• mirius
    Dabei seit: 1179878400000
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    geschrieben 1250258696000

    Hallo ralfphw

    Falls ihr pauschal gebucht habt könnt ihr nichts machen. Bei getrennter Buchung, könnt ihr bei der Airline auf eine zeitnahe Beförderung (ggfalls auch durch eine andere Fluggesellschaft) bestehen.

    LG mirius

    PS:Mehr infos findest Du in dem oben festgetackerten Thread Flugstornierungen/ änderungen

  • Chiquita*
    Dabei seit: 1249862400000
    Beiträge: 3
    geschrieben 1251068802000

    Hallöchen,

    dacht ich berichte euch mal was nun aus meinem Fall wurde. Ich hab gleich ein Schreiben an GTI verfasst. Hab alles was uns passiert ist und wie wir von den Mitarbeitern behandelt wurden, geschildert und pro Person 100Euro, sprich 300Euro, zurückverlangt. Bei Focus.de hab ich dann noch gelesen das man die Reklamation am besten per Einschreiben und Rückschein abschickt, was ich auch so getan habe. 3 Tage später haben wir den Rückschein bekommen und ein Tag später dann die Antwort von GTI mit einem Scheck von 150 Euro. Sie haben sich mehrmals wegen dem Vorfall entschuldigt und sich bei mir bedankt dass ich ihnen alles so ausführlich geschildert habe. Sie belehrten mich jedoch auch das Ankunft und Abfahrt keine Urlaubstage darstellen lediglich für den Transport dienen und das in ihren AGB´s kurzfristige Flugzeitenänderungen vorbehalten sind. Das alles war für mich nichts neues, schließlich hab ich die AGB´s durchgelesen, trotzdem find ich es unverschämt die Leute durch die Flugzeiten anzulocken un dann den Flug einfach umzubuchen. Naja ist ja anscheinend ganz normal in dieser Branche.

    Wir sind mit dem Ergebnis eigentlich recht zufrieden, dachten nicht das es so schnell gehen würde und haben einen weiteren Briefwechsel erwartet.

    (Ich muss aber auch noch dazu schreiben das ich Ihnen eine Frist von 2 Wochen gesetzt habe um mir das Geld auf mein Konto zu überweisen)

    Soo wünsch euch noch einen schönen Abend und vielen Dank für eure schnelle Antwort und Hilfe!!!

    Liebs Grüßle

    Irene

  • bangkokman
    Dabei seit: 1175990400000
    Beiträge: 126
    geschrieben 1257438744000

    Ich glaube das dies hier mein Doppel Posting wird.

    Aber trotzdem hier ein Problem von einem Kumpel der zur Zeit noch in Thailand ist ohne die geringste Ahnung vom Internet.oder was Gulf Air mit ihm macht.Deshalb muss ich mir das Problem erstmal annehmen.

    Ja Hallo Leute.

    Mal ne Frage was mein Kollege machen kann.

    heute morgen kommt ne mail vom Reisebüro.

    Inhalt.

    Sehr geehrter Herr Hubert,

    für Ihren Rückflug haben wir seitens der Gulf Air eine Flugzeitenänderung für Sie bekommen.

    Sie würden nun statt 19:55 Uhr, schon um 10:20 Uhr ab BKKabfliegen undwürden um 13:15 Uhr in BAH ankommen. Der Weiterflugerfolgt aber wiegebucht am 01.05.10 um 01:20 Uhr. Das bedeutet für Sieundviele weitere Passagiere einen Aufenthalt von ca. 11 Std in BAH.DieGulf Air bietet aber jedem Kunden einen Aufenthalt in einemAirporthotelmit Transfer und Snack an. Sollte Ihnen dieseAlternativezusagen, schreiben Sie uns bitte eine kurze mail, damit wirdies an dieGulf Air weiterleiten können.

    So er hat ein 6 Monats Tiket.Obwohl wir erst November haben,wollen die jetzt schon umbuchen.

    Scheint wohl ne gängige Praxis von Gulf Air zu sein.

    Wenn er mich anruft,muss ich ihm dann ja etwas erklären.

    oder ich rufe ihn an.

    Also was soll oder kann man tun.

