@querenburg
du hast vollkommen recht.
im schadenfall gibt es für beide vertragsparteien ein außerordentliches kündigungsrecht.
aber darauf muß der versicherer - so deine theorie - nicht spekulieren, denn er kann nach wie vor ordentlich von jahr zu jahr kündigen.
wenn für dich die versicherung nur große risiken abdecken muß und du für sogenannte "kinkerlitzchen" keine entschädigung der versicherung beanspruchst, dann ist das legitim. das ist deine persönliche meinung, die hier auch beachtung und gehör findet.
das ist aber nicht der tenor der masse.
gerade weil, wie hier @malini schon schrieb, die ärzte im ausland bei europäischen gästen gerne mal den x-fachen satz der goä für bagatelleingriffe berechnen, ist eine solche versicherung da. und sogar ich lasse jeden noch so kleinlich erscheindenden arztbesuch über die auslands kv abrechnen. eben weil ich weiß, dass es versichert gilt und weil ich schließlich dafür bezahle.
wenn der versicherer kleinere bagatellrechnungen nicht bearbeiten wollen würde, würde er eine selbstbeteiligung von, sagen wir mal 500 €, vereinbaren, so dass die kleinen fälle gar nicht erst zur auszahlung kämen.
p.s.: es handelt sich selbstverständlich um eine renommierte versicherungsgesellschaft, für die ich arbeite