe folgendes Problem: wir haben vor 01.03.2020 eine Pauschalreise in die Vereinigten Arabischen Emirate gebucht über rundreisen.de. Durchgeführt wird die Reise aber von FTI. Losgehen sollte es am Montag morgen,16.3. Aufgrund von Corona haben wir uns gegen die Reise entschieden. Eine Umbuchung in den Herbst ist seitens des Veranstalters aus nicht genannten Gründen nicht möglich, Versicherung springt bei "Angst vor Corona " nicht ein. Es bleibt anscheinend nur eine Stornierung mit 85% Eigenbeteiligung. Muss das jetzt sein, obwohl doch selbst unsere Regierung dringend von nicht notwendigen Reisen abrät?
Gerade heißt es, Reisen in die VAE werden ab Dienstag 17.3. ausgesetzt. Kann uns das helfen?
Hat jemand eine Ahnung wie wir weiter vorgehen sollen? Der Veranstalter ist am Wochenende nicht mehr zu erreichen...
Vermutlich ist die Handhabe Gutschein erst einmal nicht unzulässig, schließlich trifft den Veranstalter ja keinerlei Verschulden an der Situation.
Eine Absage der Reise würde euch "helfen" (im Sinne von Erstattung des Reisespreises).
So schwer es fällt - ich würde warten.
Dein Ansprechpartner wäre rundreisen.de, FTI darf dir gar nicht direkt Auskunft erteilen.
Morgen Mittag soll es nach Gran Canaria gehen. Das werde ich vermutlich stornieren, besonders jetzt, wo in Spanien die Ausgangssperre ab Montag gelten soll. Damit kann man doch nicht von einem erholsamen Urlaub reden. Frage: wäre eine Ausgangssperre ein Grund für eine kostenlose Stornierung? "Leider" ist die Einreise nach Spanien noch erlaubt.
@carmina-burana sagte:
Phila, fülle doch das Formular aus , welches HC eingestellt hat auf der Homepage.
Ich finde es nicht. Welches Formular?
@raimi123 sagte:
Frage: wäre eine Ausgangssperre ein Grund für eine kostenlose Stornierung? "Leider" ist die Einreise nach Spanien noch erlaubt.
Ein Grund wäre die Nichterbringung einer Vom Reiseveranstalter zugesagter Leistung. Nächtlicher Ausgang ist vom RV vermutlich nicht garantiert.
Sorry, aber das ist Federlesen!
Die vermutlich eintretenden Restriktionen machen einen Urlaub mehr oder weniger wertlos, ich nehme nach wie vor an, dass kurzfristig abgesagt wird.
Ob eine eigenmächtige Absage damit begründet werden kann wäre ggf. gerichtlich zu klären.
Ich find's grad schon ziemlich kurzfristig - Abflug ist theoretisch um 06.00
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!