@'santamarinello' sagte:
...
Nein, die Veranstalter müssen das ja erfüllen was sie versprechen. Und der Begriff "mülliger Strand" ist ein KO-Kriterium - rein psychologisch. "Naturbelassen" hört sich schöner an - und jeder weiß dass weder mit Strandleistungen noch mit Strandreinigung zu rechnen ist. Das mussauch nicht zwingend "müllig" sein ...
Das Reiserecht ist ja ohnehin recht Verbraucherfreundlich - sorry, ich seh das Problem einfach nicht.
Also wenn das Reiserecht so Verbraucherfreundlich wäre wie du vorgibst wären alle Winkeladvokaten und Rechtsverdreher, die sich auf das Reiserecht spezialisiert haben, arbeitslos.
Aber die leben ja ganz gut wie wir alle wissen
Und von wegen naturbelassen:
Das ist eine Gummiklausel , dehnbar wie Kautschuk.
Auf Fidji ist könnte es ein Paradies sein , am Mittelmeer macht keiner den Dreck weg.
Sorry- aber das nenn ich Ve.rarschung.