    Hätte er das bei Buchung gewusst,er hätte diese Airlines nicht genommen.

    Diese Airline hat wohl ihren Flugplan darauf abgestimmt.

    Es spielt also keine Rolle ob man 1 bis 2 Tage früher oder später umbucht.die Flugzeit ist die gleiche.

    Entweder auf einen andren Rückflug mit einer andren Airlines zu dennormalen Tagen bestehen?und dann in Deutschland rechtlich dagegenangehen?

    Ich glaube nicht das er Rechtsschutz hat.

    oder annehmen und dann in Deutschland dagegen angehen?

    Es gibt ja das Warschauer Abkommen.Wo ja auch etwas geregelt ist.z.b.Bei solchen Verspätungen ab x Std.

    bei Fernflügen ab xxx Meilen.

    Wenn ja?was muss er sich seitens der Airlines bestätigen lassen?oder ist mit dem Hotelaufenthaltschon alles abgegolten?

    Wer hat Ahnung?

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
    Beiträge: 2837
    geschrieben 1258840801000

    Auszug aus einem aktuellen rechtskräftigen Urteil:

    Eine Verlängerung der Flugzeit bei einem Langstreckenflug um 5 Stunden ist eine wesentliche Änderung der Reiseleistung, die zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

    Dies gilt insbesondere auch dann, wenn durch die Vorverlagerung der Abreisezeit der Reisende eine weitere Nacht verliert.

    Der Reisende habe wirksam vom Reisevertrag zurücktreten können, da die Änderung der Flugzeiten im vorliegenden Fall eine wesentliche Änderung der Reiseleistung darstelle. Zwar habe sich die Beklagte mit dem Hinweis auf die Unverbindlichkeit der Flugzeiten eine Änderung vorbehalten. § 651 a Absatz 5 des Bürgerlichen Gesetzbuches schränke dieses Recht jedoch ein. Danach bestehe bei einer wesentlichen Änderung ein Rücktrittsrecht.

    Der Reiseveranstalter mußte auf berechnete Stornogebühren verzichten und wurde zur Rückzahlung der geleisteten Anzahlung verurteilt.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
    Beiträge: 5690
    geschrieben 1258925337000

    Dein Kumpel ist jetzt bereits in Thailand und fliegt am 1. Mai 2010 zurueck. Da gehe ich mal von keiner Pauschalreise aus, sondern vermute dass der Flug individuell gebucht wurde.

    Damit wuerde ich mich direkt bei Gulf Air, bestimmt aber hoeflich, beschweren und denen ganz klar sagen dass ich die Umbuchung bzw. den Off-Load nicht akzeptiere. Denn ich vermute stark dass der Abendflug nur voll ist.

    Das er gestrichen ist glaube ich nicht. Denn ich koennte ihn z.B. fuer den 28.4. oder den 3.5. buchen und er ist auch noch im Online Flugplan von Gulf Air aufgefuehrt.

    Wenn gar nichts geht, dann wuerde ich zumindestens einen Upgrade in die Business Class fordern.

  • Gisela_Sch
    Dabei seit: 1240704000000
    Beiträge: 27
    geschrieben 1266064483000

    Ich habe am 10.02 über LTURfly, die jedoch nur als Vermittler auftreten, eine Reise nach Gran Canaria gebucht. Hinflug mit TUIfly um 11.45 Uhr, Rückflug mit Condor um 14.10 Uhr. Die Reisezeit war mir sehr wichtig und nur deshalb wählte ich diese Flüge. Wäre mir die Flugzeit egal gewesen, hätte ich billigere Flüge und auch für mich günstiger gelegene Flughäfen nehmen können.

     

    Gestern, also nur einen Tag nach Buchung, erhielt ich die Nachricht, dass der Rückflug um 6 1/2 Stunden nach vorne verlegt wurde und nun um 07.40 Uhr startet. Wie ich aus dem Flugplan des Airports entnahm, ist diese Flugzeitänderung gleich für einen ganzen Monat vorgenommen worden.

     

    Nach einer Recherche im Internet und dem Durchgucken der Beiträge hier im Forum stellte ich fest, dass eine solche Änderung zum Negativen zum einen sehr häufig ist und zum anderen nur wenige Gerichtsurteile dem Kunden Recht geben und nicht der Fluggesellschaft. Das erweckt mein völliges Unverständnis.

