@erny1805 sagte:
Ich zitiere nochmal den Ursprungstext:
hans-meyer sagte:
Das wäre natürlich super - dann hätte man die Möglichkeit, das Unternehmen und viele tausend Arbeitsplätze trotz aller erfolgreicher Hilfsmaßnahmen doch noch in den Abgrund zu treiben .....
Gemeint war, da es von der Versicherung kaum Geld geben wird, ob wenn das Unternehmen doch sich rettet es nicht in Haftung für die Restzahlungen genommen werden kann, was legitim wäre. Dann kommt ihr Kommentar das dies nicht gut ist wegen den Hilfsmaßnahmen. Damit haben Hunderttausende immer noch nicht ihr Geld wieder... schön das die Firma dann weiter läuft... somit wurde die von den nicht reisenden saniert, wenn die ihr Geld nicht zurück bekommen... Da TC seit Juli die Hotels nicht mehr bezahlt haben, werden wahrscheinlich Rechnungen auch für Juli bis September zu 50 Prozent bezahlt, alles andere bringt ja den Hotels nichts... Daher ist die Kohle so gut wie alle.. und wer bucht da schon nochmal... nach der Art und Weise wie das abläuft...
Ich hatte die Frage ursprünglich gestellt und nach näherer Überlegung bin ich zu dem Schluss gekommen, dass man nach einer Insolvenz selbstverständlich keine Ansprüche mehr hätte, denn das ist ja der Sinn einer solchen (Entschuldung und Neustart).
Wenn, dann müsste man seine Ansprüche im Rahmen der Insolvenz geltend machen und sich quasi mit in die Gläubigerliste eintragen, was aber vermutlich durch die Versicherung ausgehebelt wird (oder nicht?), da man ja angeblich von dieser bedient wird.
Wenn dem so sein sollte, dann ist diese Insolvenzversicherung eine noch viel größere Mogelpackung als angenommen, denn sie dient nicht nur dem angeblichen Schutz der Kunden, sondern (zumindest auch) dem Insolvenzverwalter gegen Forderungen dieser.
PS: Ich glaube aber nicht, dass dem so ist und das BGB durch eine Versicherung ausgehebelt weder kann und überlege mir in der Tat, mich in die Gläubigerliste zur Sicherheit mit eintragen zu lassen, auch wenn das vermutlich letztlich nichts bringen dürfte.