• AntoniaW
    Dabei seit: 1204329600000
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    geschrieben 1287049473000

    @jomi23

    Es werden aber nicht Tage, sondern Nächte gebucht. Dann passt die Rechnung nämlich auch mit Hinreise ab 23:59 Uhr und Rückreise ab 00:01 Uhr. Auch für diese Nächte checkt man ja im Hotel schon bzw. noch ein. Ich zumindest buche so.

  • HC-Mitglied628740
    Dabei seit: 1248825600000
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    gesperrt
    geschrieben 1287051553000

    @AntoniaW

     

    Hallo,

     

    Dann gebe ich Dir ein Beispiel .

    Wir 2 Erwachsene und unsere 2 Freunde haben 1 Woche ( 7 Tage ) bei dem gleichen RV gebucht.

    Abflug Montag , Rückflug Montag.

    Abflug war urspr. um 16 Uhr , Rückflug um 11 Uhr.

    Bei unseren Freunden wurde der Abflug auf 23:55 geändert und dazu noch Rückflug um 1 Uhr.

    Wir waren im Hotel am Abend -damit hatten wir volle 7 Übernachtungen.

    Aber unsere Freunde kamen erst am Diestag im Hotel und um am Montag früh um 1 Uhr zu fliegen haben sie am Sonntag um 22 Uhr das Hotel verlassen müssen.

    Damit hatten die 5 Übernachtungen.

    Es ist keine Ausnahme.

     

    LG

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1287053008000

    Hallo jomi,

    wenn immer möglich, gebe ich gerne Tipps aus eigener Erfahrung und Erinnerung, die den Reisegästen die Argumentation gegenüber der Reiseindustrie vereinfachen. Aber auch in Deinem geschilderten "Extremfall" am äussersten Rand der zulässigen Möglichkeiten gilt dennoch: 

    Entscheidend sind die Abflugzeiten - hin und zurück am gebuchten Tag.

    Und die sind so eingehalten worden. Die Ankunftszeit/Abreisezeit am

    und vom Urlaubsort sind hinsichtlich der Reisedauer rechtlich nicht interessant.

    Allerdings, wie bereits geschrieben, ist die Nachtruhe empfindlich eingeschränkt worden. Das wäre ein Ansatzpunkt. Und auch dann, wenn es sich um eine Kurzreise

    gehandelt hätte, wegen des Reisezwecks und deren verändertem Zuschnitt.  Aber auch nur, wenn die Flugzeiten noch nach der Buchung geändert wurden. 

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • Medelon
    Dabei seit: 1209081600000
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    geschrieben 1294312880000

    Hallo,

     

    sicherlich ist die Frage hier schon öfter gestellt worden (allerdings gebe ich zu, dass ich jetzt nicht alle Beiträge hier durchlesen wollte):

    Ich habe direkt bei Condor im letzten September  für April 2011 einen Flug nach PMI gebucht. Nun habe ich im Condorflugplan (Stand 6.1.) gesehen, dass der Flug nun nicht um 5.50 Uhr sondern um 12.15 Uhr gehen soll (lt. Flugplan Flughafen DUS keine Änderung der Flugzeit).  Ich hatte mir mit Absicht einen so frühen Flug genommen.

    Gut es ist vielleicht noch ein bischen früh, aber: wenn die Flugzeitänderung so bleibt, muss ich das einfach hinnehmen?

  • Medelon
    Dabei seit: 1209081600000
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    geschrieben 1294313276000

    Nachtrag:

    habe gerade die e-mail von Condor erhalten, dass sich die Flugzeit geändert hat.

  • Urlauber61
    Dabei seit: 1140134400000
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    geschrieben 1294314443000

    @Medelon sagte:

    wenn die Flugzeitänderung so bleibt, muss ich das einfach hinnehmen?

    Die Antwort lautet JA !

     

    Hier ein Auszug aus den AGB von Condor, die du bei der Buchung akzeptierst hast.

     

    15.0 Flugpläne, Verspätungen und Flugstreichungen / Flugzeitänderungen, Passagierrechte

    15.1 Die veröffentlichten Flugzeiten können sich zwischen dem Datum der Veröffentlichung und dem Buchungs- bzw. Flugdatum ändern. Die Zeiten sind nicht garantiert und nicht Bestandteil des Beförderungsvertrages.

     

     

    Den letzten Satz sollte auch die Bahn in ihre Beförderungsbestimmungen übernehmen.   :laughing:

  • Medelon
    Dabei seit: 1209081600000
    Beiträge: 325
    geschrieben 1294319049000

    Eine Verschiebung von mehr als 6,5 Stunden finde ich schon heftig. Also bin ich als Direktbucher anscheinend auch nicht besser gestellt als der Pauschaltourist; da kann ich dann ja  gleich pauschal buchen.

  • goldi
    Dabei seit: 1088985600000
    Beiträge: 278
    geschrieben 1294415024000

    Warum solltest Du denn besser gestellt sein ? Es sind auch Pauschalreisende auf Deiner Maschine, die sind ebenso betroffen. Da gibt es keinen Unterschied, ausser das Du bei pauschal fast immer einen Transfer hast, meistens günstiger reisen kannst und einen Reiseveranstalter verklagen kannst.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
    Beiträge: 28984
    geschrieben 1294415952000

    @urlauber61

    OT:  Du wirst es nicht glauben, aber ich bin am 31.12. mit der DB auf die Minute genau abgefahren und angekommen. Ebenso am 5.1.  dann zurück  :shock1:   :shock:   :shock:

     

    Das war für mich ein echter Kulturschock !

    Ich hab's (nach so vielen Katastrophenfahrten !) immer noch nicht wirklich "verinnerlicht"... :laughing:

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • carsten79
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    geschrieben 1294417350000

    @medelon und goldi: Aber klar seid ihr als Direktbucher anders gestellt. Der Pauschaltourist bucht "einen Urlaub" oder "ein Hotel", der Flug ist hier nebensächlich, siehe auch der Beitrag von Urlauber61 oben.

    Als Direktbucher buchst du aber einzig und allein den Flug, hast somit einen ganz anderen Buchungshintergrund, und es gelten eben nicht die oben zitierten AGB´s. Also musst du dir als Direktbucher eine Verschiebung von 6 Stunden nicht gefallen lassen.

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