     

    Wenn Flugzeiten tatsächlich völlig unverbindlich sind, dann wäre die einzige ehrliche Möglichkeit, dass man bei Charterflügen nur den Tag angibt, nicht aber die Flugzeit. Dann müssten aber auch die Preise für den ganzen Tag gleich sein. Das Gegenteil ist der Fall! Flüge zu "günstigeren" Tageszeiten sind teuer, die zu Nachtzeiten sind billig. Also werden mit günstigeren Zeiten ganz bewusst einerseits Kunden gefangen und andererseits der höhere Flugpreis einkassiert. Dann ändert man die Flugzeiten unter Verweis auf die AGB, steckt das Geld ein und lässt den Kunden nach Belieben der Fluggesellschaft fliegen. Auch wenn ich es nicht beweisen kann, ist für mich nach dem gesunden Menschenverstand vollkommen klar, dass System und Absicht dahintersteckt!

     

    Für mich ist die o. g. Änderung ganz klar eine "wesentliche" Änderung der Reiseleistungen http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__651a.html (wobei ich nicht weiß, ob dieser Absatz sich auch auf reine Flugbuchungen anwenden lässt). Der Flug ist um erhebliche Zeit nach vorne verlegt, so dass ich ihn bei Wissen um die tatsächlichen Flugzeiten nie gebucht hätte. Zudem ist die Nachtruhe erheblich verkürzt, da ich um um 4.00 Uhr morgens oder früher aufstehen muss. Ich werde mich daher an Condor wenden und eine Umbuchung verlangen.

  • Gisela_Sch
    Dabei seit: 1240704000000
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    geschrieben 1266067794000

    Nachtrag: Soeben stelle ich fest, dass doch ein Reiseveranstalter in meinen Unterlagen genannt wird, nämlich TUIfly. Also werde ich mich an diesen wenden.

  • AntoniaW
    Dabei seit: 1204329600000
    Beiträge: 829
    geschrieben 1266168360000

    @Gisela_Sch Dass die genannten Flugzeiten unverbindlich sind, wurde bei der Buchung betont und Vertragsgegenstand. Aufregen und Verschwörungen ausmachen, bringt nichts. Die Umbuchung auf anderen Flugzeiten der gebuchten Airline - ggf. auch auf einen anderen Flughafen - mag erfolgversprechend, aber ggf. auch mit Mehrkosten verbunden sein. Ansprechpartner dürfte dafür weder Condor (Fluggesellschaft) noch TUIfly (dito) sein, sondern aussschliesslich der Reiseveranstalter resp. das Reisebüro.

  • Evil_Eva
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    Zielexperte/in für: Großbritannien & Irland
    geschrieben 1266321050000

    Bin nicht ganz sicher, ob der Fall diesmal so eindeutig ist. Es handelt sich um Flüge, gebucht über L´Tur Fly, und, wenn ich das richtig sehe, nicht um eine Pauschalreise. Habe mir die Website gerade mal angeschaut, die Buchungsmaske suggeriert schon, dass man sich für einen speziellen Flug mit eindeutigen Flugzeiten entscheidet und im Gegensatz zu den Flugzeiten bei Pauschalreisen steht hier kein Hinweis, dass diese Zeiten unverbindlich sind. 

    Lediglich in den AGBs findet sich die vage Aussage 

    "Änderungen der Flugzeiten, der Flugnummer und der Fluggesellschaft können nicht ausgeschlossen werden", womit sie wahrscheinlich rechtlich auf der sicheren Seite sind. 

    Ich würde sagen: ärgerlich, wenig kundenfreundlich und im Vergleich zur Pauschalreise nicht wirklich nachvollziehbar.

  • Tirrenia
    Dabei seit: 1234742400000
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    geschrieben 1266321560000

    @Gisela_Sch sagte:

    Nachtrag: Soeben stelle ich fest, dass doch ein Reiseveranstalter in meinen Unterlagen genannt wird, nämlich TUIfly. Also werde ich mich an diesen wenden.

    TUIFly ist eine Airline, kein Veranstalter!

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